Wenn Auskunft verweigert wird
Wer sich fragt, warum auf sozialen Medien unbestätigte Gerüchte, Spekulationen, Halbwahrheiten und Falschmeldungen durch ständige Wiederholung zu Tatsachen werden, mag in der Informationspolitik namibischer Pressesprecher eine Annäherung an die Antwort finden.
Egal ob sie für Ministerien, Staatsbetriebe, Behörden oder andere Instanzen wie die Polizei tätig sind: Öffentlichkeitsbeauftragte zeichnen sich durch eine Medienscheu aus, die an Auskunftsverweigerung grenzt. Dokumentiert wird dieser Umstand in der Standartantwort auf Presseanfragen, man solle sein Anliegen schriftlich formulieren und dann geduldig auf Resonanz warten.
Wie wenig Erfolgsaussicht die verbale Kontaktaufnahme inzwischen hat, mag exemplarisch ein Anruf beim Pressesprecher des Kommunikations-Kontrollrats (CRAN) illustrieren, von dem ein Reporter vor einigen Tagen wissen wollte, wie viele Telefonanbieter, Radiostationen und Fernsehanstalten von seiner Behörde erfasst sind.
Er wird nicht um eine Meinung oder Interpretation gebeten, er soll nicht zu einem kontroversen Thema Stellung nehmen, auf eine Beschwerde reagieren, oder Vertrauliches preisgeben. Er soll nicht namentlich genannt oder zitiert werden, sondern lediglich eine vollkommen harmlose und ihm gewiss vertraute Zahl nennen. Dennoch folgt die Aufforderung, die Anfrage per Email zu schicken, auf die drei Tage später eine ausweichende Antwort eingeht, als sich das Thema bereits längst erledigt hat.
Egal ob Bequemlichkeit, Unkenntnis, Unvermögen oder die Furcht falsch zitiert zu werden Pressesprecher knebelt ist ihre Verzögerungstaktik fatal. Weil das Warten auf Antworten ein Informationsvakuum erzeugt, in dem Mutmaßungen und Hypothesen gedeihen. Weil soziale Medien in der Zwischenzeit die Funktion amtlicher Öffentlichkeitsbeauftragter übernehmen und sich dort Vermutungen zu Fakten verdichten, weil sich der eigentlich Verantwortliche mitunter nicht einmal das Unverfänglichste überhaupt zutraut: Einfach mal ja oder nein zu sagen.
Marc Springer
Egal ob sie für Ministerien, Staatsbetriebe, Behörden oder andere Instanzen wie die Polizei tätig sind: Öffentlichkeitsbeauftragte zeichnen sich durch eine Medienscheu aus, die an Auskunftsverweigerung grenzt. Dokumentiert wird dieser Umstand in der Standartantwort auf Presseanfragen, man solle sein Anliegen schriftlich formulieren und dann geduldig auf Resonanz warten.
Wie wenig Erfolgsaussicht die verbale Kontaktaufnahme inzwischen hat, mag exemplarisch ein Anruf beim Pressesprecher des Kommunikations-Kontrollrats (CRAN) illustrieren, von dem ein Reporter vor einigen Tagen wissen wollte, wie viele Telefonanbieter, Radiostationen und Fernsehanstalten von seiner Behörde erfasst sind.
Er wird nicht um eine Meinung oder Interpretation gebeten, er soll nicht zu einem kontroversen Thema Stellung nehmen, auf eine Beschwerde reagieren, oder Vertrauliches preisgeben. Er soll nicht namentlich genannt oder zitiert werden, sondern lediglich eine vollkommen harmlose und ihm gewiss vertraute Zahl nennen. Dennoch folgt die Aufforderung, die Anfrage per Email zu schicken, auf die drei Tage später eine ausweichende Antwort eingeht, als sich das Thema bereits längst erledigt hat.
Egal ob Bequemlichkeit, Unkenntnis, Unvermögen oder die Furcht falsch zitiert zu werden Pressesprecher knebelt ist ihre Verzögerungstaktik fatal. Weil das Warten auf Antworten ein Informationsvakuum erzeugt, in dem Mutmaßungen und Hypothesen gedeihen. Weil soziale Medien in der Zwischenzeit die Funktion amtlicher Öffentlichkeitsbeauftragter übernehmen und sich dort Vermutungen zu Fakten verdichten, weil sich der eigentlich Verantwortliche mitunter nicht einmal das Unverfänglichste überhaupt zutraut: Einfach mal ja oder nein zu sagen.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen