Vor 50 Jahren
5. April 1967
Stellenanzeigen in Deutschland zulässig
Karlsruhe (AZ/SAPA). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied letztinstanzlich daß eine Verordnung derzufolge Stellenanzeigen für Posten im Ausland von der bundesdeutschen Presse nur mit Genehmigung des Bundesarbeitsamtes veröffentlicht werden dürfen, ungültig sei. Diese Verordnung, so entschied das Bundesverfassungsgericht, stelle eine Verletzung der im Grundgesetz verbrieften Pressefreiheit das.
Das Bundesverfassungsgericht hob damit ein Urteil auf, das der Münchener Zeitung „Der Südkurier“ die Befolgung der Anordnung auferlegt hatte, keine ausländischen Stellenanzeigen ohne Genehmigung des Bundesarbeitsamtes zu publizieren. Dem Fall lag der südafrikanische Versuch zugrunde, in der Bundesrepublik Ingenieure und Techniker des Flugwesens zu werben. Ein Team der südafrikanischen Atlas-Flugzeug-Werke in Johannesburg wurde vom Bundesarbeitsamt in Nürnberg im Januar dieses Jahres daran gehindert, die Werbung durchzuführen. Von südafrikanischer Seite wurde erklärt, daß die Anzeige, die zu dem Gerichtsverfahren geführt hat, nicht von der Atlasgesellschaft aufgegeben worden sei. Unmittelbar nachdem das Bundesarbeitsamt den südafrikanischen Flugzeugwerken die Werbung von Fachkräften in der Bundesrepublik verboten hatte, mußte die deutsche Flugzeugindustrie Hunderte von Ingenieuren und Technikern entlassen, weil die Bundesregierung die der Flugzeugindustrie zunächst zur Verfügung gestellten bzw. zugesagten Mittel drastisch gekürzt hatte. Das Bundesverfassungsgericht entschied, daß auch der Anzeigenteil der Zeitungen in den Rahmen des Grundsatzes der Pressefreiheit falle. Das Bundesarbeitsamt hatte sein Werbeverbot mit der Feststellung begründet, daß auf verschiedenen Sektoren der deutschen Wirtschaft Arbeitskräftemangel bestehe. Die Bundesregierung hatte jedoch ihre Entwicklungsaufträge an die Flugzeugindustrie drastisch gekürzt. Wie der Staatssekretär des Bundesverteidigungsministeriums Karl Carstens meinte, müßten rund 15 Prozent der 8500 in der bundesdeutschen Flugzeugindustrie beschäftigten Fachkräfte entlassen werden. Insgesamt sollen bisher etwa 1250 Kündigungen ergangen sein. In der Praxis wurde angesichts dieser Lage die südafrikanische Werbung von Fachkräften nicht behindert. Jetzt hat das oberste deutsche Verfassungsgericht jedoch festgestellt, daß Eigenbedarf von Fachkräften kein Grund dafür ist, die Werbung des Auslandes zu verbieten soweit hierbei die Presse als Werbevermittler eingespannt wird. Das Grundrecht der Pressefreiheit, so entschieden die Karlsruher Richter, habe Vorrang vor den nationalen Belangen der Wirtschaft.
5. April 1967
„Rietbok“-Wrack wird weitergesucht
Kapstadt (SAPA). Die Suche nach dem Wrack der abgestürzten SAL-Viscount „Rietbok“ in der Nähe von East London, soll in der nächsten Woche wiederaufgenommen werden. Staatssekretär D. Joubert vom Verkehrsministerium erklärte, man wolle die Unterwasserversuche am Montag fortsetzen. Die Taucher und Techniker, die ihre Suche wegen starker Meeresströmungen in der Nähe des Wracks abbrechen mußten, werden zusätzliche Geräte und Spezialboote einsetzen.
5. April 1967
Deutsche Fischereiforschung in SWA
Hamburg (AZ/dpa). Einer dpa-Meldung aus Hamburg zufolge will die Bundesrepublik Deutschland ihre Seehecht (Weißfisch)-Fischerei vor den Küsten des südlichen Afrikas verstärken und gleichzeitig dafür sorgen, daß die vorhandenen Fischbestände durch Schonmaßnahmen für die Ernährung erhalten bleiben. Diesen Zielen dient die bevorstehende Reise eines deutschen Forschungsschiffes an die Küsten von Angola, Südwestafrika und Südafrika. Das Fischereiforschungsschiff „Walther Herwig“ läuft demnächst von Bremerhaven zu dieser auf vier Monate berechneten Fahrt aus.
Der Direktor des Instituts für Fangtechnik an der Deutschen Forschungsanstalt für Fischerei, Professor Andres von Brandt, erklärte vor der Presse in Hamburg, der Hauptzweck der von ihm geleiteten Fahrt sei die geeignete Mindestmaschengröße der Netze für die Schonung der Fischbestände vor der südafrikanischen Küste zu ermitteln. Nach seinen Angaben sollen die Resultate dieser Fangreise dazu dienen die Grundlage einer neuen internationalen Konvention zur Erhaltung der Seefischbestände im südöstlichen Atlantik zu liefern. Gleichartige Konventionen gibt es bereits für den Nordost- und Nordwestatlantik. Von Brandt betonte, daß die Bundesrepublik „die besonders für Südwestafrika lebenswichtigen Pilchardbestände nicht angreifen“ wolle. Dagegen bestehe Interesse daran, an der Nutzung der Grundfischbestände, besonders des im Geschmack dem Kabeljau nahekommenden Seehechts, teilzunehmen. An der Küste Südwestafrikas fischen nach Angaben von Brandts zur Zeit 15 Länder.
