Vor 50 Jahren
12. Dezember 1967
Dramatische Wendung im Terroristenprozeß
Pretoria (SAPA) – Der Terroristenprozeß vor dem Obergericht in Pretoria nahm am Montag eine dramatische Wendung, als Advokat N. C. Phillips, QC, der Verteidiger der 35 Angeklagten, zugab, daß 32 davon im Rahmen der Hauptanklage für schuldig befunden werden müßten, wie dies zuvor von der Staatsanwaltschaft beantragt worden sei. Das Antiterroristengesetz sieht die Todesstrafe vor. Ursprünglich waren 37 Nichtweiße vor dem Obergericht angeklagt worden. Einder davon, Ephraim Kamati Kaporo, ist während des Prozesses erkrankt und anschließend gestorben. Ein weiterer wurde nach Abschluß der Zeugenvernehmung freigesprochen, während drei Mitglieder der Exekutive der South West Africa Peoples´ Organsiation sich im Rahmen der zweiten Alternativanklage, einen Verstoß gegen das Gesetz zur Unterdrückung des Kommunismus begangen zu haben, für schuldig bekannten.
In der Hauptanklage wird ihnen zum Vorwurf gemacht, mit 81 Komplicen an terroristischen Aktivitäten von Juni 1962 bis Mai 1967 teilgenommen zu haben. Mit dem Ziel, die Ruhe und Ordnung in Südwestafrika zu stören, haben sie Mordbegangen, bewaffnete Raubzüge durchgeführt, Gebäude in Brand gesetzt, auf die Polizei geschossen und sich gewaltsam gegen ihre Verhaftung gewehrt.
Advokat Phillips erklärte, angesichts des Beweismaterials der Staatsanwaltschaft sei er zu dem Schluß gelangt, daß er die Forderung nach einer Verurteilung der Angeklagten im Rahmen des Antiterroristengesetzes nicht in Frage stellenkönne. Zuvor hatte Adv. Oosthuizen im Namen der Staatsanwaltschaft in einem Plädoyer von 300 mit Schreibmaschine geschriebenen Seiten die Verurteilung der Angeklagten beantragt.
Der Staatsanwalt habe in seinem Plädoyer, so sagte Adv. Phillips, behauptet, jeder der Angeklagten sei gleichermaßen schuldig. Dies stimme jedoch nur beschränkt, da wohl jeder einzelne gegen das Gesetz verstoßen habe, jeder jedoch nicht für die Taten der anderen verantwortlich gehalten werden könne.
Hinsichtlich der Angeklagten Maxuiriri, Otto und Matumbula sagte Adv. Phillips, diese hätten sich zur zweiten Alternativklage schuldig bekannt. Der Staatsanwalt habe dieses Schuldbekenntnis anerkannt. Sie müßten deshalb im Rahmen der Haupt- und ersten Alternativanklage freigesprochen werden.
12. Dezember 1967
Die zweite diesjährige SWA-Debatte
New York (AZ-SAPA-Reuter) – Die Generalversammlung der Vereinten Nationen begann gestern ihre zweite Südwestafrika-Debatte in diesem Jahr. Die erste SWA-Debatte der Weltorganisation hatte 21. April begonnen und war im israelisch-arabischen Krieg mehr oder minder untergegangen.
Energiegeladen hatten sich am 21. April die Delegierten von 122 Mitgliedsstaaten nach New York begeben, um der Herrschaft Südafrikas in Südwestafrika ein Ende zu setzen. Sie traten am 21. April zu der Sondersitzung zusammen, auf der im wesentlichen nur die SWA-Frage diskutiert werden sollte. Die Sondersitzung war im Oktober 1966 beschlossen worden, als die Generalversammlung durch eine Mehrheitsentscheidung das beschloß, was der Völkerbund, der das Mandat erteilt und verschiedene Überwachungsfunktionen auszuüben hatte, niemals hätte tun dürfen: Sie widerrief das Mandat. Gestützt auf den Urteilsspruch des Internationalen Gerichts vom 18. Juli 1966 bezeichnete Südafrika die Resolution vom 27. Oktober 1966 als illegal. Allerdings hatte im April dieses Jahres das Ad-hoc-Komitee für Südwestafrika bereits einiges Wasser in den Wein der UNO-Mitglieder geschüttet, nachdem es seine Unfähigkeit, eine brauchbare Lösung des zur Debatte stehenden Problems zu finden, unter Beweis gestellt hatte.
53 Länder, vorwiegend afrikanische und asiatische, legten der Generalversammlung gestern eine Resolution vor, in der Südafrika aufgefordert wird, die Angeklagten in dem Terroristenprozeß in Pretoria freizulassen. In der Resolution werden alle Staaten und internationale Organisationen aufgefordert, ihren Einfluß dahingehend zu gebrauchen, daß Südafrika das Verfahren einstellt. Der Delegierte Somalias brachte die Resolution in der Generalversammlung ein und kritisierte scharf das Gesetz gegen den Terrorismus.
