Zugriff zu allen Wahl-Unterlagen verlangt
Windhoek - Vor einem voll besetzten Gerichtssaal hörte sich Richter Parker gestern die Advokaten beider Seiten an. Für die ECN trat Adv. Nixon Marcus auf und für die Oppositionsparteien führte Adv. Reinhard Tötemeyer das Wort. Die Verhandlung begann zu Mittag und zog sich bis in den späten Nachmittag hinein. Jede Seite erhielt über eine Stunde Zeit, ihre Argumente vorzutragen, derweil sie von viel Parteivolk auf der Zuschauertribüne verfolgt wurden, darunter auch Vertreter der regierenden Partei.
Um ihr Hauptanliegen - Überprüfung und Revision der Wahlen, inklusive der Überprüfung der Statistik der verschiedenen Wählerlisten - durchführen zu können, verlangen die Antragsteller ungehinderten Zugriff zu allen Wahlunterlagen. Anhand der Defekte, die sie als Wahlbeobachter beim Wahlvorgang notiert haben und die sich aus großen Widersprüchen der Wahlbeteiligung im Vergleich zu den Bevölkerungszahlen und vor dem Hintergrund der bekannten Bevölkerungsdichte und der saisonalen Migration ergeben, sind die neun Parteien zu dem Schluss gekommen, dass nur eine gründlicher Überprüfung und Revision (audit) Klarheit verschaffen kann.
Im Kern der Beschwerden liegen drei unterschiedliche Wählerverzeichnisse, die die Wahlkommission den Parteien bzw. anderen Interessenträgern im Anlauf zu den Wahlen zur Verfügung gestellt hat. Die Wählerliste mit der niedrigsten Zahl - 820305 erfasste Wähler - liegt anscheinend der offiziellen Wahlstatistik der ECN zu Grunde, derweil die Wählerliste mit der höchsten Zahl an Wahlberechtigten (über 1,1 Millionen) eine Differenz von über 360000 Wählern aufzeigt. "Allein das Ausmaß dieser Differenz erfordert, dass die Dokumente aus dem ganzen Land herangezogen werden müssen", betonte Adv. Tötemeyer gestern. Die Erklärung der ECN, dass diese Differenz durch zwei "ausgelassene" Wahlkreise erklärt werden könne, ließ er nicht gelten. Der Wahlkreis Tobias Hainyeko in Windhoek zähle zu denjenigen mit der höchsten Wählerzahl, nämlich 30000 Wähler.
Die amtliche Bekanntgabe der Wahlergebnisse habe auch keine schlüssige Klarheit über die eigentliche Wählerzahl erbracht. Das Ergebnis, dass es eine Wahlbeteiligung von insgesamt 99% gegeben habe, wollte Tötemeyer nicht hinnehmen. Er zitierte ferner aus den Antragsdokumenten der Oppositionsparteien, wonach es in Windhoek-Ost eine Wahlbeteiligung von 191% gegeben haben soll. In Oshakati-West seien es angeblich 165% gewesen. Die Oppositionsparteien wollen wissen, woher die "überschüssigen" Wähler gekommen sein sollen. Um das zu überprüfen, müssen ihre Fachkräfte Zugriff zu allen Wahl- und Versandunterlagen haben, die bei der Stimmabgabe, der Auszählung und der Aufstellung der Endsumme genutzt wurden. Für die ECN warf Adv. Nixon Marcus ein, dass dies auf eine "Nachzählung" hinauslaufe. Man brauche die Wahlurnen nicht zu öffnen, um öffentliches Vertrauen zu gewinnen.
Eine Nachzählung hatte das Obergericht bereits im Februar 2005 nach den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen angeordnet. Die damaligen Kläger CoD und Republikanische Partei hatten lediglich die Nachzählung der Stimmen für das Parlament beantragt. Durch Intervention der regierenden SWAPO wurde die Nachzählung jedoch etwa in der Mitte des Vorgangs abgebrochen und die "neu gewählte" Regierung rechtzeitig zum Unabhängigkeitstag 2005 eingesetzt.
