11 Mio. N$ Schadensersatzklage
Mann nach zehn Jahren Haft für unschuldig befunden und entlassen
Schikane oder unschuldige Justizverzögerung? Ein Mann verklagt den namibischen Staat und dessen Oberhaupt auf viele Millionen Dollar, da er unnötig lange in Untersuchungshaft verweilen musste, um nach zehn Jahren frei gesprochen zu werden.
Von Kristien Kruger
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
In dem Fall, in dem ein ehemaliger Taxifahrer mehr als 11 Millionen N$ von der Regierung fordert, haben die Parteien am Mittwoch vor dem Obergericht in Windhoek ihre Schlussplädoyer vorgetragen. Der Fall wurde daraufhin auf den 2. Juni 2023 vertagt, an dem das Urteil verkündet werden soll.
Petrus Shoovaleka verbrachte zehn Jahre, fünf Monate und 29 Tage hinter Gittern, bevor er freigesprochen wurde. Shoovaleka wurde 2005 wegen mutmaßlichen Raubes festgenommen und nach einem dreijährigen Prozess, der erst sieben Jahre nach seiner Inhaftierung begann, für unschuldig befunden und im Juli 2016 freigelassen. Shoovaleka fordert nun mehr als 11 Millionen N$ vom Büro der Generalstaatsanwaltschaft, dem Innenministerium, sowie vom Präsidenten von Namibia und dem Generalinspektor der namibischen Polizei.
Schlussplädoyer
Shoovalekas Rechtsanwalt, Unomwinjo Katjipuka-Sibolile von der Anwaltskanzlei Nixon Marcus, bezog sich in seinem Schlussplädoyer auf Shoovalekas eidesstattliche Aussage.
„Der Angeklagte sagte aus, dass seine Freundin, mit der er seit sechs Jahren zu dem Zeitpunkt zusammen war, bei einem Autounfall ums Leben kam, als sie nach Windhoek reiste, um ihn im Gefängnis zu besuchen. Es hatte sieben Jahre gedauert, bis er ihrer Familie persönlich sein Beileid aussprechen konnte.“
Shoovaleka beschrieb auch die Entfremdung zu seinen Kindern. Als er schließlich aus dem Gefängnis entlassen wurde, wurde ihm klar, wie viel er verpasst hatte. Schweren Herzens erfuhr er, dass sein Sohn die Schule verlassen und praktisch auf „der Straße“ leben musste.
Ihm zufolge war die Zeit, die er im Gefängnis verbrachte, sehr unangenehm. „Der Kläger hat ausgesagt, dass er während seiner Haft keine Ruhe finden konnte". Er war scheinbar depressiv und fühlte sich machtlos. Auch plagte ihn ein Gefühl der Hoffnungslosigkeit. Er wurde auch immer öfters in der Pflegestation aufgenommen, da er Schwierigkeiten mit der Atmung hatte.
Die Generalstaatsanwaltschaft macht in ihrem Plädoyer deutlich, dass sie nicht für die lange Inhaftierung von Shoovaleka verantwortlich gemacht werden könne. „Wir sind der Meinung, dass die Umstände dieses Falls und die verschiedenen Verzögerungen im Prozess in den meisten Fällen von dem Kläger selbst verursacht wurden“, so die schriftliche Erklärung von Martha Imalwa.
„Die offenbar durch Shoovaleka und seine Mitangeklagten verursachten Verzögerungen bei den Anträgen für Rechtsbeistand und die Nichterreichbarkeit dieser Rechtsvertreter seien der Generalstaatsanwaltschaft nicht anzulasten“, so die Gerichtsunterlagen.
