Vor 50 Jahren
20. Dezember 1967
Generalversammlung verurteilt Australien
New York (AZ-SAPA-Reuter). – Die Generalversammlung der Vereinten Nationen forderte gestern die Abschaffung aller diskriminierender Praktiken gegenüber den Eingeborenenstämmen in Papua und Neuguinea durch Australien. Ferner forderte die Generalversammlung die Festsetzung eines möglichst baldigen Datums für die Unabhängigkeit Papuas und Neuguineas. Die Resolution wurde mit 85 gegen 16 Stimmen bei 18 Stimmenthaltungen angenommen. Australien wies die Einmischung der Generalversammlung zurück. Der australische Chefdelegierte Patrick Shaw erklärte, von Australien werde gefordert, Dinge zu unterlassen die es nicht tue. Der britische Chefdelegierte Lord Caradon erklärte, die Generalversammlung spreche Beschuldigungen aus, die durch die Tatsachen widerlegt würden. Die Generalversammlung übersehe wichtige Fortschritte, die in Papua und Neuguinea gemacht würden.
Australien verfügt in Neuguinea über zwei Gebiete, das von Papuas bewohnte südöstliche Neuguinea sowie die ehemalige deutsche Kolonie im Nordosten der zweitgrößten Insel der Erde. Deutsch-Neuguinea, Kaiser-Wilhelm-Land, wurde im September 1914 von Australien besetzt. Am 9. Mai 1921 erhielt Australien dieses Gebiet als Völkerbundsmandat. Am 13. Dezember 1946 schloß Australien einen Treuhandvertrag mit den Vereinten Nationen. Der südöstliche Teil wird vorwiegend von den Papuas bewohnt. Die 1,5 Millionen Papuas gehören zu einer Vielzahl von rassisch und sprachlich verschiedenen Eingeborenenstämmen. 1884 erwarb Großbritannien Papua und übertrug es am 1. September 1906 dem Australischen Bund. Der Nordostteil Neuguineas, auf den sich die UNO-Resolution ebenfalls bezieht, wurde 1884 von Deutschland erworben und Kaiser-Wilhelm-Land genannt. 1914 wurde das Gebiet von Australien kampflos besetzt. Eine Schutztruppe befand sich nicht in Kaiser-Wilhelm-Land. Zu Papua bzw. dem UNO-Treuhandgebiet von Neuguinea gehören eine große Anzahl Inseln, die vor der Küste Neuguineas, der zweitgrößten Insel der Welt liegen. Angesichts einer Problematik, die der südwestafrikanischen in einzelnen Zügen ähnelt, verfolgte man in Australien das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof gegenüber Südafrika mit besonderer Aufmerksamkeit. Aus diesem Grunde stieß auch das Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Australien auf starke Beachtung.
20. Dezember 1967
Abwesenheit bei der Polizei melden
Windhoek (AZ). -- Eine Sondereinheit von sechs Polizisten ist zur ständigen Überwachung leerstehender Wohnungen in Windhoek während der Urlaubszeit gebildet worden. Dies teilte der Windhoeker Reviervorsteher der AZ heute vormittag mit. Er erließ einen Aufruf an Urlauber, die Polizei von ihrer Abwesenheit zu unterrichten. Dies kann im Polizeirevier in der Kaiserstraße oder über Fernruf 5656 und 3049 geschehen. Urlauber müssen ihre Windhoeker Adresse sowie ihre Urlaubsadresse mit Fernruf bei der Polizei melden und angeben, wer zu einem vorübergehend unbewohnten Grundstück Zutritt hat oder darauf wohnen darf. Die Polizei bittet dringend um diese Informationen, da sie sonst nicht in der Lage ist, das unbeaufsichtigte Privateigentum in Windhoek zu schützen. Der polizeiliche Aufsichtsdienst kontrolliert alle leerstehenden Wohnungen in Windhoek wenigstens ein- bis zweimal innerhalb von 24 Stunden. Die Zahl der leerstehenden Wohnungen ist zur Zeit so groß, daß eine Sondereinheit gebildet werden mußte.
20. Dezember 1967
Stammeskrieg
Pietermaritzburg (AZ). – 43 Leichen sind von der Polizei nach einem Gefecht zwischen zwei Zulustämmen (Sithole und Zwane) bei Elenga in einem Zulureservat, etwa 60 Meilen nördlich von Pietermaritzburg, gefunden worden. Eine starke Polizeieinheit ist in das Kampfgebiet entsandt worden. Die Ruhe ist wieder hergestellt Etwa 200 Sitholes griffen 60 Angehörige des Zwane-Stammes an. Es soll sich bei dem Überfall um einen Racheakt handeln. Bei einem früheren Gefecht zwischen den beiden streitenden Stämmen waren zwölf Sithole getötet worden.