Wie 2004/05 ist die ECN auch diesmal nicht bereit, demokratische Transparenz zu üben und den Oppositionsparteien Einblick in die Wahlunterlagen zu gestatten. Über diese Frage hat das Obergericht nun noch vor Weihnachten zu entscheiden.
Um ihr Hauptanliegen - Überprüfung und Revision der Wahlen, inklusive der Überprüfung der Statistik der verschiedenen Wählerlisten - durchführen zu können, verlangen die Antragsteller ungehinderten Zugriff zu allen Wahlunterlagen. Anhand der Defekte, die sie als Wahlbeobachter beim Wahlvorgang notiert haben und die sich aus großen Widersprüchen der Wahlbeteiligung im Vergleich zu den Bevölkerungszahlen und vor dem Hintergrund der bekannten Bevölkerungsdichte und der saisonalen Migration ergeben, sind die neun Parteien zu dem Schluss gekommen, dass nur eine gründlicher Überprüfung und Revision (audit) Klarheit verschaffen kann.
Im Kern der Beschwerden liegen drei unterschiedliche Wählerverzeichnisse, die die Wahlkommission den Parteien bzw. anderen Interessenträgern im Anlauf zu den Wahlen zur Verfügung gestellt hat. Die Wählerliste mit der niedrigsten Zahl - 820305 erfasste Wähler - liegt anscheinend der offiziellen Wahlstatistik der ECN zu Grunde, derweil die Wählerliste mit der höchsten Zahl an Wahlberechtigten (über 1,1 Millionen) eine Differenz von über 360000 Wählern aufzeigt. "Allein das Ausmaß dieser Differenz erfordert, dass die Dokumente aus dem ganzen Land herangezogen werden müssen", betonte Adv. Tötemeyer gestern. Die Erklärung der ECN, dass diese Differenz durch zwei "ausgelassene" Wahlkreise erklärt werden könne, ließ er nicht gelten. Der Wahlkreis Tobias Hainyeko in Windhoek zähle zu denjenigen mit der höchsten Wählerzahl, nämlich 30000 Wähler.
Die amtliche Bekanntgabe der Wahlergebnisse habe auch keine schlüssige Klarheit über die eigentliche Wählerzahl erbracht. Das Ergebnis, dass es eine Wahlbeteiligung von insgesamt 99% gegeben habe, wollte Tötemeyer nicht hinnehmen. Er zitierte ferner aus den Antragsdokumenten der Oppositionsparteien, wonach es in Windhoek-Ost eine Wahlbeteiligung von 191% gegeben haben soll. In Oshakati-West seien es angeblich 165% gewesen. Die Oppositionsparteien wollen wissen, woher die "überschüssigen" Wähler gekommen sein sollen. Um das zu überprüfen, müssen ihre Fachkräfte Zugriff zu allen Wahl- und Versandunterlagen haben, die bei der Stimmabgabe, der Auszählung und der Aufstellung der Endsumme genutzt wurden. Für die ECN warf Adv. Nixon Marcus ein, dass dies auf eine "Nachzählung" hinauslaufe. Man brauche die Wahlurnen nicht zu öffnen, um öffentliches Vertrauen zu gewinnen.
Eine Nachzählung hatte das Obergericht bereits im Februar 2005 nach den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen angeordnet. Die damaligen Kläger CoD und Republikanische Partei hatten lediglich die Nachzählung der Stimmen für das Parlament beantragt. Durch Intervention der regierenden SWAPO wurde die Nachzählung jedoch etwa in der Mitte des Vorgangs abgebrochen und die "neu gewählte" Regierung rechtzeitig zum Unabhängigkeitstag 2005 eingesetzt.
Wie 2004/05 ist die ECN auch diesmal nicht bereit, demokratische Transparenz zu üben und den Oppositionsparteien Einblick in die Wahlunterlagen zu gestatten. Über diese Frage hat das Obergericht nun noch vor Weihnachten zu entscheiden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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