Vor 50 Jahren
5. Februar 1968
Tollwut
Grootfontein (AZ). – Auf der Farm Omsons Wes ging der 17jährige Francois Stroh in der vergangenen Woche mit seinen Hunden spazieren. Die Hunde entdeckten Erdmännchen und es kam zur Rauferei. Der Farmerssohn wollte eingreifen und wurde dabei von einem Erdmännchen gebissen. Zu Hause bestand seine Mutter als ausgebildete Rote-Kreuz-Schwester auf der Untersuchung eines Blutabstriches. Der Befund war positiv, die Erdmännchen waren von Tollwut befallen.
5. Februar 1968
Autounfall
Grootfontein (AZ). – Bei Grootfontein ereignete sich am Mittwoch nachmittag ein tragischer Autounfall auf der Straße nach Berg Aukas. Ein Eisenbahnbus fuhr auf einen mit Erz beladenen Lkw von hinten auf. Der Busfahrer Tom Adlam und der mitfahrende vierjährige Sohn Andrew wurden schwer verletzt und mußten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Ärzte entschlossen sich jedoch sofort, die Patienten mit einem Flugzeug nach Windhoek zu bef0rdern. Kurz vor dem Abflug erlag Adlam und während des Fluges sein Sohn den Verletzungen. Adlam war seit 12 Jahren bei der Eisenbahn tätig. Er war 48 Jahre alt.
5.Februar 1968
Wehrpflicht für Ausländer
Pretoria (SAPA). – Der Oberbefehlshaber der südafrikanischen Wehrmacht, Generaloberst R. T. Hiemstra, gab eine erläuternde Erklärung zur Wehrpflicht für Ausländer in der südafrikanischen Wehrmacht heraus. Hiemstra sagte darin, daß gewisse Unklarheiten über diese Frage bestehen, und daß die jetzt herausgegebene Erklärung diese beseitigen solle.
Unter anderem heißt es in der Verlautbarung des Oberbefehlshabers der südafrikanischen Wehrmacht: „Im Zuge der Verkündung der Verordnung (über die Wehrpflicht von Ausländern) sind folgende Gruppen weißer männlicher verpflichtet, sich im Rahmen des Verteidigungsgesetzes von 1957 (für die Ableistung der militärischen Dienstzeit) registrieren zu lassen.
a) Diejenigen Ausländer, die am 31. Dezember 1967 mindestens fünf Jahre in der Republik (und/oder Südwestafrika) wohnhaft sind und die bereits das 16. Aber noch nicht das 25 Lebensjahr vollendet haben, mußten sich bis zum 31. Januar 1968 registrieren lassen. Ausländer die diese Altersgruppen erreichen und ihren fünfjährigen Aufenthalt im Jahre 1968 in der Republik (oder Südwestafrika) vollenden, müssen sich innerhalb von 30 Tagen, nachdem sie fünf Jahre in der Republik, bzw. Südwestafrika wohnhaft sind registrieren lassen.
b) Die Verpflichtung zur Registrierung solcher Ausländer, die die Qualifikation hinsichtlich des Mindestalters und die Wohndauer in Südafrika bzw. Südwestafrika 1969 und in den darauffolgenden Jahren erfüllen wird nach den vorstehenden Grundsätzen bestimmt. Die Registrierung hat zu erfolgen: Bei den militärischen Hauptquartieren in Pretoria, Johannesburg, Bloemfontein, Kapstadt, Port Elizabeth, Upington, Walvis Bay, Durban, Outshoorn und Potchefstroom und jeder südafrikanischen Polizeistation. Wie die AZ erfährt, nimmt das Wehrbereichskommando Windhoek ebenfalls die Registrierung von Wehrpflichtigen vor. Ausländer, die der Wehrpflicht unterliegen, können sich daher auch beim Wehrbereichskommando in Windhoek registrieren.
Tollwut
Grootfontein (AZ). – Auf der Farm Omsons Wes ging der 17jährige Francois Stroh in der vergangenen Woche mit seinen Hunden spazieren. Die Hunde entdeckten Erdmännchen und es kam zur Rauferei. Der Farmerssohn wollte eingreifen und wurde dabei von einem Erdmännchen gebissen. Zu Hause bestand seine Mutter als ausgebildete Rote-Kreuz-Schwester auf der Untersuchung eines Blutabstriches. Der Befund war positiv, die Erdmännchen waren von Tollwut befallen.
5. Februar 1968
Autounfall
Grootfontein (AZ). – Bei Grootfontein ereignete sich am Mittwoch nachmittag ein tragischer Autounfall auf der Straße nach Berg Aukas. Ein Eisenbahnbus fuhr auf einen mit Erz beladenen Lkw von hinten auf. Der Busfahrer Tom Adlam und der mitfahrende vierjährige Sohn Andrew wurden schwer verletzt und mußten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Ärzte entschlossen sich jedoch sofort, die Patienten mit einem Flugzeug nach Windhoek zu bef0rdern. Kurz vor dem Abflug erlag Adlam und während des Fluges sein Sohn den Verletzungen. Adlam war seit 12 Jahren bei der Eisenbahn tätig. Er war 48 Jahre alt.
5.Februar 1968
Wehrpflicht für Ausländer
Pretoria (SAPA). – Der Oberbefehlshaber der südafrikanischen Wehrmacht, Generaloberst R. T. Hiemstra, gab eine erläuternde Erklärung zur Wehrpflicht für Ausländer in der südafrikanischen Wehrmacht heraus. Hiemstra sagte darin, daß gewisse Unklarheiten über diese Frage bestehen, und daß die jetzt herausgegebene Erklärung diese beseitigen solle.
Unter anderem heißt es in der Verlautbarung des Oberbefehlshabers der südafrikanischen Wehrmacht: „Im Zuge der Verkündung der Verordnung (über die Wehrpflicht von Ausländern) sind folgende Gruppen weißer männlicher verpflichtet, sich im Rahmen des Verteidigungsgesetzes von 1957 (für die Ableistung der militärischen Dienstzeit) registrieren zu lassen.
a) Diejenigen Ausländer, die am 31. Dezember 1967 mindestens fünf Jahre in der Republik (und/oder Südwestafrika) wohnhaft sind und die bereits das 16. Aber noch nicht das 25 Lebensjahr vollendet haben, mußten sich bis zum 31. Januar 1968 registrieren lassen. Ausländer die diese Altersgruppen erreichen und ihren fünfjährigen Aufenthalt im Jahre 1968 in der Republik (oder Südwestafrika) vollenden, müssen sich innerhalb von 30 Tagen, nachdem sie fünf Jahre in der Republik, bzw. Südwestafrika wohnhaft sind registrieren lassen.
b) Die Verpflichtung zur Registrierung solcher Ausländer, die die Qualifikation hinsichtlich des Mindestalters und die Wohndauer in Südafrika bzw. Südwestafrika 1969 und in den darauffolgenden Jahren erfüllen wird nach den vorstehenden Grundsätzen bestimmt. Die Registrierung hat zu erfolgen: Bei den militärischen Hauptquartieren in Pretoria, Johannesburg, Bloemfontein, Kapstadt, Port Elizabeth, Upington, Walvis Bay, Durban, Outshoorn und Potchefstroom und jeder südafrikanischen Polizeistation. Wie die AZ erfährt, nimmt das Wehrbereichskommando Windhoek ebenfalls die Registrierung von Wehrpflichtigen vor. Ausländer, die der Wehrpflicht unterliegen, können sich daher auch beim Wehrbereichskommando in Windhoek registrieren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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