Wiedergutmachung verschleppt
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Wiedergutmachung verschleppt

Gesundheitsministerium lässt sich mit Entschädigungszahlung Zeit
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Die vier Betroffenen gehören zu einer Gruppe von 14 Frauen, die nach einem Kaiserschnitt an namibischen Staatskrankenhäusern ohne ihre Kenntnis oder Zustimmung sterilisiert wurden und eine Wiedergutmachung von jeweils 250000 N$ zugesprochen bekamen. Obwohl ihre Sammelklage gegen das Gesundheitsministerium bereits im Juni 2009 eingereicht und ihnen bei einem außergerichtlichen Vergleich im Februar 2017 die Zahlung zugesichert wurde, warten die fünf Frauen noch immer auf ihr Geld und haben nun erneut Klage gegen das Gesundheitsministerium eingereicht.

Bei einer kurzen Verhandlung dieser Klagen wurde dem Gesundheitsministerium gestern von Richter Harald Geier eine Frist bis zum 2. Mai gewährt, die versprochene Zahlung zu leisten. Sollte das Geld bis dahin nicht überwiesen werden, steht es den Klägerinnen frei, ein sogenanntes Versäumnisurteil gegen das Ministerium zu beantragen, bei dem jenes vom Gericht in Abwesenheit zur Zahlung verpflichtet werden könnte.

Das Gesundheitsministerium bringt in einer eidesstattlichen Erklärung vor, es habe bis vor kurzem nicht klären können, welche der Frauen bezahlt worden seien, weil es „so viele“ und ihre Fälle „identisch“ seien. Deshalb sei es schwergefallen, eine jeweilige Überweisung mit einem Namen auf der Liste der zu entschädigenden Frauen zu verbinden. Inzwischen sei dies jedoch gelungen und festgestellt worden, dass vier der Frauen bisher nicht bezahlt worden seien. Dies solle jedoch nachgeholt werden, sobald der Fiskus das Geld freigegeben habe.

Zwangssterilisation

Die Frauen, die aus Diskretionsgründen und auf Geheiß es Gerichts nicht namentlich genannt werden dürfen, gehören zu einer Gruppe Leidensgenossinnen, die an Staatskrankenhäusern in Windhoek und Oshakati während eines Kaiserschnitts sterilisiert wurden, ohne über die Folgen des Eingriffs informiert oder um ihre Zustimmung gebeten worden zu sein.

Daraus hatten sie einen Verstoß gegen ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Familie, sowie eine Verletzung ihrer Menschenwürde abgeleitet und sich dabei auf das verfassungsrechtliche Verbot gegen unmenschliche und grausame Behandlung berufen. Das Gericht war dieser Argumentation gefolgt, weil die Frauen zwar eine Einwilligung unterschrieben, dies aber ohne die dafür notwendige Beratung getan hätten. Darüber hinaus hätten sie ihr schriftliches Einverständnis zum Teil unmittelbar vor der Entbindung gegeben, wo sie unter den Schmerzen der Geburtswehen kaum rational hätten denken können.

Die damals zuständigen Ärzte hatten angegeben, sie hätten sich darauf verlassen, dass die schwangeren Frauen über die Möglichkeit einer Sterilisation zur Empfängnisverhütung informiert worden seien, bevor sie zur Entbindung eingeliefert wurden. Außerdem hatten sich die Mediziner darauf berufen, viele der Frauen hätten Komplikationen bei der Entbindung entwickelt. Deshalb hätten ihre Kinder schnell per Kaiserschnitt zur Welt gebracht werden müssen und sei kaum Zeit für eine ausführliche Beratung über diesen Eingriff geblieben.

Zahlungsmoral

Das Obergericht hat bereits mehrmals die Zahlungsmoral des Gesundheitsministeriums nach verlorenen Entschädigungsverfahren gerügt. Zuletzt war dies in einem Urteil vom 23. März dieses Jahres geschehen, in dem Richter Shafimana Ueitele das Ministerium scharf dafür kritisiert hatte, dass es der Klägerin Johanna N. zu diesem Zeitpunkt noch nicht die 400000 N$ Entschädigung gezahlt hatte, die ihr am 3. Oktober 2016 zugesprochen worden war und binnen 120 Tagen hätte bezahlt werden müssen.

In dem Urteil zeigt sich Ueitele vor allem über die Rechtfertigung des Staatssekretärs des Ministeriums irritiert, wonach es jenem angesichts der angespannten Haushaltslage an den finanziellen Ressourcen fehle, die Klägerin binnen der vorgegebenen Frist zu entschädigen. Dabei weist Ueitele auch darauf hin, dass die Anordnung vom 3. Oktober 2016 eine verbindliche Verfügung sei und jegliche Zuwiderhandlung folglich der Missachtung des Gerichts gleichkomme.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-19

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