Gerechtigkeit
Shoovaleka bat das Gericht, ihm endlich die Gerechtigkeit zukommen zu lassen, die ihm seit Jahren zusteht. Mit den Worten, „Wenn es jemals einen Fall gab, der drastische Gerechtigkeit erforderte, dann ist es dieser“, schloss Katjipuka-Sibolile das Plädoyer seines Mandanten. Shoovaleka hatte die Klage bereits 2017 eingereicht und muss nun bis Juni nächsten Jahres auf das Urteil warten.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
In dem Fall, in dem ein ehemaliger Taxifahrer mehr als 11 Millionen N$ von der Regierung fordert, haben die Parteien am Mittwoch vor dem Obergericht in Windhoek ihre Schlussplädoyer vorgetragen. Der Fall wurde daraufhin auf den 2. Juni 2023 vertagt, an dem das Urteil verkündet werden soll.
Petrus Shoovaleka verbrachte zehn Jahre, fünf Monate und 29 Tage hinter Gittern, bevor er freigesprochen wurde. Shoovaleka wurde 2005 wegen mutmaßlichen Raubes festgenommen und nach einem dreijährigen Prozess, der erst sieben Jahre nach seiner Inhaftierung begann, für unschuldig befunden und im Juli 2016 freigelassen. Shoovaleka fordert nun mehr als 11 Millionen N$ vom Büro der Generalstaatsanwaltschaft, dem Innenministerium, sowie vom Präsidenten von Namibia und dem Generalinspektor der namibischen Polizei.
Schlussplädoyer
Shoovalekas Rechtsanwalt, Unomwinjo Katjipuka-Sibolile von der Anwaltskanzlei Nixon Marcus, bezog sich in seinem Schlussplädoyer auf Shoovalekas eidesstattliche Aussage.
„Der Angeklagte sagte aus, dass seine Freundin, mit der er seit sechs Jahren zu dem Zeitpunkt zusammen war, bei einem Autounfall ums Leben kam, als sie nach Windhoek reiste, um ihn im Gefängnis zu besuchen. Es hatte sieben Jahre gedauert, bis er ihrer Familie persönlich sein Beileid aussprechen konnte.“
Shoovaleka beschrieb auch die Entfremdung zu seinen Kindern. Als er schließlich aus dem Gefängnis entlassen wurde, wurde ihm klar, wie viel er verpasst hatte. Schweren Herzens erfuhr er, dass sein Sohn die Schule verlassen und praktisch auf „der Straße“ leben musste.
Ihm zufolge war die Zeit, die er im Gefängnis verbrachte, sehr unangenehm. „Der Kläger hat ausgesagt, dass er während seiner Haft keine Ruhe finden konnte". Er war scheinbar depressiv und fühlte sich machtlos. Auch plagte ihn ein Gefühl der Hoffnungslosigkeit. Er wurde auch immer öfters in der Pflegestation aufgenommen, da er Schwierigkeiten mit der Atmung hatte.
Die Generalstaatsanwaltschaft macht in ihrem Plädoyer deutlich, dass sie nicht für die lange Inhaftierung von Shoovaleka verantwortlich gemacht werden könne. „Wir sind der Meinung, dass die Umstände dieses Falls und die verschiedenen Verzögerungen im Prozess in den meisten Fällen von dem Kläger selbst verursacht wurden“, so die schriftliche Erklärung von Martha Imalwa.
„Die offenbar durch Shoovaleka und seine Mitangeklagten verursachten Verzögerungen bei den Anträgen für Rechtsbeistand und die Nichterreichbarkeit dieser Rechtsvertreter seien der Generalstaatsanwaltschaft nicht anzulasten“, so die Gerichtsunterlagen.
Gerechtigkeit
Shoovaleka bat das Gericht, ihm endlich die Gerechtigkeit zukommen zu lassen, die ihm seit Jahren zusteht. Mit den Worten, „Wenn es jemals einen Fall gab, der drastische Gerechtigkeit erforderte, dann ist es dieser“, schloss Katjipuka-Sibolile das Plädoyer seines Mandanten. Shoovaleka hatte die Klage bereits 2017 eingereicht und muss nun bis Juni nächsten Jahres auf das Urteil warten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen