Vor 50 Jahren
19. November 1968
Die Schuld des Flugkapitäns, Teil I
Untersuchungsbericht des Flugzeugabsturzes vom 20. April 1968
Pretoria (AZ/SAPA) - Die Kommission zur Untersuchung des Flugzeugunglücks der Boeing 707 Pretoria der Südafrikanischen Luftfahrtgesellschaft SAL am 20. April in Windhoek hat heute vormittag das Untersuchungsergebnis in Pretoria bekanntgegeben. Demnach fällt die Verantwortung für das Unglück, bei dem 123 Menschen ums Leben kamen, auf den Flugkapitän und den ersten Offizier. Die Hauptschuld trifft den Flugkapitän, gleichgültig ob der erste Offizier den Start vornahm oder nicht. Der Flugkapitän ist auf jeden Fall der erste Flugzeugführer, der die Verantwortung trägt. Die Untersuchungskommission war vom südafrikanischen Verkehrsminister eingesetzt worden. Ihr gehören an: der amtierende Richter C. S. Margo Coetzee als Vorsitzender sowie R. H. Preller, Mitglied der Nationalen Verkehrskommission, und Flugkapitän I. R. Stephens der BOAC.
Unter anderem heißt es in dem Untersuchungsbericht: „Es war ein grundsätzliches Erfordernis der sicheren Handhabung des Flugzeugs unter Nachtflugbedingungen und angesichts des Fehlens äußerer visueller Orientierungspunkte, insbesondere in der Phase des Flugs unmittelbar nach dem Start, daß Pilot und Co-Pilot eine sichere Höhe und Fluggeschwindigkeit sowie einen positiven Steigflug durch ständige Beobachtung der Fluginstrumente sicherstellen. Bei der objektiven Beobachtung der Ereignisse fehlte es beim Piloten und Co-Piloten oder einem von beiden an der Beobachtung dieser Erfordernisse im Hinblick auf einen positiven Steigflug.“
Die Untersuchungskommission kommt weiter zu dem Schluß, daß verschiedene andere Faktoren entweder einzeln oder kumulativ möglicherweise zu dem Fehler des Piloten und/oder Co-Piloten beigetragen haben. Nicht deute jedoch darauf hin, daß die Besatzung daran gehindert war, die Kontrolle über das Flugzeug auszuüben. Nicht lasse ferner auf einen weiteren Notzustand schließen.
Das Flugzeug stand unter dem Kommando von Flugkapitän Eric Ray Smith, 49. Smith verfügte über eine Flugerfahrung von 18102 Stunden und 25 Minuten. Auf verschiedenen Boeing-707-Modellen hatte er 4608 Stunden und 55 Minuten geflogen. Seit September 1960 flog er die Boeing 707. Seine gesamte Flugzeit auf dem Modell 707/344 C vor dem Flug am 20. April dieses Jahres betrug eine Stunde. Die „Pretoria“ gehörte der Modellreihe 707/344 C an. Eine Stunde Einweihung entspricht den Vorschriften und der Praxis der Boeing-Werke.
Der erste Flugoffizier John Peter Holliday war 34 Jahre alt. Seine gesamte Flugerfahrung auf verschiedenen Typen betrug 4109 Stunden. Auf Boeing 707-Flugzeugen hatte Holliday 229 Stunden geflogen, hinzu kamen 336 Flugstunden auf Boeing 727. Der dritte Pilot, Richar Fullarton Armstrong, 26, blickte auf eine Flugerfahrung von 1000 Stunden zurück. Auf der Boeing 707 hat er 97 Stunden und 40 Minuten zurückgelegt. Armstrong wurde von der Untersuchungskommission als nicht verantwortlich befunden.
Die Untersuchungskommission befand ferner, daß keine weiteren Versäumnisse oder Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind bei der südafrikanischen Luftfahrtgesellschaft SAL, dem Verkehrsministerium, irgendeiner Person, die mit der Wartung und Instandhaltung betraut war, bei der Operation und Kontrolle des Flugzeuges, bei der Luftverkehrskontrolle, der Rettungsaktion, der Feuerwehr, der Untersuchung der Piloten und der medizinischen Untersuchung der Besatzung.
Die Untersuchungskommission befand, daß der Unfall durch menschliches Versagen und nicht durch einen technischen Fehler oder nichtfunktionierende Flug- oder Motoreninstrumente verursacht wurde.
Die Untersuchungskommission macht aufgrund des Unglücks und der daraufhin angestellten Überlegungen den Vorschlag, daß die Mindesthöhe für das volle Einfahren der Landeklappen erhöht werden soll. Die Flugvorschriften ließen bisher eine Mindesthöhe von 400 Fuß über Grund für das Einfahren der Landeklappen zu. Die Untersuchungskommission empfiehlt, daß die Landeklappen bei den B- und C- Modellen der Boeing nicht unter 1000 Fuß über Grund eingefahren werden sollten. Normalerweise soll das Einfahren der Landeklappen bei 2000 Fuß über Grund erfolgen. Nach dem Unfall hatte die Boeing-Gesellschaft die Mindesthöhe für das Einfahren der Landeklappen von 400 Fuß auf 800 Fuß heraufgesetzt. (Fortsetzung folgt.)
