Berufungsantrag hat Erfolg
Fall Gondwana gegen Hollard vor dem Obersten Gerichtshof
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass Hollard die Staatsanwaltschaft und den Kabinettssekretär nicht verklagen kann, bevor sie nicht ihre eidesstattliche Erklärung abgegeben haben, weil sie Dokumente zur Verfügung gestellt haben wollen.
Von Kristien Kruger(Bearbeitet von S. Noechel)WindhoekAm Mittwoch verkündete der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) ein Urteil in der Berufung der Generalstaatsanwaltschaft und d...
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Allgemeine Zeitung
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