Weniger Bewerbungen
Erfolg des NSFAF-Online-Systems stützt sich auf Reduzierung der Antragsteller
Windhoek (nic) – Das erfolgreiche Online-Bewerbungssystem des staatlichen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Studenten (NSFAF) ist vor allem deshalb effizienter, weil durch die Berechtigungs-Abfrage bereits im Vorfeld diejenigen ausgesiebt werden, denen aufgrund ihrer Noten keine Förderung zusteht. Dadurch kommt es laut dem NSFAF-Informationsbeauftragten Thomas Müller zu einer geringeren Zahl an tatsächlichen Anträgen, die dann von den Mitarbeitern schneller bearbeitet werden können. „Früher haben wir rund 25000 Anträge erhalten, aber nur bei ca. 4000 davon waren die Schulnoten so, dass sie den Kriterien entsprochen haben“, erläutert Müller und verweist auf die erhebliche Einsparung an Personalkapazitäten.
Die Berechtigungs-Abfrage, die sowohl auf der Webseite des Fonds (www.nsfaf.fund), bei Facebook, als auch per SMS angeboten wird, gebe dem Interessierten dabei eine sofortige Rückmeldung, ob er für eine Antragstellung überhaupt berechtigt ist. Sei dies der Fall, erhalte er direkt die Formulare. Gehe der Antrag dann ein, werde dieser in durchschnittlich 48 Stunden geprüft. „Sofern alle Unterlagen vorhanden sind und der Antrag genehmigt werden kann, leiten wir ihn bereits an die Hochschulen weiter, so dass alle Unterlagen vorliegen, wenn sich der Antragsteller dort registriert“, so Müller. Verlaufe auch die Einschreibung an der Universität erfolgreich, werde dem geförderten Student schließlich das Bewilligungsschreiben zugesandt.
Der Studentenfonds hatte am 15. Dezember 2016 das Bewerbungsverfahren komplett auf elektronische Kanäle umgestellt und am Sonntag von einem „vollen Erfolg“ gesprochen (AZ berichtete). Laut aktueller Zahlen hat es über die Berechtigungs-Abfrage seit dem Launch bereits 20000 Anfragen gegeben, von denen rund 13000 nun einen Förderantrag stellen dürfen.
Die Berechtigungs-Abfrage, die sowohl auf der Webseite des Fonds (www.nsfaf.fund), bei Facebook, als auch per SMS angeboten wird, gebe dem Interessierten dabei eine sofortige Rückmeldung, ob er für eine Antragstellung überhaupt berechtigt ist. Sei dies der Fall, erhalte er direkt die Formulare. Gehe der Antrag dann ein, werde dieser in durchschnittlich 48 Stunden geprüft. „Sofern alle Unterlagen vorhanden sind und der Antrag genehmigt werden kann, leiten wir ihn bereits an die Hochschulen weiter, so dass alle Unterlagen vorliegen, wenn sich der Antragsteller dort registriert“, so Müller. Verlaufe auch die Einschreibung an der Universität erfolgreich, werde dem geförderten Student schließlich das Bewilligungsschreiben zugesandt.
Der Studentenfonds hatte am 15. Dezember 2016 das Bewerbungsverfahren komplett auf elektronische Kanäle umgestellt und am Sonntag von einem „vollen Erfolg“ gesprochen (AZ berichtete). Laut aktueller Zahlen hat es über die Berechtigungs-Abfrage seit dem Launch bereits 20000 Anfragen gegeben, von denen rund 13000 nun einen Förderantrag stellen dürfen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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