Wenn Rechtsbruch zum Regelfall wird
Wer sich die Vielzahl an Zivilverfahren gegen das Innenministerium vor Augen hält, wird den Eindruck nicht los, dass dort Wiederholungstäter am Werk sind, die verzweifelt nach einem Vorwand suchen, Ausländern den ständigen Aufenthalt in Namibia zu verbauen.
Jüngstes Beispiel ist der Fall einer Südafrikanerin, die dauerhaft zu ihrer Tochter nach Namibia ziehen will und von der Immigrationsbehörde daran gehindert wird, weil jene angeblich keine ständige Aufenthaltsgenehmigung besitzt. Natürlich ist den Verantwortlichen bewusst, dass die Tochter als Ehefrau eines Namibiers keine getrennte Aufenthaltserlaubnis benötigt. Dies vorzugeben ist also nichts weiter als Teil einer systematischen Schikane, die offenbar darauf ausgelegt ist, Ausländer solange auflaufen zu lassen, bis sie von dem passivem Widerstand der Behörde zermürbt, schließlich entkräftet aufgeben und die Sachbearbeiter ihre Ruhe haben.
Einen Antrag auf Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis zu bearbeiten erfordert einen gewissen Aufwand, weil Eingaben studiert und Formulare ausgefüllt werden müssen. Da ist freilich die Versuchung groß, sich lästiger Bewerber durch einen Vorwand zu entledigen und gleichzeitig zu verhindern, dass sie in wenigen Wochen wieder mit ihren Unterlagen vor der Tür stehen und die Geduld der Beamten strapazieren.
Ist es also reine Bequemlichkeit oder latente Fremdenfeindlichkeit die dieses Verhalten verursacht? Vermutlich ein bisschen von Beidem, wobei es den Leidtragenden im Prinzip egal sein kann, aus welchem Motiv heraus sie von den renitenten Bürokraten gegängelt, hingehalten, vertröstet oder schlicht ignoriert werden.
Marc Springer
Jüngstes Beispiel ist der Fall einer Südafrikanerin, die dauerhaft zu ihrer Tochter nach Namibia ziehen will und von der Immigrationsbehörde daran gehindert wird, weil jene angeblich keine ständige Aufenthaltsgenehmigung besitzt. Natürlich ist den Verantwortlichen bewusst, dass die Tochter als Ehefrau eines Namibiers keine getrennte Aufenthaltserlaubnis benötigt. Dies vorzugeben ist also nichts weiter als Teil einer systematischen Schikane, die offenbar darauf ausgelegt ist, Ausländer solange auflaufen zu lassen, bis sie von dem passivem Widerstand der Behörde zermürbt, schließlich entkräftet aufgeben und die Sachbearbeiter ihre Ruhe haben.
Einen Antrag auf Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis zu bearbeiten erfordert einen gewissen Aufwand, weil Eingaben studiert und Formulare ausgefüllt werden müssen. Da ist freilich die Versuchung groß, sich lästiger Bewerber durch einen Vorwand zu entledigen und gleichzeitig zu verhindern, dass sie in wenigen Wochen wieder mit ihren Unterlagen vor der Tür stehen und die Geduld der Beamten strapazieren.
Ist es also reine Bequemlichkeit oder latente Fremdenfeindlichkeit die dieses Verhalten verursacht? Vermutlich ein bisschen von Beidem, wobei es den Leidtragenden im Prinzip egal sein kann, aus welchem Motiv heraus sie von den renitenten Bürokraten gegängelt, hingehalten, vertröstet oder schlicht ignoriert werden.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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