FIMA: Pensionserhalt vorerst vom Tisch
Windhoek (ste) – Das Finanzministerium gab am vergangenen Freitag per Pressemitteilung bekannt, dass das bereits verabschiedete FIMA-Gesetz vorerst auf Eis gelegt wird. Damit scheint Namibia der üblichen Verfahrensweise zu folgen, bei der erst die Gesetzesänderungen verabschiedet und danach, infolge des öffentlichen Aufschreis, die Einwohner zu ihrer Meinung befragt werden.
„Nach umfangreichen Konsultationen mit Interessenträgern hat Finanzminister Iipumbu Shiimi die Verschiebung der Umsetzung des Verordnungsentwurfs beauftragt“, hieß es, obwohl es sich nicht mehr um einen Entwurf handelt. Der „Entwurf“ hätte gemäß des „Financial Institutions and Market“-Gesetzes (Nr. 2 von 2021) umgesetzt werden sollen, doch versuche das Amt nun „ausreichend Zeit für umfassendere Konsultationen“ einzuräumen.
Das veränderte FIMA-Gesetz war bekanntlich im Eiltempo dem Parlament vorgelegt und von diesem abgesegnet worden. Den Parlamentariern wurde Nachlässigkeit vorgeworfen, da sie der Gesetzesänderung offensichtlich viel zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet hatten. Es geht dabei um die vorgesehene Regelung für eine obligatorische Erhaltung der Altersleistungen.
Die Modalitäten für die Durchführung der Konsultationsgespräche sollen demnächst bekanntgegeben werden.
„Nach umfangreichen Konsultationen mit Interessenträgern hat Finanzminister Iipumbu Shiimi die Verschiebung der Umsetzung des Verordnungsentwurfs beauftragt“, hieß es, obwohl es sich nicht mehr um einen Entwurf handelt. Der „Entwurf“ hätte gemäß des „Financial Institutions and Market“-Gesetzes (Nr. 2 von 2021) umgesetzt werden sollen, doch versuche das Amt nun „ausreichend Zeit für umfassendere Konsultationen“ einzuräumen.
Das veränderte FIMA-Gesetz war bekanntlich im Eiltempo dem Parlament vorgelegt und von diesem abgesegnet worden. Den Parlamentariern wurde Nachlässigkeit vorgeworfen, da sie der Gesetzesänderung offensichtlich viel zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet hatten. Es geht dabei um die vorgesehene Regelung für eine obligatorische Erhaltung der Altersleistungen.
Die Modalitäten für die Durchführung der Konsultationsgespräche sollen demnächst bekanntgegeben werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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