Mbumba unterzeichnet nicht die Anti-LGBTQI-Gesetze
Dumm gelaufen für Ekandjo – „Katz- und Mausspiel“ endet ganz anders
Windhoek (bw) • Nach rund 15 Monaten Wartezeit erhielt der Swapo-Hinterbänkler Jerry Ekandjo endlich Bescheid ob Präsident Nangolo Mbumba seine im Jahr 2023 vorgelegten Gesetzentwürfe, die LGBTQI-Ehen unterbinden sollten, unterschrieben hat.
Die Ministerin im Präsidialamt, Christine Hoebes, lieferte am Donnerstag in der Nationalversammlung die lang ersehnte Antwort. Das „Katz- und Mausspiel“ – dessen Ekandjo die Ministerin bezichtigt hatte – fand ein Ende, allerdings anders als Ekandjo sicherlich erwartet hatte.
Ministerin Hoebes erklärte in ihrer fünfseitigen, sehr detaillierten Antwort, der Präsident sei gemäß Artikel 56 (2) der namibischen Verfassung verpflichtet, einem Gesetzesentwurf zuzustimmen, wenn dieser von einer Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten der Nationalversammlung verabschiedet und vom Nationalrat bestätigt wurde.
Aber ohne Zweidrittelmehrheit gibt es keine Unterschrift – und das war bei beiden Gesetzentwürfen von Ekandjo der Fall.
„Wird ein Gesetzentwurf nur von einer Mehrheit der Mitglieder der Nationalversammlung verabschiedet – weniger als zwei Drittel aller Abgeordneten – und vom Nationalrat bestätigt, kann der Präsident seine Zustimmung verweigern. Hiermit teilt er dem Parlamentspräsidenten seine Ablehnung mit“, erklärte Hoebes.
Der Präsident habe auch die Aufgabe, prüfen zu lassen, ob ein von einem einfachen Abgeordneten vorgelegter Gesetzentwurf nicht etwa verfassungswidrig sei, sagte Hoebes. Durch den plötzlichen Tod von Präsident Hage Geingob am 4. Februar 2024 habe sich dieser Prozess verzögert gehabt. Sein Nachfolger, Nangolo Mbumba, habe alles genauestens überprüfen lassen. Bei der Abstimmung im Parlament habe es aber keine Zweidrittelmehrheit gegeben.
Ekandjo hatte 2023 einen Gesetzentwurf zur Definition von Ehepartnern und den Entwurf zur Änderung des Eherechts vorgelegt. Beide legten fest, dass eine Ehe nur aus einer „biologisch als Mann geborenen Person und einer biologisch als weiblich geborenen Person“ bestehen darf.
Laut den Vorschlägen, die im Schnellgang durch die Nationalversammlung und den Nationalrat gepeitscht worden waren, sollten gleichgeschlechtliche Ehen/Lebensgemeinschaften oder die von transsexuellen Personen, oder von Menschen, die eine Geschlechtsumwandlung hinter sich haben, nicht gesetzlich als eine Eheverbindung anerkannt werden.
Die Ministerin im Präsidialamt, Christine Hoebes, lieferte am Donnerstag in der Nationalversammlung die lang ersehnte Antwort. Das „Katz- und Mausspiel“ – dessen Ekandjo die Ministerin bezichtigt hatte – fand ein Ende, allerdings anders als Ekandjo sicherlich erwartet hatte.
Ministerin Hoebes erklärte in ihrer fünfseitigen, sehr detaillierten Antwort, der Präsident sei gemäß Artikel 56 (2) der namibischen Verfassung verpflichtet, einem Gesetzesentwurf zuzustimmen, wenn dieser von einer Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten der Nationalversammlung verabschiedet und vom Nationalrat bestätigt wurde.
Aber ohne Zweidrittelmehrheit gibt es keine Unterschrift – und das war bei beiden Gesetzentwürfen von Ekandjo der Fall.
„Wird ein Gesetzentwurf nur von einer Mehrheit der Mitglieder der Nationalversammlung verabschiedet – weniger als zwei Drittel aller Abgeordneten – und vom Nationalrat bestätigt, kann der Präsident seine Zustimmung verweigern. Hiermit teilt er dem Parlamentspräsidenten seine Ablehnung mit“, erklärte Hoebes.
Der Präsident habe auch die Aufgabe, prüfen zu lassen, ob ein von einem einfachen Abgeordneten vorgelegter Gesetzentwurf nicht etwa verfassungswidrig sei, sagte Hoebes. Durch den plötzlichen Tod von Präsident Hage Geingob am 4. Februar 2024 habe sich dieser Prozess verzögert gehabt. Sein Nachfolger, Nangolo Mbumba, habe alles genauestens überprüfen lassen. Bei der Abstimmung im Parlament habe es aber keine Zweidrittelmehrheit gegeben.
Ekandjo hatte 2023 einen Gesetzentwurf zur Definition von Ehepartnern und den Entwurf zur Änderung des Eherechts vorgelegt. Beide legten fest, dass eine Ehe nur aus einer „biologisch als Mann geborenen Person und einer biologisch als weiblich geborenen Person“ bestehen darf.
Laut den Vorschlägen, die im Schnellgang durch die Nationalversammlung und den Nationalrat gepeitscht worden waren, sollten gleichgeschlechtliche Ehen/Lebensgemeinschaften oder die von transsexuellen Personen, oder von Menschen, die eine Geschlechtsumwandlung hinter sich haben, nicht gesetzlich als eine Eheverbindung anerkannt werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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