Vor 50 Jahren
2. Dezember 1968
Lafrenz gewann gegen Administration
Windhoek (AZ). Nach einem fast zwei Jahre dauernden Schiedsgerichtsverfahren ist in Sachen Edmund Lafrenz (Pty) Ltd. gegen die Administration der Schiedsspruch gefällt. Die Administration von Südwestafrika muß an Edmund Lafrenz (Pty) Ltd 825 000 Rand nachzahlen und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Die Kosten dürften nach Schätzungen 100 000 Rand überschreiten. Damit dürften sich die Gesamtzahlungen der Administration einer Million Rand nähern. Die Kosten schließen ein die Honorare für die Rechtsbeistände beider Seiten, für das Schiedsgericht selbst sowie für die Sachverständigen.
Lafrenz, eine bekannte Großfirma auf dem Gebiet des Straßen-, Damm- und Kanalbaus, hatte einen Auftrag der Administration zum Bau einer Straße und Kanälen im Ovamboland erhalten. Die Firm fordert über 1,3 Millionen Rand Nachzahlung von der Administration für Verzögerungen der Durchführung und Veränderungen, für die sie die Administration, bzw. deren beratenden Ingenieur, Dr. H. Müller, verantwortlich machte. In einem Schiedsgerichtsverfahren unter H. C. Blersch, Kapstadt, wurde der gesamte Problemkreis untersucht. Das Verfahren gilt in der Republik als Testfall. Aus diesem Grunde waren bereits vor geraumer Zeit, während das Verfahren noch schwebte, Vorkehrungen getroffen worden, die wichtigsten Phasen, Zeugenaussagen und Rechtsansichten einem interessierten Personenkreis zugänglich zu machen. Interessiert sind praktisch sämtliche Firmen, die mit der Regierung oder Administration Verträge über durchzuführende Bauvorhaben eingehen. Ein einziger Sachverständiger, der von Lafrenz gerufen worden ist, erhält für seine Aussage (700 Stunden) eine Zeugengebühr von R7000.
Bereits am 16. August hatte der Vorsitzende des Schiedsgerichts grundsätzliche Ausführungen zu dem Verfahren gemacht und den streitenden Parteien mitgeteilt, auf welche Punkte sie sich bei dem weiteren Verfahren konzentrieren sollten. Aus den Ausführungen des Vorsitzenden ging klar hervor, daß Lafrenz erhebliche Forderungen gegen die Administration hatte, wenn diese nicht in der Lage war nachzuweisen, daß diese Forderungen nicht zu Recht bestanden. In Fachkreisen wurden die grundsätzlichen Ausführungen des Schiedsrichters als indirekte Aufforderung zu einem Vergleich zwischen der Administration und Edmund Lafrenz (Pty) Ltd. gewertet. Die Administration setzte jedoch das Verfahren fort.
Die Ansprüche der Firma Lafrenz entstammen verschiedenen Einzelposten, die von Schiedsgericht teils einzeln, teils zusammen behandelt wurden. Der größte Betrag, nämlich die Summe von 607 900 Rand ist Lafrenz als Schadenersatz für Arbeitsverzögerungen zugesprochen worden, für die die Südwester Administration verantwortlich war. Während Lafrenz keine Zinsen auf die Schadenersatzsumme von 607 900 Rand erhält, muß die Administration den Rest der Lafrenz zustehenden Summe mit 6 Prozent ab 1. Februar 1967 verzinsen. Dies ergibt eine Gesamtsumme von etwa R 825 000. Ohne Zinsen beläuft sich der der Ingenieursfirma zugestandene Betrag des Schiedsgerichts auf R 803 224.
Die Arbeiten, die die Firma Edmund Lafrenz (Pty) Ltd durchzuführen hatte, erstreckten sich über die Jahren 1964/1965. Die Endabrechnung erfolgte über den beratenden Ingenieur und der Administration jedoch erst Ende 1966. Danach hatte die Firma Lafrenz drei Monate Zeit, eventuelle Einwände zu erheben. Edmund Lafrenz zielte von vornherein auf einen gütlichen Vergleich ab. Als Vergleichssumme wurden ihm von dem Direktor der Abteilung Wasserwesen der Südwester Administration R 50 000, im Höchstfalle R 60 000 angeboten. Im Januar 1967 machte Lafrenz das Schiedsverfahren anhängig. Der Spruch erfolgte am 29. November 1968. Zwischen der Beendigung der Arbeiten der Firma und dem Schiedspruch sind demnach drei Jahre vergangen.
2. Dezember 1968
Vorwürfe gegen die UNO
New York (SAPA/Reuter) - Die Unfähigkeit der Vereinten Nationen, Südwestafrika zu übernehmen, ist „ein weiteres offensichtliches Beispiel ihrer Impotenz und Lähmung“. Das erklärte Tansanias UNO-Botschafter A. B. C. Danieli. Er meinte, daß die Südwestafrika-Angelegenheit ein Verrat an dem Gewissen der Mitglieder der Vereinten Nationen sei.
Es wäre nach seinen Worten vollkommen sinnlos, weiterhin die hohen Prinzipien der Charta zu zitieren, wenn die Autorität der Generalversammlung eine leere juristische Fiktion bleibe.
