Welche Legitimation?
Betr.: „Genozid-Klage noch nicht in Sicht“ (AZ, 16. Oktober 2017)
Da kann man mal abwarten, wie weit die Legitimation amerikanischer Gerichte reicht, Recht über einen anderen Nationalstaat sprechen zu können. Solche aberwitzige Klagen werden durch Rechtsanwaltskanzleien wie ein Glücksspiel finanziert, mit Bedingungen, wo der Kläger aber meistens fast gar nichts mehr bekommt. Das hier ist der Grat, zu erkennen, wie weit das Selbstbestimmungsrecht der BRD GmbH heute noch unter Besatzerrecht fällt. Es sind die gleichen Kanzleien, die seit Jahrzehnten versuchen, den deutschen Staat zu drangsalieren und häufig genug zahlungswillige Verblödete gefunden haben.
Hans-Joachim Henckert, Sankt Augustin
Da kann man mal abwarten, wie weit die Legitimation amerikanischer Gerichte reicht, Recht über einen anderen Nationalstaat sprechen zu können. Solche aberwitzige Klagen werden durch Rechtsanwaltskanzleien wie ein Glücksspiel finanziert, mit Bedingungen, wo der Kläger aber meistens fast gar nichts mehr bekommt. Das hier ist der Grat, zu erkennen, wie weit das Selbstbestimmungsrecht der BRD GmbH heute noch unter Besatzerrecht fällt. Es sind die gleichen Kanzleien, die seit Jahrzehnten versuchen, den deutschen Staat zu drangsalieren und häufig genug zahlungswillige Verblödete gefunden haben.
Hans-Joachim Henckert, Sankt Augustin
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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