Vor 50 Jahren
23. Januar 1968
Auf dem Wege zur Selbstverwaltung
Kapstadt (AZ) – Zu den am meisten beachteten Gesetzesentwürfen der kommenden Sitzungsperiode des Volksrates dürfte das Gesetz gehören, das den Eingeborenenvölkern Südwestafrikas den Weg zur Entwicklung zur Selbstbestimmung ebnet. Dieses Gesetz ist bereits auf zahlreichen Versammlungen der Eingeborenenführer von Regierungsseite erwähnt worden. Es soll die Grundlage für die Bildung von zentralen Verwaltungskörperschaften innerhalb der einzelnen Stämme bilden. Eine derartige Instanz gibt es bisher bei keinem einzigen der Eingeborenenstämme Südwestafrikas. Traditionelle Lebensweise im Rahmen von Kleinstämmen verhinderte bisher den Zusammenschluß bzw. die zentrale Leitung der Verwaltungsgeschäfte der verschiedenen eingeborenen Bevölkerungsgruppen.
Die sieben Ovambostämme dürften die ersten sein, die von dem künftigen Gesetzgebungswerk praktischen Gebrauch machen werden. Der Minister für Bantuverwaltung und –entwicklung hat im vergangenen Jahr anläßlich eines Besuchs in Ovamboland erklärt, die Regierung glaube, daß die Ovambos im Hinblich auf den Erhalt der Selbstverwaltung jetzt wichtige Schritte unternehmen können und die Regierung ihnen hierbei helfen werde. Die Botschaft des Ministers wurde von den Ovamboführern dankbar begrüßt. Bei einer Versammlung der Ovambochefs und Häuptlinge a, 31. Oktober und 1. November 1967 in Oshakati wurde dieses Angebot einstimmig angenommen. Ähnliche Verhandlungen wurden mit den Führern von anderen Eingeborenenstämmen durchgeführt.
Stets kam zum Ausdruck, daß die Eingeborenenführer die Notwendigkeit einer Entwicklung einsehen, und daß die Regierung ihnen helfen sollte. Bei den Herero gab es indessen verschiedene Meinungsberschiedenheiten über die Art und Weise der Hilfe.
Die zu erwartende Gesetzgebung gilt für alle Eingeborenenstämme Südwestafrikas, das heißt für die Ovambos, Damaras, Hereros, Kaokovelder, Okavangos sowie die Bewohner des Caprivizipfels. Sie dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach nicht für die Namas gelten, die nach den Vorschlägen der Odendaalkommission verwaltungsmäßig dem Ministerium für Farbigenangelegenheiten unterstellt werden sollen.
23. Januar 1968
Unglück mit katastrophalen Folgen?
Washington (SAPA-AP) – Ein fünfstrahliger Bomber vom Typ B-52 der amerikanischen Luftwaffe stürzte am Sonntag über Grönland ab. Das Flugzeug hatte vier unscharfe Wasserstoffbomben an Bord. Von der siebenköpfigen Besatzung konnten sich fünf Männer retten. Amerikanische Luftfahrt- und Rüstungsexperten sind an der Unglücksstelle damit beschäftigt, die Ursachen des Absturzes zu untersuchen. Ein Sprecher des amerikanischen Verteidigungsministeriums beeilte sich, der Welt zu versichern, daß die Bomben nicht scharf waren und daher keine Explosion der vier Wasserstoffbomben zu befürchten sei. Inzwischen wurde die Leiche eines Besatzungsmitglieds der abgestürzten B-52 gefunden. Nach dem siebten Luftwaffenangehörigen wird noch gesucht.
Die Maschine stürzte etwa sieben Meilen von dem amerikanischen Stützpunkt Thule auf Grönland ab. Offenbar hatte der Pilot noch versucht, die Maschine notzulanden. Als dieser Versuch mißlang, stiegen die Besatzungsmitglieder mit Fallschirmen aus. Schon einmal – am 17. Januar 1966 – war eine B-52 mit Atombomben an Bord abgestürzt und hatte eine weltweite Panik ausgelöst, da man die Ursachen des Unglücks nicht beurteilen konnte. Damals waren die Bomben nach einer beispiellosen Suchaktion im Mittelmeer vor der Küste Spaniens entdeckt worden.
Wie aus den USA verlautet, hat die Besatzung des über Grönland abgestürzten Bombers die Wasserstoffbomben übe einer Bucht abgeworfen, kurz bevor sie sich selbst zu retten versuchte. Die B-52 war auf dem Weg von Pittsburgh/New York nach Thule. Die Strecke zwischen den beiden Flugplätzen ist ungefähr 2000 Meilen lang. Die B-52 transportieren Atom- und Wassserstoffbomben von den USA nach Grönland, um die nukleare Schlagkraft der USA im Falle eines sowjetischen Angriffs zu erhöhen. Jede der Bomben an Bord des abgestürzten Flugzeugs hat eine Sprengkraft von 25 Millionen Tonnen T.N.T. Die Atombombe, die Hiroshima zerstörte, hatte eine Sprengkraft von 20000 T.N.T.
