Zwangsversteigerung bleibt Ausnahme
Justiz schützt säumige Schuldner weiter vor drastischen Pfändungs-Maßnahmen
Von Marc Springer, Windhoek
Die jüngste Bestätigung dieses Prinzips ergibt sich aus einem vor kurzem ergangenen Urteil von Richter Shafimana Ueitele, das auf eine Klage der römisch-katholischen Kirche zurückgeht, die sich gegen deren ehemaligen Mitarbeiter Phillepus Valomboleni Thomas richtet. Dieser hatte nach eigener Aussage zwischen Mai 2016 und Mai 2017 in seiner Eigenschaft als Finanzverwalter am Hospital der Kläger in Windhoek rund 8,3 Millionen N$ veruntreut, indem er mehrmals aus dem Konto des Krankenhauses hohe Beträge an die nebenbeklagte Firma Netcare Investment überwiesen hatte, deren alleiniger Teilhaber er war.
Dabei habe er seine Vorgesetzten und Kollegen durch Vortäuschung falscher Tatsachen in den Glauben versetzt, dass das Hospital der Firma Netcare hohe Summen für medizinisches Zubehör schuldig sei, das jedoch weder bestellt, noch geliefert wurde.
Weil Thomas das unterschlagene Geld nicht wie versprochen in einer ihm gewährten Frist zurückerstattet hatte, erwirkte das Krankenhaus am 16. Mai 2018 ein Versäumnisurteil, durch das ein Gerichtsvollstrecker befugt wurde, Vermögenswerte bei dem Beklagten zu beschlagnahmen. Weil dieser bei Thomas jedoch kaum Wertsachen orten konnte, die sich hätten pfänden lassen, beantragte das Krankenhaus die Zwangsversteigerung von zwei Häusern, die der Antragsgegner zuvor offenbar mit dem veruntreuten Geld erworben hatte.
Eines davon hatte er jedoch kurz zuvor seiner Frau übertragen und sich von dieser wenig später scheiden lassen. Obwohl die Kläger argumentierten, dass das Haus mit Teilen des bei ihnen veruntreuten Geldes finanziert worden sei, weigerte sich Richter Ueitele dennoch, dessen Zwangsversteigerung zu erlauben.
Zur Begründung führte er an, dass die Wohnung in Khomasdal nicht nur der Ex-Frau Ester Naango Robert, sondern auch deren drei Kinder als einzige Unterkunft diene und ihre zwecks Zwangsversteigerung notwendige Räumung aus derselben deshalb „unverhältnismäßig“ wäre, obwohl der Erwerb und die Übertragung der Immobilie „verdächtig“ seien.
Anders verhalte es sich bei dem von Thomas bewohnten Haus in Otjomuise, das er nachweislich mit Geld der Antragsteller finanziert habe und das folglich zur Tilgung seiner Millionenschuld beschlagnahmt und versteigert werden dürfe, obwohl der Beklagte angeblich keine andere Bleibe habe.
Die jüngste Bestätigung dieses Prinzips ergibt sich aus einem vor kurzem ergangenen Urteil von Richter Shafimana Ueitele, das auf eine Klage der römisch-katholischen Kirche zurückgeht, die sich gegen deren ehemaligen Mitarbeiter Phillepus Valomboleni Thomas richtet. Dieser hatte nach eigener Aussage zwischen Mai 2016 und Mai 2017 in seiner Eigenschaft als Finanzverwalter am Hospital der Kläger in Windhoek rund 8,3 Millionen N$ veruntreut, indem er mehrmals aus dem Konto des Krankenhauses hohe Beträge an die nebenbeklagte Firma Netcare Investment überwiesen hatte, deren alleiniger Teilhaber er war.
Dabei habe er seine Vorgesetzten und Kollegen durch Vortäuschung falscher Tatsachen in den Glauben versetzt, dass das Hospital der Firma Netcare hohe Summen für medizinisches Zubehör schuldig sei, das jedoch weder bestellt, noch geliefert wurde.
Weil Thomas das unterschlagene Geld nicht wie versprochen in einer ihm gewährten Frist zurückerstattet hatte, erwirkte das Krankenhaus am 16. Mai 2018 ein Versäumnisurteil, durch das ein Gerichtsvollstrecker befugt wurde, Vermögenswerte bei dem Beklagten zu beschlagnahmen. Weil dieser bei Thomas jedoch kaum Wertsachen orten konnte, die sich hätten pfänden lassen, beantragte das Krankenhaus die Zwangsversteigerung von zwei Häusern, die der Antragsgegner zuvor offenbar mit dem veruntreuten Geld erworben hatte.
Eines davon hatte er jedoch kurz zuvor seiner Frau übertragen und sich von dieser wenig später scheiden lassen. Obwohl die Kläger argumentierten, dass das Haus mit Teilen des bei ihnen veruntreuten Geldes finanziert worden sei, weigerte sich Richter Ueitele dennoch, dessen Zwangsversteigerung zu erlauben.
Zur Begründung führte er an, dass die Wohnung in Khomasdal nicht nur der Ex-Frau Ester Naango Robert, sondern auch deren drei Kinder als einzige Unterkunft diene und ihre zwecks Zwangsversteigerung notwendige Räumung aus derselben deshalb „unverhältnismäßig“ wäre, obwohl der Erwerb und die Übertragung der Immobilie „verdächtig“ seien.
Anders verhalte es sich bei dem von Thomas bewohnten Haus in Otjomuise, das er nachweislich mit Geld der Antragsteller finanziert habe und das folglich zur Tilgung seiner Millionenschuld beschlagnahmt und versteigert werden dürfe, obwohl der Beklagte angeblich keine andere Bleibe habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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