NEFF-Partei wieder registriert - zieht in die Wahlen
Windhoek (bw) – Die namibische Wahlkommission (ECN) hat 25 Tage nach einer gerichtlichen Anweisung, eine von ihr aus dem offiziellen Parteienregister gestrichene Partei wieder anerkannt.
Am Montagabend teilte die ECN mit, sie habe sich am gleichen Tag mit Vertretern der Namibia Economic Freedom Fighters (NEFF)-Partei getroffen und dieser mitgeteilt, dass sie wieder aktiv werden könne. Die ECN wird auch die Verwaltung der Nationalversammlung davon schriftlich in Kenntnis setzen.
Die NEFF kann nun wieder an den Parlamentssitzungen teilnehmen, wieder in ihr Büro im Tintenpalast einziehen, ihre Konten wieder aktivieren, Wahlkampf führen und ihren Namen auf den Stimmzetteln für die kommenden Parlamentswahlen eintragen lassen.
„Die Registrierung des Antragstellers (NEFF) als politische Partei aus dem Wahlregister zu löschen, wird für rechtswidrig erklärt und hiermit aufgehoben“, urteilte Oberrichter Thomas Masuko am 5. September. Das Obergericht wies die ECN auch an, die Prozesskosten der NEFF zu tragen. Masuko befand, dass das Wahlgesetz für eine Maßregelung Alternativen biete, bevor ein drastischer Schritt wie der Ausschluss aus dem Parteienregister erfolgt.
„Wir sind zurück, der Kampf ist vorüber“, kommentierte der Vize-Parteivorsitzende Longinus Iipumbu kurz nach dem Treffen am Montag. Die ECN hatte die Partei in einem bisher noch nie dagewesenem Schritt am 24. Juni aus dem Parteienregister entfernt, weil sie ihre Finanzberichte etlicher Geschäftsjahre nicht eingereicht hatte. In einem dem Gericht vorgelegten Briefwechsel ist ersichtlich, dass die NEFF bis zum 30. Juni die Berichte eingereicht haben wollte.
Am Montagabend teilte die ECN mit, sie habe sich am gleichen Tag mit Vertretern der Namibia Economic Freedom Fighters (NEFF)-Partei getroffen und dieser mitgeteilt, dass sie wieder aktiv werden könne. Die ECN wird auch die Verwaltung der Nationalversammlung davon schriftlich in Kenntnis setzen.
Die NEFF kann nun wieder an den Parlamentssitzungen teilnehmen, wieder in ihr Büro im Tintenpalast einziehen, ihre Konten wieder aktivieren, Wahlkampf führen und ihren Namen auf den Stimmzetteln für die kommenden Parlamentswahlen eintragen lassen.
„Die Registrierung des Antragstellers (NEFF) als politische Partei aus dem Wahlregister zu löschen, wird für rechtswidrig erklärt und hiermit aufgehoben“, urteilte Oberrichter Thomas Masuko am 5. September. Das Obergericht wies die ECN auch an, die Prozesskosten der NEFF zu tragen. Masuko befand, dass das Wahlgesetz für eine Maßregelung Alternativen biete, bevor ein drastischer Schritt wie der Ausschluss aus dem Parteienregister erfolgt.
„Wir sind zurück, der Kampf ist vorüber“, kommentierte der Vize-Parteivorsitzende Longinus Iipumbu kurz nach dem Treffen am Montag. Die ECN hatte die Partei in einem bisher noch nie dagewesenem Schritt am 24. Juni aus dem Parteienregister entfernt, weil sie ihre Finanzberichte etlicher Geschäftsjahre nicht eingereicht hatte. In einem dem Gericht vorgelegten Briefwechsel ist ersichtlich, dass die NEFF bis zum 30. Juni die Berichte eingereicht haben wollte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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