Dramatische Wendung im Terroristenprozeß
Pretoria (SAPA) – Der Terroristenprozeß vor dem Obergericht in Pretoria nahm am Montag eine dramatische Wendung, als Advokat N. C. Phillips, QC, der Verteidiger der 35 Angeklagten, zugab, daß 32 davon im Rahmen der Hauptanklage für schuldig befunden werden müßten, wie dies zuvor von der Staatsanwaltschaft beantragt worden sei. Das Antiterroristengesetz sieht die Todesstrafe vor. Ursprünglich waren 37 Nichtweiße vor dem Obergericht angeklagt worden. Einder davon, Ephraim Kamati Kaporo, ist während des Prozesses erkrankt und anschließend gestorben. Ein weiterer wurde nach Abschluß der Zeugenvernehmung freigesprochen, während drei Mitglieder der Exekutive der South West Africa Peoples´ Organsiation sich im Rahmen der zweiten Alternativanklage, einen Verstoß gegen das Gesetz zur Unterdrückung des Kommunismus begangen zu haben, für schuldig bekannten.
In der Hauptanklage wird ihnen zum Vorwurf gemacht, mit 81 Komplicen an terroristischen Aktivitäten von Juni 1962 bis Mai 1967 teilgenommen zu haben. Mit dem Ziel, die Ruhe und Ordnung in Südwestafrika zu stören, haben sie Mordbegangen, bewaffnete Raubzüge durchgeführt, Gebäude in Brand gesetzt, auf die Polizei geschossen und sich gewaltsam gegen ihre Verhaftung gewehrt.
Advokat Phillips erklärte, angesichts des Beweismaterials der Staatsanwaltschaft sei er zu dem Schluß gelangt, daß er die Forderung nach einer Verurteilung der Angeklagten im Rahmen des Antiterroristengesetzes nicht in Frage stellenkönne. Zuvor hatte Adv. Oosthuizen im Namen der Staatsanwaltschaft in einem Plädoyer von 300 mit Schreibmaschine geschriebenen Seiten die Verurteilung der Angeklagten beantragt.
Der Staatsanwalt habe in seinem Plädoyer, so sagte Adv. Phillips, behauptet, jeder der Angeklagten sei gleichermaßen schuldig. Dies stimme jedoch nur beschränkt, da wohl jeder einzelne gegen das Gesetz verstoßen habe, jeder jedoch nicht für die Taten der anderen verantwortlich gehalten werden könne.
Hinsichtlich der Angeklagten Maxuiriri, Otto und Matumbula sagte Adv. Phillips, diese hätten sich zur zweiten Alternativklage schuldig bekannt. Der Staatsanwalt habe dieses Schuldbekenntnis anerkannt. Sie müßten deshalb im Rahmen der Haupt- und ersten Alternativanklage freigesprochen werden.
12. Dezember 1967
Die zweite diesjährige SWA-Debatte
New York (AZ-SAPA-Reuter) – Die Generalversammlung der Vereinten Nationen begann gestern ihre zweite Südwestafrika-Debatte in diesem Jahr. Die erste SWA-Debatte der Weltorganisation hatte 21. April begonnen und war im israelisch-arabischen Krieg mehr oder minder untergegangen.
Energiegeladen hatten sich am 21. April die Delegierten von 122 Mitgliedsstaaten nach New York begeben, um der Herrschaft Südafrikas in Südwestafrika ein Ende zu setzen. Sie traten am 21. April zu der Sondersitzung zusammen, auf der im wesentlichen nur die SWA-Frage diskutiert werden sollte. Die Sondersitzung war im Oktober 1966 beschlossen worden, als die Generalversammlung durch eine Mehrheitsentscheidung das beschloß, was der Völkerbund, der das Mandat erteilt und verschiedene Überwachungsfunktionen auszuüben hatte, niemals hätte tun dürfen: Sie widerrief das Mandat. Gestützt auf den Urteilsspruch des Internationalen Gerichts vom 18. Juli 1966 bezeichnete Südafrika die Resolution vom 27. Oktober 1966 als illegal. Allerdings hatte im April dieses Jahres das Ad-hoc-Komitee für Südwestafrika bereits einiges Wasser in den Wein der UNO-Mitglieder geschüttet, nachdem es seine Unfähigkeit, eine brauchbare Lösung des zur Debatte stehenden Problems zu finden, unter Beweis gestellt hatte.
53 Länder, vorwiegend afrikanische und asiatische, legten der Generalversammlung gestern eine Resolution vor, in der Südafrika aufgefordert wird, die Angeklagten in dem Terroristenprozeß in Pretoria freizulassen. In der Resolution werden alle Staaten und internationale Organisationen aufgefordert, ihren Einfluß dahingehend zu gebrauchen, daß Südafrika das Verfahren einstellt. Der Delegierte Somalias brachte die Resolution in der Generalversammlung ein und kritisierte scharf das Gesetz gegen den Terrorismus.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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