Stellenanzeigen in Deutschland zulässig
Karlsruhe (AZ/SAPA). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied letztinstanzlich daß eine Verordnung derzufolge Stellenanzeigen für Posten im Ausland von der bundesdeutschen Presse nur mit Genehmigung des Bundesarbeitsamtes veröffentlicht werden dürfen, ungültig sei. Diese Verordnung, so entschied das Bundesverfassungsgericht, stelle eine Verletzung der im Grundgesetz verbrieften Pressefreiheit das.
Das Bundesverfassungsgericht hob damit ein Urteil auf, das der Münchener Zeitung „Der Südkurier“ die Befolgung der Anordnung auferlegt hatte, keine ausländischen Stellenanzeigen ohne Genehmigung des Bundesarbeitsamtes zu publizieren. Dem Fall lag der südafrikanische Versuch zugrunde, in der Bundesrepublik Ingenieure und Techniker des Flugwesens zu werben. Ein Team der südafrikanischen Atlas-Flugzeug-Werke in Johannesburg wurde vom Bundesarbeitsamt in Nürnberg im Januar dieses Jahres daran gehindert, die Werbung durchzuführen. Von südafrikanischer Seite wurde erklärt, daß die Anzeige, die zu dem Gerichtsverfahren geführt hat, nicht von der Atlasgesellschaft aufgegeben worden sei. Unmittelbar nachdem das Bundesarbeitsamt den südafrikanischen Flugzeugwerken die Werbung von Fachkräften in der Bundesrepublik verboten hatte, mußte die deutsche Flugzeugindustrie Hunderte von Ingenieuren und Technikern entlassen, weil die Bundesregierung die der Flugzeugindustrie zunächst zur Verfügung gestellten bzw. zugesagten Mittel drastisch gekürzt hatte. Das Bundesverfassungsgericht entschied, daß auch der Anzeigenteil der Zeitungen in den Rahmen des Grundsatzes der Pressefreiheit falle. Das Bundesarbeitsamt hatte sein Werbeverbot mit der Feststellung begründet, daß auf verschiedenen Sektoren der deutschen Wirtschaft Arbeitskräftemangel bestehe. Die Bundesregierung hatte jedoch ihre Entwicklungsaufträge an die Flugzeugindustrie drastisch gekürzt. Wie der Staatssekretär des Bundesverteidigungsministeriums Karl Carstens meinte, müßten rund 15 Prozent der 8500 in der bundesdeutschen Flugzeugindustrie beschäftigten Fachkräfte entlassen werden. Insgesamt sollen bisher etwa 1250 Kündigungen ergangen sein. In der Praxis wurde angesichts dieser Lage die südafrikanische Werbung von Fachkräften nicht behindert. Jetzt hat das oberste deutsche Verfassungsgericht jedoch festgestellt, daß Eigenbedarf von Fachkräften kein Grund dafür ist, die Werbung des Auslandes zu verbieten soweit hierbei die Presse als Werbevermittler eingespannt wird. Das Grundrecht der Pressefreiheit, so entschieden die Karlsruher Richter, habe Vorrang vor den nationalen Belangen der Wirtschaft.
5. April 1967
„Rietbok“-Wrack wird weitergesucht
Kapstadt (SAPA). Die Suche nach dem Wrack der abgestürzten SAL-Viscount „Rietbok“ in der Nähe von East London, soll in der nächsten Woche wiederaufgenommen werden. Staatssekretär D. Joubert vom Verkehrsministerium erklärte, man wolle die Unterwasserversuche am Montag fortsetzen. Die Taucher und Techniker, die ihre Suche wegen starker Meeresströmungen in der Nähe des Wracks abbrechen mußten, werden zusätzliche Geräte und Spezialboote einsetzen.
5. April 1967
Deutsche Fischereiforschung in SWA
Hamburg (AZ/dpa). Einer dpa-Meldung aus Hamburg zufolge will die Bundesrepublik Deutschland ihre Seehecht (Weißfisch)-Fischerei vor den Küsten des südlichen Afrikas verstärken und gleichzeitig dafür sorgen, daß die vorhandenen Fischbestände durch Schonmaßnahmen für die Ernährung erhalten bleiben. Diesen Zielen dient die bevorstehende Reise eines deutschen Forschungsschiffes an die Küsten von Angola, Südwestafrika und Südafrika. Das Fischereiforschungsschiff „Walther Herwig“ läuft demnächst von Bremerhaven zu dieser auf vier Monate berechneten Fahrt aus.
Der Direktor des Instituts für Fangtechnik an der Deutschen Forschungsanstalt für Fischerei, Professor Andres von Brandt, erklärte vor der Presse in Hamburg, der Hauptzweck der von ihm geleiteten Fahrt sei die geeignete Mindestmaschengröße der Netze für die Schonung der Fischbestände vor der südafrikanischen Küste zu ermitteln. Nach seinen Angaben sollen die Resultate dieser Fangreise dazu dienen die Grundlage einer neuen internationalen Konvention zur Erhaltung der Seefischbestände im südöstlichen Atlantik zu liefern. Gleichartige Konventionen gibt es bereits für den Nordost- und Nordwestatlantik. Von Brandt betonte, daß die Bundesrepublik „die besonders für Südwestafrika lebenswichtigen Pilchardbestände nicht angreifen“ wolle. Dagegen bestehe Interesse daran, an der Nutzung der Grundfischbestände, besonders des im Geschmack dem Kabeljau nahekommenden Seehechts, teilzunehmen. An der Küste Südwestafrikas fischen nach Angaben von Brandts zur Zeit 15 Länder.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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