Die Schuld des Flugkapitäns, Teil I
Untersuchungsbericht des Flugzeugabsturzes vom 20. April 1968
Pretoria (AZ/SAPA) - Die Kommission zur Untersuchung des Flugzeugunglücks der Boeing 707 Pretoria der Südafrikanischen Luftfahrtgesellschaft SAL am 20. April in Windhoek hat heute vormittag das Untersuchungsergebnis in Pretoria bekanntgegeben. Demnach fällt die Verantwortung für das Unglück, bei dem 123 Menschen ums Leben kamen, auf den Flugkapitän und den ersten Offizier. Die Hauptschuld trifft den Flugkapitän, gleichgültig ob der erste Offizier den Start vornahm oder nicht. Der Flugkapitän ist auf jeden Fall der erste Flugzeugführer, der die Verantwortung trägt. Die Untersuchungskommission war vom südafrikanischen Verkehrsminister eingesetzt worden. Ihr gehören an: der amtierende Richter C. S. Margo Coetzee als Vorsitzender sowie R. H. Preller, Mitglied der Nationalen Verkehrskommission, und Flugkapitän I. R. Stephens der BOAC.
Unter anderem heißt es in dem Untersuchungsbericht: „Es war ein grundsätzliches Erfordernis der sicheren Handhabung des Flugzeugs unter Nachtflugbedingungen und angesichts des Fehlens äußerer visueller Orientierungspunkte, insbesondere in der Phase des Flugs unmittelbar nach dem Start, daß Pilot und Co-Pilot eine sichere Höhe und Fluggeschwindigkeit sowie einen positiven Steigflug durch ständige Beobachtung der Fluginstrumente sicherstellen. Bei der objektiven Beobachtung der Ereignisse fehlte es beim Piloten und Co-Piloten oder einem von beiden an der Beobachtung dieser Erfordernisse im Hinblick auf einen positiven Steigflug.“
Die Untersuchungskommission kommt weiter zu dem Schluß, daß verschiedene andere Faktoren entweder einzeln oder kumulativ möglicherweise zu dem Fehler des Piloten und/oder Co-Piloten beigetragen haben. Nicht deute jedoch darauf hin, daß die Besatzung daran gehindert war, die Kontrolle über das Flugzeug auszuüben. Nicht lasse ferner auf einen weiteren Notzustand schließen.
Das Flugzeug stand unter dem Kommando von Flugkapitän Eric Ray Smith, 49. Smith verfügte über eine Flugerfahrung von 18102 Stunden und 25 Minuten. Auf verschiedenen Boeing-707-Modellen hatte er 4608 Stunden und 55 Minuten geflogen. Seit September 1960 flog er die Boeing 707. Seine gesamte Flugzeit auf dem Modell 707/344 C vor dem Flug am 20. April dieses Jahres betrug eine Stunde. Die „Pretoria“ gehörte der Modellreihe 707/344 C an. Eine Stunde Einweihung entspricht den Vorschriften und der Praxis der Boeing-Werke.
Der erste Flugoffizier John Peter Holliday war 34 Jahre alt. Seine gesamte Flugerfahrung auf verschiedenen Typen betrug 4109 Stunden. Auf Boeing 707-Flugzeugen hatte Holliday 229 Stunden geflogen, hinzu kamen 336 Flugstunden auf Boeing 727. Der dritte Pilot, Richar Fullarton Armstrong, 26, blickte auf eine Flugerfahrung von 1000 Stunden zurück. Auf der Boeing 707 hat er 97 Stunden und 40 Minuten zurückgelegt. Armstrong wurde von der Untersuchungskommission als nicht verantwortlich befunden.
Die Untersuchungskommission befand ferner, daß keine weiteren Versäumnisse oder Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind bei der südafrikanischen Luftfahrtgesellschaft SAL, dem Verkehrsministerium, irgendeiner Person, die mit der Wartung und Instandhaltung betraut war, bei der Operation und Kontrolle des Flugzeuges, bei der Luftverkehrskontrolle, der Rettungsaktion, der Feuerwehr, der Untersuchung der Piloten und der medizinischen Untersuchung der Besatzung.
Die Untersuchungskommission befand, daß der Unfall durch menschliches Versagen und nicht durch einen technischen Fehler oder nichtfunktionierende Flug- oder Motoreninstrumente verursacht wurde.
Die Untersuchungskommission macht aufgrund des Unglücks und der daraufhin angestellten Überlegungen den Vorschlag, daß die Mindesthöhe für das volle Einfahren der Landeklappen erhöht werden soll. Die Flugvorschriften ließen bisher eine Mindesthöhe von 400 Fuß über Grund für das Einfahren der Landeklappen zu. Die Untersuchungskommission empfiehlt, daß die Landeklappen bei den B- und C- Modellen der Boeing nicht unter 1000 Fuß über Grund eingefahren werden sollten. Normalerweise soll das Einfahren der Landeklappen bei 2000 Fuß über Grund erfolgen. Nach dem Unfall hatte die Boeing-Gesellschaft die Mindesthöhe für das Einfahren der Landeklappen von 400 Fuß auf 800 Fuß heraufgesetzt. (Fortsetzung folgt.)
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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