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Informationsministerin Emma Theofelus (4.v.l.) ist zusammen mit dem ehemaligen Präsidenten Nangolo Mbumba (Mitte) und SpaceX-CEO Elon Musk (3.v.r.) während eines Beratungstreffens im vergangenen Jahr in New York zu sehen. Musk’s SpaceX, Eigentümer von Starlink, stellte im Juni letzten Jahres einen Antrag auf Betrieb in Namibia. Foto: NMH Archiv
Informationsministerin Emma Theofelus (4.v.l.) ist zusammen mit dem ehemaligen Präsidenten Nangolo Mbumba (Mitte) und SpaceX-CEO Elon Musk (3.v.r.) während eines Beratungstreffens im vergangenen Jahr in New York zu sehen. Musk’s SpaceX, Eigentümer von Starlink, stellte im Juni letzten Jahres einen Antrag auf Betrieb in Namibia. Foto: NMH Archiv

Starlink und Lizenzfrage

Namibias Behörde zögert bei Lizenz für ausländisches Eigentum
Starlink will in Namibia tätig werden, allerdings mit vollständigem Auslandseigentum. Das Kommunikationsgesetz erlaubt dieses nur mit Ausnahmegenehmigung. Der Antrag liegt beim zuständigen Ministerium, während CRAN eine Entscheidung zur Betriebslizenz aufschiebt.
Nikanor Nangolo
Von Nikanor Nangolo

(Bearbeitet von S.Hecht)

Windhoek • Die Informations-, Kommunikations- und Technologieministerin Emma Theofelus sagt, der Antrag von Starlink, die 51-prozentige Beteiligung beizubehalten, werde noch geprüft. Sie weist darauf hin, dass diese Entwicklung die namibische Telekommunikationsbranche, einschließlich der Arbeitsplätze, sowohl positiv als auch negativ beeinflussen könnte.

Beteiligungsregel im Fokus

Starlink stellte Mitte vergangenen Jahres einen Antrag auf Betrieb in Namibia. Laut Kommunikationsgesetz von 2009 muss jedoch jedes ausländische Unternehmen, das in der Republik Namibia tätig werden will, die Vorgabe erfüllen, dass 51 Prozent des Unternehmens namibischen Personen oder Gesellschaften gehören, während das ausländische Unternehmen maximal 49 Prozent halten darf.

In diesem Fall möchte Starlink gemäß dem Space Act seine 51-prozentige Beteiligung beibehalten und muss daher nach dem Kommunikationsgesetz beim Ministerium für Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um als vollständig ausländisch geführtes Unternehmen in Namibia tätig sein zu dürfen.

Ministerium wägt Folgen ab

Theofelus erklärte, dass dieser Antrag weiterhin vom ICT-Ministerium geprüft werde. „Es gibt viele wichtige Aspekte, die wir prüfen müssen. Starlink wäre das erste Unternehmen in Namibia, das vollständiges ausländisches Eigentum im Bereich Telekommunikation anstrebt – vor allem, weil es sich um Satellitenkommunikation im niedrigen Erdorbit handelt“, sagte sie vergangene Woche im Parlament.

„Diese Entwicklung kann unsere lokale Telekommunikationsbranche beeinflussen. Sie könnte sich auf Arbeitsplätze sowohl positiv als auch negativ auswirken, unsere Sicherheit betreffen und die flächendeckende Telekommunikationsversorgung aller Namibier beeinflussen – insbesondere angesichts unserer großen Fläche und der kleinen, weit verstreuten Bevölkerung.“

Sie fügte hinzu, dass das Ministerium den Antrag deshalb sehr sorgfältig und mit Bedacht prüfe. „Da der Antrag noch in Prüfung ist, möchte ich die konkreten Fragen von [McHenry] Venaani vorerst nicht beantworten, um die Entscheidung des Ministeriums oder der Regierung der Republik Namibia nicht zu beeinflussen“, sagte Theofelus.

Regulierer bleibt zurückhaltend

Anfang dieses Jahres berichtete die NMH, dass die Kommunikationsaufsichtsbehörde Namibias (CRAN) ihre Entscheidung zurückhält und auf eine Anweisung des ICT-Ministeriums wartet. Dabei geht es um den Antrag von Starlink auf eine Betriebserlaubnis. Das erklärte CRAN-Geschäftsführerin Emilia Nghikembua in einem Marktupdate.

Bei einem Gespräch mit Market Watch am Rande eines Briefings im Regierungsinformationszentrum vor etwa zwei Wochen erklärte Nghikembua, dass der im Juni 2024 eingereichte Antrag von Starlink nicht weiterbearbeitet werden könne, bis das zuständige Ministerium über die beantragte Ausnahmeregelung zur Eigentümerschaft entschieden habe.

„Wir können mit dem vollständigen Antrag nicht fortfahren, bis die Ausnahmeregelung abgeschlossen ist“, sagte sie.

„Sobald Ministerin Emma Theofelus ihre Entscheidung getroffen hat, werden wir den Antrag prüfen, da die lokale Eigentümerschaft ein entscheidendes Kriterium ist“, fügte sie hinzu.

Im November 2024 erließ CRAN eine Anordnung zur sofortigen Einstellung der Aktivitäten von Elon Musks Satelliteninternet-Anbieter Starlink, da dieser ohne Lizenz in Namibia operierte.

Starlink, die Satellitensparte von SpaceX, ist in mehreren afrikanischen Ländern aktiv, stößt dort jedoch häufig auf regulatorische Hürden und Widerstand durch staatliche Telekommunikationsmonopole.

Das Unternehmen hat in Namibia eine Lizenz für Telekommunikationsdienste beantragt. Die Regulierungsbehörde hat diese bislang nicht erteilt, da der Antrag noch geprüft wird.

„Nach einer Untersuchung hat CRAN festgestellt, dass Starlink in Namibia ein Netzwerk betreibt, ohne über die erforderliche Telekommunikationslizenz zu verfügen“, erklärte die Behörde im vergangenen Jahr.

„Am 26. November 2024 erließ CRAN eine Anordnung zur sofortigen Einstellung aller Aktivitäten von Starlink in Namibia.“

SpaceX reagierte damals nicht umgehend auf eine Anfrage zur Stellungnahme. Die Regulierungsbehörde warnte zudem die Öffentlichkeit davor, Starlink-Geräte zu kaufen oder deren Dienste zu abonnieren, da solche Aktivitäten in Namibia illegal seien.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-07-12

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