Droombos zieht vor Obersten Gerichtshof
Windhoek (imvdw/sno) - Die Rechtsvertreter von Droombos haben Berufung gegen ein kürzlich ergangenes Urteil des Obergerichts von Richter Nate Ndauendapo eingelegt, das dem Unternehmen verbietet, Veranstaltungen auszurichten und als Veranstaltungsort zu fungieren. Die Berufung bedeutet, dass der Gerichtsbeschluss nicht in Kraft treten wird, bis das Berufungsverfahren abgeschlossen ist, erklärte das Anwaltsteam von Droombos. Infolgedessen wird der Betrieb bis auf Weiteres wie gewohnt fortgesetzt.
Die Windhoeker Stadtverwaltung argumentierte vor dem Obergericht, dass Droombos nur die Erlaubnis habe, als Gästehaus und Konferenzeinrichtung zu arbeiten. Droombos hatte jedoch argumentiert, dass die Nutzungsgenehmigung so ausgelegt werden sollte, dass sie auch das Recht einschließt, Veranstaltungen und Events durchführen zu können (AZ berichtete). Droombos legte auch gegen die Entscheidung von Richter Ndauendapo Berufung ein, in der sie aufgefordert wurden, die Prozesskosten der Stadtverwaltung zu tragen. Die Berufung wird vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt, wobei die Berufungsschrift am 21. November eingereicht wurde.
Obwohl Droombos in der vergangenen Woche Berufung eingelegt hat, behauptet das Unternehmen, dass Beamte der Windhoeker Stadtpolizei sein Betriebsgelände aufgesucht und sie gedroht haben, die Einstellung des Betriebs aufgrund des Gerichtsurteils zu erzwingen. Dies geht aus einem Schreiben hervor, das Droombos an die Stadtverwaltung geschickt hat. In dem Schreiben erklärte Droombos, dass die Einlegung einer Berufung gegen das Urteil bedeutet, dass Ndauendapos Urteil nicht vollstreckt werden kann, bis das Berufungsverfahren abgeschlossen ist. „Eine Berufung beim Obersten Gerichtshof setzt die Vollstreckung des betreffenden Gerichtsbeschlusses bis zur endgültigen Entscheidung über eine solche Berufung aus“, heißt es in dem Schreiben.
„In der Praxis bedeutet dies, dass Droombos seine Geschäfte weiterführen kann, solange das Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof anhängig ist." Droombos argumentierte weiter, dass die Maßnahmen der Stadtverwaltung und der Polizeibeamten verfassungswidrig seien und nicht fortgesetzt werden könnten. In dem Schreiben wurde auch auf das angeblich verfassungswidrige Verhalten der Stadtpolizei gegenüber Droombos in der Vergangenheit verwiesen, das angeblich auf Anweisung von städtischen Beamten erfolgt war.
Die Windhoeker Stadtverwaltung argumentierte vor dem Obergericht, dass Droombos nur die Erlaubnis habe, als Gästehaus und Konferenzeinrichtung zu arbeiten. Droombos hatte jedoch argumentiert, dass die Nutzungsgenehmigung so ausgelegt werden sollte, dass sie auch das Recht einschließt, Veranstaltungen und Events durchführen zu können (AZ berichtete). Droombos legte auch gegen die Entscheidung von Richter Ndauendapo Berufung ein, in der sie aufgefordert wurden, die Prozesskosten der Stadtverwaltung zu tragen. Die Berufung wird vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt, wobei die Berufungsschrift am 21. November eingereicht wurde.
Obwohl Droombos in der vergangenen Woche Berufung eingelegt hat, behauptet das Unternehmen, dass Beamte der Windhoeker Stadtpolizei sein Betriebsgelände aufgesucht und sie gedroht haben, die Einstellung des Betriebs aufgrund des Gerichtsurteils zu erzwingen. Dies geht aus einem Schreiben hervor, das Droombos an die Stadtverwaltung geschickt hat. In dem Schreiben erklärte Droombos, dass die Einlegung einer Berufung gegen das Urteil bedeutet, dass Ndauendapos Urteil nicht vollstreckt werden kann, bis das Berufungsverfahren abgeschlossen ist. „Eine Berufung beim Obersten Gerichtshof setzt die Vollstreckung des betreffenden Gerichtsbeschlusses bis zur endgültigen Entscheidung über eine solche Berufung aus“, heißt es in dem Schreiben.
„In der Praxis bedeutet dies, dass Droombos seine Geschäfte weiterführen kann, solange das Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof anhängig ist." Droombos argumentierte weiter, dass die Maßnahmen der Stadtverwaltung und der Polizeibeamten verfassungswidrig seien und nicht fortgesetzt werden könnten. In dem Schreiben wurde auch auf das angeblich verfassungswidrige Verhalten der Stadtpolizei gegenüber Droombos in der Vergangenheit verwiesen, das angeblich auf Anweisung von städtischen Beamten erfolgt war.
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Allgemeine Zeitung
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