Generalversammlung verurteilt Australien
New York (AZ-SAPA-Reuter). – Die Generalversammlung der Vereinten Nationen forderte gestern die Abschaffung aller diskriminierender Praktiken gegenüber den Eingeborenenstämmen in Papua und Neuguinea durch Australien. Ferner forderte die Generalversammlung die Festsetzung eines möglichst baldigen Datums für die Unabhängigkeit Papuas und Neuguineas. Die Resolution wurde mit 85 gegen 16 Stimmen bei 18 Stimmenthaltungen angenommen. Australien wies die Einmischung der Generalversammlung zurück. Der australische Chefdelegierte Patrick Shaw erklärte, von Australien werde gefordert, Dinge zu unterlassen die es nicht tue. Der britische Chefdelegierte Lord Caradon erklärte, die Generalversammlung spreche Beschuldigungen aus, die durch die Tatsachen widerlegt würden. Die Generalversammlung übersehe wichtige Fortschritte, die in Papua und Neuguinea gemacht würden.
Australien verfügt in Neuguinea über zwei Gebiete, das von Papuas bewohnte südöstliche Neuguinea sowie die ehemalige deutsche Kolonie im Nordosten der zweitgrößten Insel der Erde. Deutsch-Neuguinea, Kaiser-Wilhelm-Land, wurde im September 1914 von Australien besetzt. Am 9. Mai 1921 erhielt Australien dieses Gebiet als Völkerbundsmandat. Am 13. Dezember 1946 schloß Australien einen Treuhandvertrag mit den Vereinten Nationen. Der südöstliche Teil wird vorwiegend von den Papuas bewohnt. Die 1,5 Millionen Papuas gehören zu einer Vielzahl von rassisch und sprachlich verschiedenen Eingeborenenstämmen. 1884 erwarb Großbritannien Papua und übertrug es am 1. September 1906 dem Australischen Bund. Der Nordostteil Neuguineas, auf den sich die UNO-Resolution ebenfalls bezieht, wurde 1884 von Deutschland erworben und Kaiser-Wilhelm-Land genannt. 1914 wurde das Gebiet von Australien kampflos besetzt. Eine Schutztruppe befand sich nicht in Kaiser-Wilhelm-Land. Zu Papua bzw. dem UNO-Treuhandgebiet von Neuguinea gehören eine große Anzahl Inseln, die vor der Küste Neuguineas, der zweitgrößten Insel der Welt liegen. Angesichts einer Problematik, die der südwestafrikanischen in einzelnen Zügen ähnelt, verfolgte man in Australien das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof gegenüber Südafrika mit besonderer Aufmerksamkeit. Aus diesem Grunde stieß auch das Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Australien auf starke Beachtung.
20. Dezember 1967
Abwesenheit bei der Polizei melden
Windhoek (AZ). -- Eine Sondereinheit von sechs Polizisten ist zur ständigen Überwachung leerstehender Wohnungen in Windhoek während der Urlaubszeit gebildet worden. Dies teilte der Windhoeker Reviervorsteher der AZ heute vormittag mit. Er erließ einen Aufruf an Urlauber, die Polizei von ihrer Abwesenheit zu unterrichten. Dies kann im Polizeirevier in der Kaiserstraße oder über Fernruf 5656 und 3049 geschehen. Urlauber müssen ihre Windhoeker Adresse sowie ihre Urlaubsadresse mit Fernruf bei der Polizei melden und angeben, wer zu einem vorübergehend unbewohnten Grundstück Zutritt hat oder darauf wohnen darf. Die Polizei bittet dringend um diese Informationen, da sie sonst nicht in der Lage ist, das unbeaufsichtigte Privateigentum in Windhoek zu schützen. Der polizeiliche Aufsichtsdienst kontrolliert alle leerstehenden Wohnungen in Windhoek wenigstens ein- bis zweimal innerhalb von 24 Stunden. Die Zahl der leerstehenden Wohnungen ist zur Zeit so groß, daß eine Sondereinheit gebildet werden mußte.
20. Dezember 1967
Stammeskrieg
Pietermaritzburg (AZ). – 43 Leichen sind von der Polizei nach einem Gefecht zwischen zwei Zulustämmen (Sithole und Zwane) bei Elenga in einem Zulureservat, etwa 60 Meilen nördlich von Pietermaritzburg, gefunden worden. Eine starke Polizeieinheit ist in das Kampfgebiet entsandt worden. Die Ruhe ist wieder hergestellt Etwa 200 Sitholes griffen 60 Angehörige des Zwane-Stammes an. Es soll sich bei dem Überfall um einen Racheakt handeln. Bei einem früheren Gefecht zwischen den beiden streitenden Stämmen waren zwölf Sithole getötet worden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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