Antrag auf Tender-Annullierung abgewiesen
Ausschreibung auf Diamantenabschätzung unrechtmäßig hinterfragt
Windhoek (krk/sno) – Das Obergericht in Windhoek hat kürzlich in einem Rechtsstreit über eine Ausschreibung (Tender) zur Bewertung von Diamanten entschieden und dem Vergabeausschuss und dem Nachprüfungsausschuss Recht gegeben.
Global Diamond Valuators Namibia beantragte die Überprüfung und Aufhebung des Beschlusses des Untersuchungsrats vom 9. Mai 2019, eine Ausschreibung zur Diamantenbewertung an Gem Diamonds zu vergeben. Sie beantragten außerdem, dass das Gericht alle Vereinbarungen und Abkommen zwischen dem Rat, den Ministerien und Gem Diamonds im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe für ungültig erklärt. Die Richterin Eileen Rakow hatte den Antrag am Dienstag abgewiesen.
Global Diamond Valuators behauptete, dass die Ausschreibung unter Verstoß gegen Abschnitt 18 der namibischen Verfassung vergeben wurde und dass dies einen Missbrauch darstellte.
Sie argumentierten, dass der erfolgreiche Kandidat (Gem Diamonds) die Auftragsanweisungen nicht befolgt habe. Gem Diamonds hat es angeblich versäumt, den Gesamtbetrag seines Angebots anzugeben, denn in diesem speziellen Tender mussten die Bieter Einheitspreise angeben.
Gem Diamonds hat den Fall angefochten und argumentierte, dass das Prüfungsgremium mit der Zuschlagserteilung die richtige Entscheidung getroffen habe. Sie argumentierten auch, dass es eine unangemessene Verzögerung bei der Einreichung des Überprüfungsantrags von Global Diamond Valuators gegeben habe. Der Zuschlag erfolgte am 30. Juli 2019 und der aktuelle Prüfungsantrag wurde erst am 20. Dezember 2019 eingereicht.
Auch das Gericht kam zu der gleichen Schlussforderung, dass diese Verzögerung unangemessen war. Auch befand das Gericht, das der Antragsteller weder beim Ministerium noch beim Tenderboard Nachfragen eingereicht, noch einen Antrag zur Widerrufung gestellt hatte. Der Fall wurde vom Gerichtsregister gestrichen.
Global Diamond Valuators Namibia beantragte die Überprüfung und Aufhebung des Beschlusses des Untersuchungsrats vom 9. Mai 2019, eine Ausschreibung zur Diamantenbewertung an Gem Diamonds zu vergeben. Sie beantragten außerdem, dass das Gericht alle Vereinbarungen und Abkommen zwischen dem Rat, den Ministerien und Gem Diamonds im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe für ungültig erklärt. Die Richterin Eileen Rakow hatte den Antrag am Dienstag abgewiesen.
Global Diamond Valuators behauptete, dass die Ausschreibung unter Verstoß gegen Abschnitt 18 der namibischen Verfassung vergeben wurde und dass dies einen Missbrauch darstellte.
Sie argumentierten, dass der erfolgreiche Kandidat (Gem Diamonds) die Auftragsanweisungen nicht befolgt habe. Gem Diamonds hat es angeblich versäumt, den Gesamtbetrag seines Angebots anzugeben, denn in diesem speziellen Tender mussten die Bieter Einheitspreise angeben.
Gem Diamonds hat den Fall angefochten und argumentierte, dass das Prüfungsgremium mit der Zuschlagserteilung die richtige Entscheidung getroffen habe. Sie argumentierten auch, dass es eine unangemessene Verzögerung bei der Einreichung des Überprüfungsantrags von Global Diamond Valuators gegeben habe. Der Zuschlag erfolgte am 30. Juli 2019 und der aktuelle Prüfungsantrag wurde erst am 20. Dezember 2019 eingereicht.
Auch das Gericht kam zu der gleichen Schlussforderung, dass diese Verzögerung unangemessen war. Auch befand das Gericht, das der Antragsteller weder beim Ministerium noch beim Tenderboard Nachfragen eingereicht, noch einen Antrag zur Widerrufung gestellt hatte. Der Fall wurde vom Gerichtsregister gestrichen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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