Zersetzbare Bohrlösung
ReconAfrica hält an ungeschützten Schlickgruben fest
Entgegen der Gepflogenheiten des Bergbausektors rechtfertigt ReconAfrica die Ablagerung des Bohrschlamms in Reservoirs, die keinen herkömmlichen Bodenbelag haben. Das Explorationsunternehmen setzt angeblich bio-zersetzbaren Bohrschlamm ein und sichert seine Gruben mit Bentonit-Lehm-Belag.
Von Frank Steffen, Windhoek
Das kanadisch registrierte Explorationsunternehmen ReconAfrica versichert in seiner neusten Umweltverträglichkeitsstudie, dass seine Bohrschlamm-Gruben (entgegen des Brauchs) keine gegen Chemikalien gesicherte Bodenplane benötigen. Es verwende eine bio-zersetzbare Lösung im Bohrprozess und ferner seien die Gruben durch einen Bentonit-Lehm-Belag abgesichert.
Fachkräfte aus der Ölindustrie sowie Geologen hatten der AZ wiederholt versichert, dass es keine bio-zersetzbare Lösung gibt. Indessen bindet Bentonit zwar manches Material und negiert auch einige Säuren, doch ist dies mit einem Prozess verbunden.
Der allgemeine Trend im Bergbau ist dahingehend, dass alle Schlacke sowie die Wasserentsorgung generell über gesicherte Dämme laufen. Gerade wegen des nachhaltigen Verschmutzungsrisikos, das durch den Einsatz von Chemikalien und Lösungsmitteln beim Förderprozess und nicht zuletzt durch die Förderung von Gestein, Erz und Öl ans Tageslicht, entsteht, gehen die Bergbauunternehmen auf Nummer sicher.
Das Internet liefert dem Neugierigen Unmengen an Information und Lösungen, wie solche Risiken eingedämmt werden können. Jedes beliebige Bergbauunternehmen berichtet in seinen Jahresberichten genau, welches System es zur Wasserentsorgung, beziehungsweise zur Aufbereitung der Ressource einsetzt.
In den kanadischen Vorschriften für Öl- und Gasbohrungen sowie Förderung (Canada Oil and Gas Drilling and Production Regulations) heißt es unter der Überschrift „Sicherheitsvorkehrungen, die getroffen werden müssen“ (Artikel 34 (4)): „Es sind angemessene Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Salzwasser, Bohrschlamm, Abfälle, Öl oder Müll aus Tanks oder Bohrlöchern über das Gelände fließen.“ „Alle Abfälle, Öle und Abfälle aus Tanks oder Bohrlöchern sind in geeignete Tanks zu leiten, die sich...“, heißt es unter 34 (6).
Artikel 49 befasst sich mit „Injektion“ und Paragraph 6 bestimmt: „Jedes Bohrloch, das für die Injektion von Gas oder Wasser in eine produzierende Formation verwendet wird, ist mit einer soliden Verrohrung zu versehen, die keine Leckagen zulässt, und die Verrohrung ist so zu zementieren, dass keine Schäden an Öl-, Gas- oder Süßwasserreservoiren entstehen.“
Das kanadisch registrierte Explorationsunternehmen ReconAfrica versichert in seiner neusten Umweltverträglichkeitsstudie, dass seine Bohrschlamm-Gruben (entgegen des Brauchs) keine gegen Chemikalien gesicherte Bodenplane benötigen. Es verwende eine bio-zersetzbare Lösung im Bohrprozess und ferner seien die Gruben durch einen Bentonit-Lehm-Belag abgesichert.
Fachkräfte aus der Ölindustrie sowie Geologen hatten der AZ wiederholt versichert, dass es keine bio-zersetzbare Lösung gibt. Indessen bindet Bentonit zwar manches Material und negiert auch einige Säuren, doch ist dies mit einem Prozess verbunden.
Der allgemeine Trend im Bergbau ist dahingehend, dass alle Schlacke sowie die Wasserentsorgung generell über gesicherte Dämme laufen. Gerade wegen des nachhaltigen Verschmutzungsrisikos, das durch den Einsatz von Chemikalien und Lösungsmitteln beim Förderprozess und nicht zuletzt durch die Förderung von Gestein, Erz und Öl ans Tageslicht, entsteht, gehen die Bergbauunternehmen auf Nummer sicher.
Das Internet liefert dem Neugierigen Unmengen an Information und Lösungen, wie solche Risiken eingedämmt werden können. Jedes beliebige Bergbauunternehmen berichtet in seinen Jahresberichten genau, welches System es zur Wasserentsorgung, beziehungsweise zur Aufbereitung der Ressource einsetzt.
In den kanadischen Vorschriften für Öl- und Gasbohrungen sowie Förderung (Canada Oil and Gas Drilling and Production Regulations) heißt es unter der Überschrift „Sicherheitsvorkehrungen, die getroffen werden müssen“ (Artikel 34 (4)): „Es sind angemessene Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Salzwasser, Bohrschlamm, Abfälle, Öl oder Müll aus Tanks oder Bohrlöchern über das Gelände fließen.“ „Alle Abfälle, Öle und Abfälle aus Tanks oder Bohrlöchern sind in geeignete Tanks zu leiten, die sich...“, heißt es unter 34 (6).
Artikel 49 befasst sich mit „Injektion“ und Paragraph 6 bestimmt: „Jedes Bohrloch, das für die Injektion von Gas oder Wasser in eine produzierende Formation verwendet wird, ist mit einer soliden Verrohrung zu versehen, die keine Leckagen zulässt, und die Verrohrung ist so zu zementieren, dass keine Schäden an Öl-, Gas- oder Süßwasserreservoiren entstehen.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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