Wenn Mörder Mitleid wecken
Es gibt Straftäter, die nicht nur Abscheu, sondern auch gewisses Mitleid erregen. Die aufrichtige Reue zeigen, die alles dafür geben würden, die eigene Tat ungeschehen zu machen.
Die 34-jährige Zenobia Seas ist so ein Mensch, der eigentlich Verachtung verdient hat, aber gleichzeitig Mitgefühl hervorruft. Weil man sich etwas in sie hineinversetzen und nachvollziehen kann, warum sie das undenkbare getan und ihre eigene Tochter umgebracht hat. Weil man ihr noch knapp zwei Jahre nach der Tat die Verzweiflung anmerkt, wenn sie von dem Vater des Kindes spricht, der sie emotional gedemütigt und körperlich misshandelt hat.
Der die eigene Tochter vernachlässigt und deren Mutter um den Verstand gebracht hat. Der ihr über Monate eingebläut hat, dass ihm das Kind ein Ballast und ein Hindernis für seine neue Beziehung sei. Der in ihr die Wahnvorstellung hat reifen lassen, dass sie die Tochter durch eine Art Sterbehilfe erlösen und ihr im erweiterten Selbstmord in den Tod folgen müsse.
Die Justiz kennt keine Anteilnahme. Für sie ist entscheidend, dass Seas nicht im Affekt, sondern vorsätzlich gehandelt hat. Dass sie nie verhaltensauffällig und zur Tatzeit im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war. Dass sie sich durch die Ermordung der Tochter an dem zum Feind gewordenen Ex-Freund rächen wollte. Das gilt wie Habgier oder Heimtücke als niederer Beweggrund, aus dem sich eine besondere Schwere der Schuld ableitet und eine lange Haftstrafe ergibt.
Rein rechtlich ist dieser Befund einwandfrei und eine andere Bewertung des Kindsmordes nicht möglich. Er lässt aber bei Manchem dennoch die juristisch irrelevante Frage offen, ob Seas nicht genug gestraft ist, wenn ihr jeden Tag aufs Neue die Bilder im Geiste erscheinen, als sie die Beherrschung verloren hat. Ob sie nicht schwer genug daran trägt, das eigene Kind erstickt und dabei nicht nur ein gerade begonnenes Leben ausgelöscht, sondern auch das eigene, sowie das des Ex-Freundes zerstört zu haben.
Marc Springer
Die 34-jährige Zenobia Seas ist so ein Mensch, der eigentlich Verachtung verdient hat, aber gleichzeitig Mitgefühl hervorruft. Weil man sich etwas in sie hineinversetzen und nachvollziehen kann, warum sie das undenkbare getan und ihre eigene Tochter umgebracht hat. Weil man ihr noch knapp zwei Jahre nach der Tat die Verzweiflung anmerkt, wenn sie von dem Vater des Kindes spricht, der sie emotional gedemütigt und körperlich misshandelt hat.
Der die eigene Tochter vernachlässigt und deren Mutter um den Verstand gebracht hat. Der ihr über Monate eingebläut hat, dass ihm das Kind ein Ballast und ein Hindernis für seine neue Beziehung sei. Der in ihr die Wahnvorstellung hat reifen lassen, dass sie die Tochter durch eine Art Sterbehilfe erlösen und ihr im erweiterten Selbstmord in den Tod folgen müsse.
Die Justiz kennt keine Anteilnahme. Für sie ist entscheidend, dass Seas nicht im Affekt, sondern vorsätzlich gehandelt hat. Dass sie nie verhaltensauffällig und zur Tatzeit im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war. Dass sie sich durch die Ermordung der Tochter an dem zum Feind gewordenen Ex-Freund rächen wollte. Das gilt wie Habgier oder Heimtücke als niederer Beweggrund, aus dem sich eine besondere Schwere der Schuld ableitet und eine lange Haftstrafe ergibt.
Rein rechtlich ist dieser Befund einwandfrei und eine andere Bewertung des Kindsmordes nicht möglich. Er lässt aber bei Manchem dennoch die juristisch irrelevante Frage offen, ob Seas nicht genug gestraft ist, wenn ihr jeden Tag aufs Neue die Bilder im Geiste erscheinen, als sie die Beherrschung verloren hat. Ob sie nicht schwer genug daran trägt, das eigene Kind erstickt und dabei nicht nur ein gerade begonnenes Leben ausgelöscht, sondern auch das eigene, sowie das des Ex-Freundes zerstört zu haben.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen