Widersprüchliche Bewertung
Entschädigungs-Klagen von Ex-Beschuldigten führen zu Paradoxem
Von Marc Springer
Windhoek
Hintergrund sind Schmerzensgeldforderungen einiger zu Unrecht als Separatisten beschuldigter Männer. Diese wurden im Februar 2013 von Richter Elton Hoff vorzeitig freigesprochen, weil ihnen nach seiner Einschätzung keine Beteiligung an der bewaffneten Erhebung im Caprivi (heute Sambesi-Region) nachgewiesen wurde, bei der am 2. August 1999 diverse Einrichtungen in und um Katima Mulilo von Rebellen angegriffen und acht Menschen getötet wurden.
Zur Begründung ihrer anschließend eingereichten Entschädigungsklagen argumentieren die fälschlicher Weise verdächtigten Männer, Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa habe keinen Anlass gehabt, den Prozess gegen sie fortzusetzen, nachdem sämtliche zur Bewertung ihrer Schuld relevanten Zeugen vernommen und sie von diesen nicht belastet worden seien. Spätestens jedoch hätte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen sie einstellen müssen, nachdem ihre im September 2011 beendete Beweisführung keinen Anfangsverdacht gegen sie erbracht habe.
Dass Imalwa die Anklage jedoch bis zu ihrem Freispruch am 11. Februar 2013 aufrechterhalten habe, zeuge von dem mutwilligen Versuch, ungeachtet der Beweislage mit allen Mitteln einen Schuldspruch gegen ihn zu erwirken. Aufgrund dieser angeblich böswilligen Strafverfolgung sei ihre Untersuchungshaft unnötig verlängert worden und hätten sie dafür eine Wiedergutmachung verdient.
Im vergangenen Jahr haben vier der Kläger mit dieser Argumentation bereits Erfolg gehabt, aber bisher keine Entschädigung erhalten, weil die Staatsanwaltschaft gegen die relevanten Urteile in höherer Instanz Berufung eingelegt hat. Im Gegensatz zu diesen Urteilen, die den Klägern einen Anspruch auf Entschädigung in noch festzulegender Höhe zusprechen, ist ein weiterer ihrer ehemaligen Mitangeklagten in dieser Woche mit seinem Anspruch gescheitert.
In dem am Dienstag gefallenen Urteil kommt Richter Collins Parker zu dem Schluss, Imalwa könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass der Kläger Moven Kawana Chombo vor seinem Freispruch 12 Jahre in Untersuchungshaft verbracht habe. Schließlich habe es nicht in ihrem, sondern im Ermessen des Vorsitzenden Richters (Hoff) gelegen, das Verfahren gegen Chombo fortzusetzen und damit auch seine Untersuchungshaft zu verlängern.
Gleichzeitig hebt Parker hervor, er habe die Urteile der Richter Philanda Christiaan und Hannelie Prinsloo studiert, die zuvor den vier anderen zu Unrecht des Hochverrats beschuldigten Männern eine Entschädigung zugesprochen haben. Er könne jedoch mit deren Begründung nicht übereinstimmen, weil nicht Imalwa, sondern das Gericht über das Schicksal von Chombo und dessen ehemaligen Mitangeklagten zu entscheiden hatte, nachdem das Verfahren gegen sie eröffnet worden war.
Imalwa könne demnach weder für die lange Untersuchungshaft des zu Unrecht verdächtigten Chombo verantwortlich gemacht, noch dafür belangt werden, weshalb das von ihm angestrengte Verfahren gegen sie eingestellt werden müsse.
Chombo, der am 17. September wegen seiner vermeintlichen Beteiligung an dem Caprivi-Aufstand festgenommen wurde, war einer von 44 mutmaßlichen Rebellen, die am 11. Februar 2013 vorzeitig freigesprochen wurden. Eine weitere Gruppe von 35 Angeklagten wurde am 14. Dezember 2015 zum Abschluss des 2004 begonnenen Prozesses freigesprochen und 30 weitere Beschuldigte wegen Hochverrats verurteilt.
Diese wurden von Hoff während der Strafmaßverkündung in Anführern, Soldaten, Unterstützern und Mitwissern unterteilt und je nach der daraus abgeleiteten Schwere ihrer Schuld mit Haftstrafen zwischen 3 und 18 Jahren belegt.
