Von zufälligen Verhaftungen
Möchtegernkritiker und Sesselexperten. So hat der Direktor der Anti-Korruptionskommission, Paulus Noa, nicht ganz zu Unrecht all jene genannt, die der ACC in der Fishrot-Affäre mangelnden Ermittlungseifer oder gar Beihilfe zum Betrug durch Unterlassung vorwerfen.
Wer so denkt, verkennt, dass die ACC auf Hinweisgeber und belastbare Beweise angewiesen ist. Dass solche Informanten in Fällen der Vorteilsannahme eine Rarität sind, weil sich bei Bestechung auch jene strafbar machen, die sich durch Schmiergeld einen Vorteil verschaffen. Dass Personen mit Detailkenntnis über einen Betrugsfall wie Fishrot meist selbst verstrickt sind und ihr Wissen deshalb geheim halten.
Dass der Skandal dennoch bekannt wurde, haben wir ausländischen Reportern und dem an einen Lottogewinn grenzenden Glücksfall zu verdanken, dass diese ihre Recherchen auf den Informationszuträger Jóhannes Stefánsson stützen konnten. Jemanden, der selbst beteiligt war, der angeblich persönlich Bestechungsgeld gezahlt und vor der Kündigung bei seinem Arbeitgeber Samherji große Datenmengen kopiert hat, die seine Schilderungen belegen sollen.
Ohne dessen Hilfestellung hätte sich der gut getarnte Fishrot-Betrug kaum aufdecken lassen. Weil Korruption dort gedeiht, wo Schweigen und Vertraulichkeit herrschen. Weil den Beteiligten allen eine Haftstrafe droht und keiner von ihnen eine Interesse daran hat, sich den Behörden anzuvertrauen.
Ja, die ACC hatte Hinweise auf Bestechung bei der Vergabe von Fischfang-Quoten. Aber nein, sie hatte nicht jemanden wie Stefánsson, der mit allen Details vertraut ist, der über Email-Korrespondenz und Kontoauszüge verfügt, die das Fishrot-Sextett belasten. Sie hatte einen diffusen Anfangsverdacht, aber keinen konkreten Ermittlungsansatz.
Und deshalb ist es unfair ihr vorzuwerfen, sie habe die Angeklagten protegiert und sei erst durch die Veröffentlichung der Dokumente bzw. die darauf basierenden Berichterstattung zum Handeln gezwungen worden.
Marc Springer
Wer so denkt, verkennt, dass die ACC auf Hinweisgeber und belastbare Beweise angewiesen ist. Dass solche Informanten in Fällen der Vorteilsannahme eine Rarität sind, weil sich bei Bestechung auch jene strafbar machen, die sich durch Schmiergeld einen Vorteil verschaffen. Dass Personen mit Detailkenntnis über einen Betrugsfall wie Fishrot meist selbst verstrickt sind und ihr Wissen deshalb geheim halten.
Dass der Skandal dennoch bekannt wurde, haben wir ausländischen Reportern und dem an einen Lottogewinn grenzenden Glücksfall zu verdanken, dass diese ihre Recherchen auf den Informationszuträger Jóhannes Stefánsson stützen konnten. Jemanden, der selbst beteiligt war, der angeblich persönlich Bestechungsgeld gezahlt und vor der Kündigung bei seinem Arbeitgeber Samherji große Datenmengen kopiert hat, die seine Schilderungen belegen sollen.
Ohne dessen Hilfestellung hätte sich der gut getarnte Fishrot-Betrug kaum aufdecken lassen. Weil Korruption dort gedeiht, wo Schweigen und Vertraulichkeit herrschen. Weil den Beteiligten allen eine Haftstrafe droht und keiner von ihnen eine Interesse daran hat, sich den Behörden anzuvertrauen.
Ja, die ACC hatte Hinweise auf Bestechung bei der Vergabe von Fischfang-Quoten. Aber nein, sie hatte nicht jemanden wie Stefánsson, der mit allen Details vertraut ist, der über Email-Korrespondenz und Kontoauszüge verfügt, die das Fishrot-Sextett belasten. Sie hatte einen diffusen Anfangsverdacht, aber keinen konkreten Ermittlungsansatz.
Und deshalb ist es unfair ihr vorzuwerfen, sie habe die Angeklagten protegiert und sei erst durch die Veröffentlichung der Dokumente bzw. die darauf basierenden Berichterstattung zum Handeln gezwungen worden.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen