Zeugin belastet Unfallfahrer
Angeklagter Dippenaar soll „vermeidbare“ Kollision verursacht haben
Von NMH, M. Springer
Windhoek, Swakopmund
Bei der Fortsetzung des Verfahrens am Montag gab die aus Windhoek stammende Zeugin Hazel Oosthuizen zu Protokoll, sie sei mit ihrem Mann von Walvis Bay nach Henties Bay unterwegs gewesen, als Dippenaar sie in seinem Toyota FJ Cruiser mit hoher Geschwindigkeit überholt habe. Kurz darauf habe er offenbar kurz die Kontrolle über seinen Wagen verloren, der leicht hin und her „geschlingert“ sei und sich auf der rechten Fahrbahn befunden habe, als Dippenaar eine Anhöhe überquert habe, hinter der der weitere Straßenverlauf nicht sichtbar gewesen sei.
Als sie (die Zeugin) und ihr Mann denselben Hügel überquert hätten, hätten sie gesehen, wie der FJ Cruiser auf der rechten Seite der Fahrbahn mit einem entgegenkommenden Ford Ranger zusammengestoßen sei und sich letzterer überschlagen habe. „Ich war fürchterlich wütend und empört“, erklärte Oosthuizen und ergänzte: „Ich war mir bewusst, dass das Unglück vollkommen unnötig war und hätte vermieden werden können.“
Ferner sprach Oosthuizen ihre Überzeugung aus, dass sich der Zusammenstoß nicht ereignet hätte, wenn sich Dippenaar an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h gehalten hätte. Weil der Angeklagte jedoch „gerast“ sei, hätte er nicht mehr ausweichen und den Unfall nicht vermeiden können.
Bei dem angeblich von Dippenaar verursachten Unfall am 29. Dezember 2014 wurden die aus Deutschland stammenden Touristen Markus Walter Helmut Joschko (48), dessen Frau Stephanie Dorothea Schemick (49) und ihre Tochter Alexandra (19) getötet, deren Schwester Antonia Klara verletzt überlebte. Dippenaar soll mit stark erhöhter Geschwindigkeit gefahren, den Unfall durch ein riskantes Überholmanöver verursacht und damit auch den Tod der in seinem FJ Cruiser mitreisenden Passagiere Dinah Pretorius (30), Charlene Schoombe (24) und JC Horn (27) verschuldet haben.
Wie bei früheren Verhandlungen war die Überlebende Antonia Klara auch gestern und am Montag anwesend, obwohl sie bereits als Zeugin ausgesagt hat. Dies begründete sie auf Medien-Nachfrage damit, sie wolle sichergehen, dass nicht der Eindruck erweckt werde, ihr Vater habe das Unglück verursacht. Während ihrer Befragung hatte Antonia Klara ebenfalls angegeben, Dippenaar sei ihnen auf der falschen Fahrbahn und derart schnell entgegengekommen, dass ihr Vater nicht mehr habe ausweichen können.
Sein Prozess ist deshalb von besonderem Interesse, weil er der erste Unfallfahrer ist, der des Mordes beschuldigt wird. Dieser Tatbestand erfordert den schwer zu führenden Nachweis, dass er vorsätzlich gehandelt oder zumindest den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen hat.
Windhoek, Swakopmund
Bei der Fortsetzung des Verfahrens am Montag gab die aus Windhoek stammende Zeugin Hazel Oosthuizen zu Protokoll, sie sei mit ihrem Mann von Walvis Bay nach Henties Bay unterwegs gewesen, als Dippenaar sie in seinem Toyota FJ Cruiser mit hoher Geschwindigkeit überholt habe. Kurz darauf habe er offenbar kurz die Kontrolle über seinen Wagen verloren, der leicht hin und her „geschlingert“ sei und sich auf der rechten Fahrbahn befunden habe, als Dippenaar eine Anhöhe überquert habe, hinter der der weitere Straßenverlauf nicht sichtbar gewesen sei.
Als sie (die Zeugin) und ihr Mann denselben Hügel überquert hätten, hätten sie gesehen, wie der FJ Cruiser auf der rechten Seite der Fahrbahn mit einem entgegenkommenden Ford Ranger zusammengestoßen sei und sich letzterer überschlagen habe. „Ich war fürchterlich wütend und empört“, erklärte Oosthuizen und ergänzte: „Ich war mir bewusst, dass das Unglück vollkommen unnötig war und hätte vermieden werden können.“
Ferner sprach Oosthuizen ihre Überzeugung aus, dass sich der Zusammenstoß nicht ereignet hätte, wenn sich Dippenaar an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h gehalten hätte. Weil der Angeklagte jedoch „gerast“ sei, hätte er nicht mehr ausweichen und den Unfall nicht vermeiden können.
Bei dem angeblich von Dippenaar verursachten Unfall am 29. Dezember 2014 wurden die aus Deutschland stammenden Touristen Markus Walter Helmut Joschko (48), dessen Frau Stephanie Dorothea Schemick (49) und ihre Tochter Alexandra (19) getötet, deren Schwester Antonia Klara verletzt überlebte. Dippenaar soll mit stark erhöhter Geschwindigkeit gefahren, den Unfall durch ein riskantes Überholmanöver verursacht und damit auch den Tod der in seinem FJ Cruiser mitreisenden Passagiere Dinah Pretorius (30), Charlene Schoombe (24) und JC Horn (27) verschuldet haben.
Wie bei früheren Verhandlungen war die Überlebende Antonia Klara auch gestern und am Montag anwesend, obwohl sie bereits als Zeugin ausgesagt hat. Dies begründete sie auf Medien-Nachfrage damit, sie wolle sichergehen, dass nicht der Eindruck erweckt werde, ihr Vater habe das Unglück verursacht. Während ihrer Befragung hatte Antonia Klara ebenfalls angegeben, Dippenaar sei ihnen auf der falschen Fahrbahn und derart schnell entgegengekommen, dass ihr Vater nicht mehr habe ausweichen können.
Sein Prozess ist deshalb von besonderem Interesse, weil er der erste Unfallfahrer ist, der des Mordes beschuldigt wird. Dieser Tatbestand erfordert den schwer zu führenden Nachweis, dass er vorsätzlich gehandelt oder zumindest den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen hat.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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