Vorderreifen nicht geplatzt
Windhoek - Die Aussagen von verschiedenen Experten und Polizisten sowie die Fotos und Skizzen des Unfallortes würden die Aussagen von Stanley Nakale und dessen Zeugen widerlegen, sagte Richterin Kato van Niekerk am vergangenen Freitag. Es sei mit größter Wahrscheinlichkeit erwiesen, dass der linke Vorderreifen des Fahrzeuges welches von dem Ex-Staatsankläger gelenkt worden sei, nicht geplatzt sei und zur Folge hatte, dass sich das Fahrzeug überschlug. Vielmehr habe der besagte Reifen durch den Unfall seinen Luftdruck verloren.
Aus diesem Grund sei sie zu dem Schluss gekommen, dass Nakale fahrlässig gehandelt habe und rücksichtslos gefahren sei. Neben den am vergangenen Donnerstag verkündigten Urteilen befand sie den 32-Jährigen auch der fahrlässigen Tötung für schuldig. Der ehemalige Staatsankläger des Magistratsgerichts Outapi habe unbefugt am Wochenende des 4. bis 6. März 2005 seinen Dienstwagen zu privaten Zwecken benutzt und illegal auf Staatskosten betankt. Nakale ist auf zwei Klagen des Betrugs, einer Klage des Diebstahls, zwei Klagen der Nutzung eines Fahrzeuges ohne Erlaubnis, des rücksichtslosen Fahrens und der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden worden.
Der Fall wurde auf den 19. bis 21. September zur Urteilsverkündigung vertagt. Zuvor musste Richterin van Niekerk den Fall unterbrechen, da Nakale angedeutet hatte, dass er einen Rechtsanwalt bei der Urteilsverkündigung dabei haben wolle. Als van Niekerk wissen wollte, ob der Rechtsanwalt von dem Auftrag in Kenntnis gesetzt wurde und mit dem vorgeschlagenen Datum einverstanden sei, konnte Nakale dies nicht mit absoluter Sicherheit bestätigen. Daraufhin erteilte die Richterin dem Staatsankläger Edios Marondedze den Auftrag herauszufinden, ob der Rechtsanwalt vom 19. bis 21. September Nakale vertreten wird.
Der recht fröhlich wirkende Angeklagte war vor wenigen Wochen zu fünf Jahren Haft wegen Korruption im Amt verurteilt worden.
Aus diesem Grund sei sie zu dem Schluss gekommen, dass Nakale fahrlässig gehandelt habe und rücksichtslos gefahren sei. Neben den am vergangenen Donnerstag verkündigten Urteilen befand sie den 32-Jährigen auch der fahrlässigen Tötung für schuldig. Der ehemalige Staatsankläger des Magistratsgerichts Outapi habe unbefugt am Wochenende des 4. bis 6. März 2005 seinen Dienstwagen zu privaten Zwecken benutzt und illegal auf Staatskosten betankt. Nakale ist auf zwei Klagen des Betrugs, einer Klage des Diebstahls, zwei Klagen der Nutzung eines Fahrzeuges ohne Erlaubnis, des rücksichtslosen Fahrens und der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden worden.
Der Fall wurde auf den 19. bis 21. September zur Urteilsverkündigung vertagt. Zuvor musste Richterin van Niekerk den Fall unterbrechen, da Nakale angedeutet hatte, dass er einen Rechtsanwalt bei der Urteilsverkündigung dabei haben wolle. Als van Niekerk wissen wollte, ob der Rechtsanwalt von dem Auftrag in Kenntnis gesetzt wurde und mit dem vorgeschlagenen Datum einverstanden sei, konnte Nakale dies nicht mit absoluter Sicherheit bestätigen. Daraufhin erteilte die Richterin dem Staatsankläger Edios Marondedze den Auftrag herauszufinden, ob der Rechtsanwalt vom 19. bis 21. September Nakale vertreten wird.
Der recht fröhlich wirkende Angeklagte war vor wenigen Wochen zu fünf Jahren Haft wegen Korruption im Amt verurteilt worden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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