Wo kein Kläger, da kein Richter
Vier Jahre. So lange ist es her, dass das Oberste Gericht die Squatter Proklamation von 1985 für verfassungsrechtlich erklärt und damit ein Urteil gefällt hat, das sich angeblich bis heute nicht bei den betroffenen Stadtverwaltungen rumgesprochen hat.
Warum sonst sollte sich Regierungsanwalt Sakeus Shanghala vor kurzem veranlasst gesehen haben, hiesige Lokalbehörden schriftlich auf den Befund aus höchster Instanz hinzuweisen und darauf aufmerksam zu machen, dass ihre liebgewonnene Proklamation nicht mehr wirksam ist? Natürlich ist den Lokalbehörden bewusst, dass die aus Kolonialzeiten stammende Bestimmung gegen das Grundgesetz verstößt und der Abriss illegal errichteter Behausungen ohne Räumungsbefehl folglich rechtswidrig ist.
Sie sind aber dennoch nach dem Prinzip verfahren, dass die unerlaubte Zwangsräumung wilder Siedler solange ein probates Mittel ist, wie sie nicht öffentlich bekannt wird, dass der Rechtsbruch solange zulässig ist, wie keiner dagegen klagt. So ist zuletzt auch die Stadtverwaltung in Katima Mulilo verfahren, als sie durch den unangekündigten Abriss illegal erbauter Behausungen kurzfristig Fakten schaffen und sich damit möglichst unauffällig eines Problems entledigen wollte.
In Zeiten sozialer Netzwerke bleibt eine solche Aktion freilich nicht lange verborgen und folgen kurz darauf die Anwaltsschreiben. So zu tun, als sei ihr als Stadtverwaltung die Rechtswidrigkeit der Proklamation und ihres darauf basierenden Vorgehens nicht bewusst und gewesen, lässt nur zwei Schlussfolgerungen zu: Entweder zeugt es von erbärmlicher Inkompetenz und Desinteresse, oder von mutwilligem Rechtsbruch.
Warum sonst sollte sich Regierungsanwalt Sakeus Shanghala vor kurzem veranlasst gesehen haben, hiesige Lokalbehörden schriftlich auf den Befund aus höchster Instanz hinzuweisen und darauf aufmerksam zu machen, dass ihre liebgewonnene Proklamation nicht mehr wirksam ist? Natürlich ist den Lokalbehörden bewusst, dass die aus Kolonialzeiten stammende Bestimmung gegen das Grundgesetz verstößt und der Abriss illegal errichteter Behausungen ohne Räumungsbefehl folglich rechtswidrig ist.
Sie sind aber dennoch nach dem Prinzip verfahren, dass die unerlaubte Zwangsräumung wilder Siedler solange ein probates Mittel ist, wie sie nicht öffentlich bekannt wird, dass der Rechtsbruch solange zulässig ist, wie keiner dagegen klagt. So ist zuletzt auch die Stadtverwaltung in Katima Mulilo verfahren, als sie durch den unangekündigten Abriss illegal erbauter Behausungen kurzfristig Fakten schaffen und sich damit möglichst unauffällig eines Problems entledigen wollte.
In Zeiten sozialer Netzwerke bleibt eine solche Aktion freilich nicht lange verborgen und folgen kurz darauf die Anwaltsschreiben. So zu tun, als sei ihr als Stadtverwaltung die Rechtswidrigkeit der Proklamation und ihres darauf basierenden Vorgehens nicht bewusst und gewesen, lässt nur zwei Schlussfolgerungen zu: Entweder zeugt es von erbärmlicher Inkompetenz und Desinteresse, oder von mutwilligem Rechtsbruch.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen