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AfCFTA Logo wikipedia
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Auftakt für Exporte in die Afrika-Freihandelszone

Brigitte Weidlich
Windhoek/Walvis Bay (bw) • Am heutigen Montag wird das Außen- und Handelsministerium den Auftakt für den ersten Export namibischer Produkte unter dem Banner der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (African Continental Free Trade Area, AfCFTA) geben. Wie das Ministerium am Freitag mitteilte, markiert diese erste Exportsendung einen „historischen Schritt“ für die Integration des Landes in den afrikanischen Binnenmarkt. Die Ministerin für Auswärtiges und Handel, Selma Ashipala-Musavyi, wird diese Zeremonie in Walvis Bay leiten. Nähere Einzelheiten über das Frachtvolumen oder der Produkte wurden nicht bekannt gegeben.

Die Sendung markiert Namibias aktiven Beitritt zur AfCFTA, deren Ziel die Schaffung eines einheitlichen Marktes mit über 1,3 Milliarden Menschen und einem Bruttoinlandsprodukt von über 3,4 Billionen US-Dollar ist. Im März dieses Jahres erfolgte Bekanntgabe der Zollkonzession (tariff concession) der Südafrikanischen Zollunion (SACU), die es Namibia und anderen SACU-Mitgliedsstaaten ermöglicht, im Rahmen der Freihandelszone Handel zu treiben. Die Zölle auf die meisten Waren und Dienstleistungen werden die Afrikastaaten über einen Zeitraum von fünf, zehn oder 13 Jahren abschaffen, je nach Entwicklungsstand des Landes oder Art der Produkte.

Das Abkommen für die Freihandelszone haben 2018 die meisten der Mitgliedsländer der Afrikanischen Union (AU) in Kigali, Ruanda unterzeichnet, danach begann die Ratifizierung. Die Freihandelszone trat offiziell am 1. Januar 2021 in Kraft. Ihre Umsetzung erfolgt von einem ständigen Sekretariat mit Sitz in Akkra in Ghana. Zu den langfristigen Zielen gehören die Schaffung eines einheitlichen, liberalisierten Marktes, der Abbau von Kapital- und Arbeitsbarrieren zur Erleichterung von Investitionen und die Gründung einer kontinentalen Zollunion.

Am 13. Januar 2022 erfolgte Einrichtung des Panafrikanischen Zahlungs- und Abwicklungssystems (PAPS), das Zahlungen zwischen in Afrika tätigen Unternehmen in jeder lokalen Währung ermöglicht. Im April 2024 gab die AU bekannt, dass die AfCFTA in die operative Phase eingetreten sei durch die Festlegung der Ursprungsregeln, die die Bedingungen regeln, unter denen Produkte oder Dienstleistungen zollfrei gehandelt werden können, sowie Zollzugeständnisse, darunter die 90-prozentige Zollliberalisierung.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-07-12

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