Wettbewerber verklagt Air Namibia
Wettbewerber verklagt Air Namibia

Wettbewerber verklagt Air Namibia

Vermeintliches Preisdumping auf Kapstadt-Route löst Rechtsstreit aus
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Die Unterlassungsklage, die am 5. Februar verhandelt werden soll, stützt sich auf eine eidesstattliche Erklärung des Finanzmanagers von SA Airlink, De Villiers Engelbrecht. Darin führt er an, SA Airlink beschäftige rund 1700 Angestellte, unterhalte eine Flotte von 62 Flugzeugen und befördere rund 1,9 Millionen Passagiere in etwa 64000 Flügen pro Jahr.

Air Namibia hingegen betreibe nur zehn Flugzeuge, verfüge aber auf den von ihr angebotenen Routen über eine dominante Position, die sich in einem Marktanteil von rund 50 Prozent ausdrücke. Auf der von Air Namibia seit 1999 beflogenen Strecke Windhoek-Kapstadt habe der in Passagierzahlen ausgedrückte Marktanteil der Antragsgegner zwischen 2011 und 2019 sogar 89 Prozent betragen, was selbst die namibische Wettbewerbskommission (NaCC) als ein Quasi-Monopol beschrieben habe.

Diese angebliche Vormachtstellung verdanke Air Namibia vor allem staatlichen Subventionen, die sie in die Lage versetzen würden, auf der Kapstadt-Route Flüge unter Kostpreis anzubieten. Durch diese ruinöse Wettkampfstrategie versuche Air Namibia die Kläger finanziell derart zu schwächen, dass sie die Kapstadt-Route aufgeben und den Antragsgegnern überlassen.

Sollte dies geschehen und Airlink aus der seit 2014 verlustreich beflogene Strecke aussteigen, wäre dies vermutlich ein dauerhafter Rückzug und der Weg für Air Namibia frei, die Preise seiner Kapstadt-Flüge anzuheben. Diese Einschätzung, wonach Air Namibia auf der Kapstadt-Strecke seine „Profite opfert um einen Konkurrenten zu verdrängen“, sieht Airlink in einem Zwischenbefund der NaCC bestätigt, wonach die Tarifgestaltung der Beklagten deutliche Anzeichen von Kampfpreisen aufweise und damit augenscheinlich wettbewerbswidrig seien.

Dementsprechend kündigen die Kläger ihre Absicht an, die auf der Kapstadt-Route angeblich gemachten Verluste von über 125 Millionen N$ von Air Namibia einzuklagen. Schließlich seien diese Verluste nicht auf eigenes Verschulden der Kläger zurückzuführen, die 54 andere Flugrouten bedienen würden und auf keiner davon Probleme hätten, „die eigenen Unkosten zu decken“. Auf der Strecke Windhoek-Kapstadt sei dies hingegen unmöglich, weil Air Namibia „absichtlich und böswillig“ seine Vormachtstellung dazu nutze, Konkurrenten durch Preisdumping die Kundschaft abzuwerben.

Die zur Zementierung dieser Argumentation vorgelegten Statistiken über Ticketpreise, Unkosten und Passagierzahlen sind vertraulich und nur dem Gericht und der als Antragsgegner geführten NaCC zugänglich. Bei dieser hatte Airlink im Juli 2016 eine Beschwerde eingereicht, diese aber aufgrund angeblichen politischen Drucks in Südafrika im Februar 2018 zurückgezogen. Da die NaCC nicht selbst aktiv geworden sei und Maßnahmen gegen Air Namibia ergriffen habe, müsse sie dazu nun vom Obergericht genötigt und Air Namibia in der Zwischenzeit verpflichtet werden auf der Kapstadt-Route „marktrelevante Preise“ einzuführen.

In einer Klageerwiderung bestreitet Air Namibia den Vorwurf des Preisdumpings und beteuert, die eigenen Gebühren auf der Route seien „den Interessen der Verbraucher“ angepasst worden. Ferner spricht der amtierende Geschäftsführer von Air Namibia, Xavier Masule, den Antragstellern jegliche Klageberechtigung ab und dementiert, dass deren Anliegen dringlich sei. Schließlich sei nur die NaCC befugt, die von den Klägern gewünschten Maßnahmen zu ergreifen und hätten jene bereits seit 2014 von dem angeblich wettbewerbswidrigen Verhalten seitens Air Namibia gewusst, mit ihrer Klage aber über fünf Jahre gewartet.

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Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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