Lafrenz gewann gegen Administration
Windhoek (AZ). Nach einem fast zwei Jahre dauernden Schiedsgerichtsverfahren ist in Sachen Edmund Lafrenz (Pty) Ltd. gegen die Administration der Schiedsspruch gefällt. Die Administration von Südwestafrika muß an Edmund Lafrenz (Pty) Ltd 825 000 Rand nachzahlen und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Die Kosten dürften nach Schätzungen 100 000 Rand überschreiten. Damit dürften sich die Gesamtzahlungen der Administration einer Million Rand nähern. Die Kosten schließen ein die Honorare für die Rechtsbeistände beider Seiten, für das Schiedsgericht selbst sowie für die Sachverständigen.
Lafrenz, eine bekannte Großfirma auf dem Gebiet des Straßen-, Damm- und Kanalbaus, hatte einen Auftrag der Administration zum Bau einer Straße und Kanälen im Ovamboland erhalten. Die Firm fordert über 1,3 Millionen Rand Nachzahlung von der Administration für Verzögerungen der Durchführung und Veränderungen, für die sie die Administration, bzw. deren beratenden Ingenieur, Dr. H. Müller, verantwortlich machte. In einem Schiedsgerichtsverfahren unter H. C. Blersch, Kapstadt, wurde der gesamte Problemkreis untersucht. Das Verfahren gilt in der Republik als Testfall. Aus diesem Grunde waren bereits vor geraumer Zeit, während das Verfahren noch schwebte, Vorkehrungen getroffen worden, die wichtigsten Phasen, Zeugenaussagen und Rechtsansichten einem interessierten Personenkreis zugänglich zu machen. Interessiert sind praktisch sämtliche Firmen, die mit der Regierung oder Administration Verträge über durchzuführende Bauvorhaben eingehen. Ein einziger Sachverständiger, der von Lafrenz gerufen worden ist, erhält für seine Aussage (700 Stunden) eine Zeugengebühr von R7000.
Bereits am 16. August hatte der Vorsitzende des Schiedsgerichts grundsätzliche Ausführungen zu dem Verfahren gemacht und den streitenden Parteien mitgeteilt, auf welche Punkte sie sich bei dem weiteren Verfahren konzentrieren sollten. Aus den Ausführungen des Vorsitzenden ging klar hervor, daß Lafrenz erhebliche Forderungen gegen die Administration hatte, wenn diese nicht in der Lage war nachzuweisen, daß diese Forderungen nicht zu Recht bestanden. In Fachkreisen wurden die grundsätzlichen Ausführungen des Schiedsrichters als indirekte Aufforderung zu einem Vergleich zwischen der Administration und Edmund Lafrenz (Pty) Ltd. gewertet. Die Administration setzte jedoch das Verfahren fort.
Die Ansprüche der Firma Lafrenz entstammen verschiedenen Einzelposten, die von Schiedsgericht teils einzeln, teils zusammen behandelt wurden. Der größte Betrag, nämlich die Summe von 607 900 Rand ist Lafrenz als Schadenersatz für Arbeitsverzögerungen zugesprochen worden, für die die Südwester Administration verantwortlich war. Während Lafrenz keine Zinsen auf die Schadenersatzsumme von 607 900 Rand erhält, muß die Administration den Rest der Lafrenz zustehenden Summe mit 6 Prozent ab 1. Februar 1967 verzinsen. Dies ergibt eine Gesamtsumme von etwa R 825 000. Ohne Zinsen beläuft sich der der Ingenieursfirma zugestandene Betrag des Schiedsgerichts auf R 803 224.
Die Arbeiten, die die Firma Edmund Lafrenz (Pty) Ltd durchzuführen hatte, erstreckten sich über die Jahren 1964/1965. Die Endabrechnung erfolgte über den beratenden Ingenieur und der Administration jedoch erst Ende 1966. Danach hatte die Firma Lafrenz drei Monate Zeit, eventuelle Einwände zu erheben. Edmund Lafrenz zielte von vornherein auf einen gütlichen Vergleich ab. Als Vergleichssumme wurden ihm von dem Direktor der Abteilung Wasserwesen der Südwester Administration R 50 000, im Höchstfalle R 60 000 angeboten. Im Januar 1967 machte Lafrenz das Schiedsverfahren anhängig. Der Spruch erfolgte am 29. November 1968. Zwischen der Beendigung der Arbeiten der Firma und dem Schiedspruch sind demnach drei Jahre vergangen.
2. Dezember 1968
Vorwürfe gegen die UNO
New York (SAPA/Reuter) - Die Unfähigkeit der Vereinten Nationen, Südwestafrika zu übernehmen, ist „ein weiteres offensichtliches Beispiel ihrer Impotenz und Lähmung“. Das erklärte Tansanias UNO-Botschafter A. B. C. Danieli. Er meinte, daß die Südwestafrika-Angelegenheit ein Verrat an dem Gewissen der Mitglieder der Vereinten Nationen sei.
Es wäre nach seinen Worten vollkommen sinnlos, weiterhin die hohen Prinzipien der Charta zu zitieren, wenn die Autorität der Generalversammlung eine leere juristische Fiktion bleibe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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