Wahlen in Eswatini „ordnungsgemäß“
Windhoek (NMH) - Die Beobachtermission der Afrikanischen Union hat die Wahlen in Eswatini als ordnungsgemäß und friedlich bezeichnet. Dort waren am 29. September in einem zweiten Wahlgang Abgeordnete sowie Bezirks- und Gemeindevorsteher gewählt worden.
Laut der Mission wurden im Vorfeld der Wahlen „wichtige Änderungen“ am Wahlgesetz und am Gesetz über die Wählerregistrierung vorgenommen, darunter eine kontinuierliche Wählerregistrierung, die jährlich durchgeführt wird und die Inklusion fördert, sowie die Auszählung der Stimmzettel in den Wahllokalen statt zentral auf Wahlkreisebene, um die Transparenz zu fördern. „Diese grundlegenden Reformen des nationalen Wahlrechts zeugen von den Bemühungen des Königreichs um Konsolidierung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit durch besser geführte Wahlverfahren im Einklang mit den einschlägigen afrikanischen und internationalen Standards im Bereich der politischen Modernisierung“, schreibt die Beobachtermission.
Die Wahlkommission von Eswatini führte laut der AU vom 10. Mai bis zum 14. Juni 2023 eine Wählerregistrierung durch, mit einer weiteren Verlängerung bis zum 18. Juni 2023. Dabei wurden 584 710 Wähler registriert, was nach der nationalen Volkszählung etwa 91,2 % der Wahlberechtigten entspricht. „Dies ist ein Anstieg von 7 % gegenüber der Wahl von 2018, bei der insgesamt 57 426 neu registrierte Wähler gezählt wurden.“
Die Beobachtermission stellte allerdings fest, dass es trotz des bestehenden Rechtsrahmens an politischem Willen mangele, um Inklusionsdefizite zu beheben, und dass die Beteiligung von Frauen an diesem Prozess nach wie vor äußerst gering sei.
Laut der Mission wurden im Vorfeld der Wahlen „wichtige Änderungen“ am Wahlgesetz und am Gesetz über die Wählerregistrierung vorgenommen, darunter eine kontinuierliche Wählerregistrierung, die jährlich durchgeführt wird und die Inklusion fördert, sowie die Auszählung der Stimmzettel in den Wahllokalen statt zentral auf Wahlkreisebene, um die Transparenz zu fördern. „Diese grundlegenden Reformen des nationalen Wahlrechts zeugen von den Bemühungen des Königreichs um Konsolidierung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit durch besser geführte Wahlverfahren im Einklang mit den einschlägigen afrikanischen und internationalen Standards im Bereich der politischen Modernisierung“, schreibt die Beobachtermission.
Die Wahlkommission von Eswatini führte laut der AU vom 10. Mai bis zum 14. Juni 2023 eine Wählerregistrierung durch, mit einer weiteren Verlängerung bis zum 18. Juni 2023. Dabei wurden 584 710 Wähler registriert, was nach der nationalen Volkszählung etwa 91,2 % der Wahlberechtigten entspricht. „Dies ist ein Anstieg von 7 % gegenüber der Wahl von 2018, bei der insgesamt 57 426 neu registrierte Wähler gezählt wurden.“
Die Beobachtermission stellte allerdings fest, dass es trotz des bestehenden Rechtsrahmens an politischem Willen mangele, um Inklusionsdefizite zu beheben, und dass die Beteiligung von Frauen an diesem Prozess nach wie vor äußerst gering sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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