RDP-Fraktionsantrag vom Wahlgericht abgewiesen
Windhoek (bw) – Der Eilantrag einer Gruppe innerhalb der Rally for Democracy and Progress (RDP)-Partei, die Anspruch auf den Vorsitz erhoben hatte und dem Vorsitzenden Mike Kavekotora untersagen möchte, im Namen der Partei Handlungen zu unternehmen, ist von drei Richtern in dieser Woche abgewiesen worden.
Mitbegründer der in 2004 von Hidipo Hamutenya gegründeten (RDP), Kandy Hinananye Nehova, Ismael Frans, John Nghisekwa und Asser Sheuyange hatten sich in erster Instanz an das Wahlgericht gewandt um Mike Kavekotora, Kennedy Shekupakela, Nicanor Njdose, Cecil Nguvauva daran zu hindern intern Kandidaten für die Parlamentsliste zu wählen und diese Liste bei der Wahlkommission einzureichen.
Der Eilantrag, wurde von dem Wahlgericht zurückgewiesen, nachdem drei Richter entschieden hatten, dass das Gericht nicht für diesen Antrag zuständig sei. Die Richter Nate Ndauendapo, Kobus Miller und George Coleman stimmten darin überein, da sich der Antrag nicht direkt auf das Wahlgesetz bezog. So hatte auch der Anwalt der Beschuldigten argumentiert, der meinte, dass der Antrag stattdessen vor dem Windhoeker Obergericht hätte eingereicht werden sollen.
Die drei Richter wiesen die Klage ohne Kostenfestlegung ab. In dem Eilantrag ersuchte die Nehova-Gruppe das Wahlgericht, mit einer einstweiligen Verfügung Kavekotora, Shekupakela, Njdose und Nguvauva den Zugriff auf das Bankkonto der RDP zu verbieten. Auch wollen sie diese Personen davon abhalten Konferenzen oder Treffen bezüglich der Nominierungen für die im November stattfindenden nationalen und Präsidentschaftswahlen abzuhalten.
Nach dem Tod von Parteigründer Hamutenya ist die RDP zerstritten. Nehova erhebt seitdem Anspruch auf den Parteivorsitz, obwohl Kavekotora auf einem damals abgehaltenen Parteitag als Nachfolger von Hamutenya an die Spitze der Partei gewählt worden war.
Rechtsanwalt Marius Boonzaier, teilte dem Wahlgericht bei er Anhörung mit, es handele sich um parteiinterne Konflikte und dafür sei das Obergericht zuständig. Amanda Tsou, die auch zu Nehovas Fraktion gehört, sagte hinterher, ihrer Meinung nach sei das Wahlgericht auch für Parteibetrug oder Rechtswidrigkeiten zuständig, die potenziell die Rechte der Wähler beeinträchtigen und verletzen könnten.
Mitbegründer der in 2004 von Hidipo Hamutenya gegründeten (RDP), Kandy Hinananye Nehova, Ismael Frans, John Nghisekwa und Asser Sheuyange hatten sich in erster Instanz an das Wahlgericht gewandt um Mike Kavekotora, Kennedy Shekupakela, Nicanor Njdose, Cecil Nguvauva daran zu hindern intern Kandidaten für die Parlamentsliste zu wählen und diese Liste bei der Wahlkommission einzureichen.
Der Eilantrag, wurde von dem Wahlgericht zurückgewiesen, nachdem drei Richter entschieden hatten, dass das Gericht nicht für diesen Antrag zuständig sei. Die Richter Nate Ndauendapo, Kobus Miller und George Coleman stimmten darin überein, da sich der Antrag nicht direkt auf das Wahlgesetz bezog. So hatte auch der Anwalt der Beschuldigten argumentiert, der meinte, dass der Antrag stattdessen vor dem Windhoeker Obergericht hätte eingereicht werden sollen.
Die drei Richter wiesen die Klage ohne Kostenfestlegung ab. In dem Eilantrag ersuchte die Nehova-Gruppe das Wahlgericht, mit einer einstweiligen Verfügung Kavekotora, Shekupakela, Njdose und Nguvauva den Zugriff auf das Bankkonto der RDP zu verbieten. Auch wollen sie diese Personen davon abhalten Konferenzen oder Treffen bezüglich der Nominierungen für die im November stattfindenden nationalen und Präsidentschaftswahlen abzuhalten.
Nach dem Tod von Parteigründer Hamutenya ist die RDP zerstritten. Nehova erhebt seitdem Anspruch auf den Parteivorsitz, obwohl Kavekotora auf einem damals abgehaltenen Parteitag als Nachfolger von Hamutenya an die Spitze der Partei gewählt worden war.
Rechtsanwalt Marius Boonzaier, teilte dem Wahlgericht bei er Anhörung mit, es handele sich um parteiinterne Konflikte und dafür sei das Obergericht zuständig. Amanda Tsou, die auch zu Nehovas Fraktion gehört, sagte hinterher, ihrer Meinung nach sei das Wahlgericht auch für Parteibetrug oder Rechtswidrigkeiten zuständig, die potenziell die Rechte der Wähler beeinträchtigen und verletzen könnten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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