Auf dem Wege zur Selbstverwaltung
Kapstadt (AZ) – Zu den am meisten beachteten Gesetzesentwürfen der kommenden Sitzungsperiode des Volksrates dürfte das Gesetz gehören, das den Eingeborenenvölkern Südwestafrikas den Weg zur Entwicklung zur Selbstbestimmung ebnet. Dieses Gesetz ist bereits auf zahlreichen Versammlungen der Eingeborenenführer von Regierungsseite erwähnt worden. Es soll die Grundlage für die Bildung von zentralen Verwaltungskörperschaften innerhalb der einzelnen Stämme bilden. Eine derartige Instanz gibt es bisher bei keinem einzigen der Eingeborenenstämme Südwestafrikas. Traditionelle Lebensweise im Rahmen von Kleinstämmen verhinderte bisher den Zusammenschluß bzw. die zentrale Leitung der Verwaltungsgeschäfte der verschiedenen eingeborenen Bevölkerungsgruppen.
Die sieben Ovambostämme dürften die ersten sein, die von dem künftigen Gesetzgebungswerk praktischen Gebrauch machen werden. Der Minister für Bantuverwaltung und –entwicklung hat im vergangenen Jahr anläßlich eines Besuchs in Ovamboland erklärt, die Regierung glaube, daß die Ovambos im Hinblich auf den Erhalt der Selbstverwaltung jetzt wichtige Schritte unternehmen können und die Regierung ihnen hierbei helfen werde. Die Botschaft des Ministers wurde von den Ovamboführern dankbar begrüßt. Bei einer Versammlung der Ovambochefs und Häuptlinge a, 31. Oktober und 1. November 1967 in Oshakati wurde dieses Angebot einstimmig angenommen. Ähnliche Verhandlungen wurden mit den Führern von anderen Eingeborenenstämmen durchgeführt.
Stets kam zum Ausdruck, daß die Eingeborenenführer die Notwendigkeit einer Entwicklung einsehen, und daß die Regierung ihnen helfen sollte. Bei den Herero gab es indessen verschiedene Meinungsberschiedenheiten über die Art und Weise der Hilfe.
Die zu erwartende Gesetzgebung gilt für alle Eingeborenenstämme Südwestafrikas, das heißt für die Ovambos, Damaras, Hereros, Kaokovelder, Okavangos sowie die Bewohner des Caprivizipfels. Sie dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach nicht für die Namas gelten, die nach den Vorschlägen der Odendaalkommission verwaltungsmäßig dem Ministerium für Farbigenangelegenheiten unterstellt werden sollen.
23. Januar 1968
Unglück mit katastrophalen Folgen?
Washington (SAPA-AP) – Ein fünfstrahliger Bomber vom Typ B-52 der amerikanischen Luftwaffe stürzte am Sonntag über Grönland ab. Das Flugzeug hatte vier unscharfe Wasserstoffbomben an Bord. Von der siebenköpfigen Besatzung konnten sich fünf Männer retten. Amerikanische Luftfahrt- und Rüstungsexperten sind an der Unglücksstelle damit beschäftigt, die Ursachen des Absturzes zu untersuchen. Ein Sprecher des amerikanischen Verteidigungsministeriums beeilte sich, der Welt zu versichern, daß die Bomben nicht scharf waren und daher keine Explosion der vier Wasserstoffbomben zu befürchten sei. Inzwischen wurde die Leiche eines Besatzungsmitglieds der abgestürzten B-52 gefunden. Nach dem siebten Luftwaffenangehörigen wird noch gesucht.
Die Maschine stürzte etwa sieben Meilen von dem amerikanischen Stützpunkt Thule auf Grönland ab. Offenbar hatte der Pilot noch versucht, die Maschine notzulanden. Als dieser Versuch mißlang, stiegen die Besatzungsmitglieder mit Fallschirmen aus. Schon einmal – am 17. Januar 1966 – war eine B-52 mit Atombomben an Bord abgestürzt und hatte eine weltweite Panik ausgelöst, da man die Ursachen des Unglücks nicht beurteilen konnte. Damals waren die Bomben nach einer beispiellosen Suchaktion im Mittelmeer vor der Küste Spaniens entdeckt worden.
Wie aus den USA verlautet, hat die Besatzung des über Grönland abgestürzten Bombers die Wasserstoffbomben übe einer Bucht abgeworfen, kurz bevor sie sich selbst zu retten versuchte. Die B-52 war auf dem Weg von Pittsburgh/New York nach Thule. Die Strecke zwischen den beiden Flugplätzen ist ungefähr 2000 Meilen lang. Die B-52 transportieren Atom- und Wassserstoffbomben von den USA nach Grönland, um die nukleare Schlagkraft der USA im Falle eines sowjetischen Angriffs zu erhöhen. Jede der Bomben an Bord des abgestürzten Flugzeugs hat eine Sprengkraft von 25 Millionen Tonnen T.N.T. Die Atombombe, die Hiroshima zerstörte, hatte eine Sprengkraft von 20000 T.N.T.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen