Zum Gedenken an den Genozid
Namibia wird künftig am 28. Mai an den Völkermord erinnern
Von Brigitte Weidlich & Frank Steffen, Windhoek
Die Nationalversammlung hat am vergangenen Dienstagabend die Empfehlungen des parlamentarischen Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten gutgeheißen, einen Gedenktag für die deutsch-kolonialen Gräueltaten an der Herero- und Nama-Bevölkerung Namibias einzuführen. Der 28. Mai soll künftig in Namibia als Tag der Erinnerung an den Genozid (Genocide Remembrance Day) gelten. An diesem Tag hatte die deutsche Kolonialverwaltung im Jahre 1908 angeordnet, alle gefangengehaltene Nama und Herero freizulassen und die Gefangenenlager zu schließen.
Der dem Parlament vorgelegte Bericht lässt aber offen, ob dieser Tag ein öffentlicher Feiertag werden soll. Der parlamentarische Ausschuss hat ferner empfohlen, dass das Feiertagsgesetz abgeändert werden soll, um diesen Tag der Erinnerung hinzuzufügen. Des Weiteren soll das Bildungsministeriumgemeinsam mit dem nationalen Rat für Kulturerbe und den Nachfahren der betroffenen Gemeinschaften Orte erfassen, an denen damals Scharmützel und Gefechte stattfanden, ebenso nicht-markierte Grabstellen die aus der Zeit zwischen 1904 und 1908 stammen. Danach sollen Denkmäler für „gefallene Helden“ sowie Gedenksteine – letztere zur Markierung der Gräber an diesen Stellen – errichtet werden. Eine weitere Empfehlung lautet dahingehend, dass alle Ereignisse mit Bezug auf den Widerstand gegen die deutsche Kolonialverwaltung während der genannten Jahre, in den Schullehrplan aufgenommen werden sollten.
Zuletzt wird empfohlen, dass ein Gremium unter der Ägide des Bildungsministeriums gegründet werden soll, um den Beitrag der betroffenen Bevölkerung im Kampf gegen den Kolonialismus wissenschaftlich zu erforschen und zu dokumentieren. Aus der letzten Empfehlung wurde deutlich, dass sich die Regierung bisher in der Zeit nach der Unabhängigkeit, kaum mit der Auflehnung gegen die Kolonialmächte vor der Gründung der SWAPO-Partei beschäftigt hat. Dieses Manko wurde während einiger Beratungstreffen des Ausschusses im Lande von den Herero- und Nama-Gemeinschaften kritisiert.
Mitglieder des Ausschusses bereisten alle 14 Regionen des Landes, um die Meinung der Bevölkerung einzuholen. Die Meisten befürworteten den 28. Mai als Genozid-Tag, doch einige Herero-sprechende Namibier hatten für den 2. Oktober plädiert. Generalleutnant Lothar von Trotha hatte am 2. Oktober 1904 seinen Vernichtungsbefehl gegen die Herero bekanntgegeben. Ein ähnlicher Befehl, der sich gegen die Nama richtete, erfolgte am 22. April 1905.
Der Ausschuss war schon vor Jahren damit beauftragt worden, diesen Bericht zu erstellen, nachdem der damalige Abgeordnete der SWANU-Partei, Usutuaije Maamberua, am 26. April 2016 einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Knapp fünf Jahre später wurde der Bericht nun vorgelegt. Der Ausschuss war in dieser Zeit auch nach Ruanda gereist, um sich dort über die Aufarbeitung des Genozids von 1994 zu informieren.
Die Nationalversammlung hat am vergangenen Dienstagabend die Empfehlungen des parlamentarischen Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten gutgeheißen, einen Gedenktag für die deutsch-kolonialen Gräueltaten an der Herero- und Nama-Bevölkerung Namibias einzuführen. Der 28. Mai soll künftig in Namibia als Tag der Erinnerung an den Genozid (Genocide Remembrance Day) gelten. An diesem Tag hatte die deutsche Kolonialverwaltung im Jahre 1908 angeordnet, alle gefangengehaltene Nama und Herero freizulassen und die Gefangenenlager zu schließen.
Der dem Parlament vorgelegte Bericht lässt aber offen, ob dieser Tag ein öffentlicher Feiertag werden soll. Der parlamentarische Ausschuss hat ferner empfohlen, dass das Feiertagsgesetz abgeändert werden soll, um diesen Tag der Erinnerung hinzuzufügen. Des Weiteren soll das Bildungsministeriumgemeinsam mit dem nationalen Rat für Kulturerbe und den Nachfahren der betroffenen Gemeinschaften Orte erfassen, an denen damals Scharmützel und Gefechte stattfanden, ebenso nicht-markierte Grabstellen die aus der Zeit zwischen 1904 und 1908 stammen. Danach sollen Denkmäler für „gefallene Helden“ sowie Gedenksteine – letztere zur Markierung der Gräber an diesen Stellen – errichtet werden. Eine weitere Empfehlung lautet dahingehend, dass alle Ereignisse mit Bezug auf den Widerstand gegen die deutsche Kolonialverwaltung während der genannten Jahre, in den Schullehrplan aufgenommen werden sollten.
Zuletzt wird empfohlen, dass ein Gremium unter der Ägide des Bildungsministeriums gegründet werden soll, um den Beitrag der betroffenen Bevölkerung im Kampf gegen den Kolonialismus wissenschaftlich zu erforschen und zu dokumentieren. Aus der letzten Empfehlung wurde deutlich, dass sich die Regierung bisher in der Zeit nach der Unabhängigkeit, kaum mit der Auflehnung gegen die Kolonialmächte vor der Gründung der SWAPO-Partei beschäftigt hat. Dieses Manko wurde während einiger Beratungstreffen des Ausschusses im Lande von den Herero- und Nama-Gemeinschaften kritisiert.
Mitglieder des Ausschusses bereisten alle 14 Regionen des Landes, um die Meinung der Bevölkerung einzuholen. Die Meisten befürworteten den 28. Mai als Genozid-Tag, doch einige Herero-sprechende Namibier hatten für den 2. Oktober plädiert. Generalleutnant Lothar von Trotha hatte am 2. Oktober 1904 seinen Vernichtungsbefehl gegen die Herero bekanntgegeben. Ein ähnlicher Befehl, der sich gegen die Nama richtete, erfolgte am 22. April 1905.
Der Ausschuss war schon vor Jahren damit beauftragt worden, diesen Bericht zu erstellen, nachdem der damalige Abgeordnete der SWANU-Partei, Usutuaije Maamberua, am 26. April 2016 einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Knapp fünf Jahre später wurde der Bericht nun vorgelegt. Der Ausschuss war in dieser Zeit auch nach Ruanda gereist, um sich dort über die Aufarbeitung des Genozids von 1994 zu informieren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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