Windhoek
Hintergrund sind Schmerzensgeldforderungen einiger zu Unrecht als Separatisten beschuldigter Männer. Diese wurden im Februar 2013 von Richter Elton Hoff vorzeitig freigesprochen, weil ihnen nach seiner Einschätzung keine Beteiligung an der bewaffneten Erhebung im Caprivi (heute Sambesi-Region) nachgewiesen wurde, bei der am 2. August 1999 diverse Einrichtungen in und um Katima Mulilo von Rebellen angegriffen und acht Menschen getötet wurden.
Zur Begründung ihrer anschließend eingereichten Entschädigungsklagen argumentieren die fälschlicher Weise verdächtigten Männer, Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa habe keinen Anlass gehabt, den Prozess gegen sie fortzusetzen, nachdem sämtliche zur Bewertung ihrer Schuld relevanten Zeugen vernommen und sie von diesen nicht belastet worden seien. Spätestens jedoch hätte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen sie einstellen müssen, nachdem ihre im September 2011 beendete Beweisführung keinen Anfangsverdacht gegen sie erbracht habe.
Dass Imalwa die Anklage jedoch bis zu ihrem Freispruch am 11. Februar 2013 aufrechterhalten habe, zeuge von dem mutwilligen Versuch, ungeachtet der Beweislage mit allen Mitteln einen Schuldspruch gegen ihn zu erwirken. Aufgrund dieser angeblich böswilligen Strafverfolgung sei ihre Untersuchungshaft unnötig verlängert worden und hätten sie dafür eine Wiedergutmachung verdient.
Im vergangenen Jahr haben vier der Kläger mit dieser Argumentation bereits Erfolg gehabt, aber bisher keine Entschädigung erhalten, weil die Staatsanwaltschaft gegen die relevanten Urteile in höherer Instanz Berufung eingelegt hat. Im Gegensatz zu diesen Urteilen, die den Klägern einen Anspruch auf Entschädigung in noch festzulegender Höhe zusprechen, ist ein weiterer ihrer ehemaligen Mitangeklagten in dieser Woche mit seinem Anspruch gescheitert.
In dem am Dienstag gefallenen Urteil kommt Richter Collins Parker zu dem Schluss, Imalwa könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass der Kläger Moven Kawana Chombo vor seinem Freispruch 12 Jahre in Untersuchungshaft verbracht habe. Schließlich habe es nicht in ihrem, sondern im Ermessen des Vorsitzenden Richters (Hoff) gelegen, das Verfahren gegen Chombo fortzusetzen und damit auch seine Untersuchungshaft zu verlängern.
Gleichzeitig hebt Parker hervor, er habe die Urteile der Richter Philanda Christiaan und Hannelie Prinsloo studiert, die zuvor den vier anderen zu Unrecht des Hochverrats beschuldigten Männern eine Entschädigung zugesprochen haben. Er könne jedoch mit deren Begründung nicht übereinstimmen, weil nicht Imalwa, sondern das Gericht über das Schicksal von Chombo und dessen ehemaligen Mitangeklagten zu entscheiden hatte, nachdem das Verfahren gegen sie eröffnet worden war.
Imalwa könne demnach weder für die lange Untersuchungshaft des zu Unrecht verdächtigten Chombo verantwortlich gemacht, noch dafür belangt werden, weshalb das von ihm angestrengte Verfahren gegen sie eingestellt werden müsse.
Chombo, der am 17. September wegen seiner vermeintlichen Beteiligung an dem Caprivi-Aufstand festgenommen wurde, war einer von 44 mutmaßlichen Rebellen, die am 11. Februar 2013 vorzeitig freigesprochen wurden. Eine weitere Gruppe von 35 Angeklagten wurde am 14. Dezember 2015 zum Abschluss des 2004 begonnenen Prozesses freigesprochen und 30 weitere Beschuldigte wegen Hochverrats verurteilt.
Diese wurden von Hoff während der Strafmaßverkündung in Anführern, Soldaten, Unterstützern und Mitwissern unterteilt und je nach der daraus abgeleiteten Schwere ihrer Schuld mit Haftstrafen zwischen 3 und 18 Jahren belegt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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