Von vorschneller Schuldvermutung
Begründeter Anfangsverdacht. Diese beiden Begriffe ergeben zusammen die Minimalvoraussetzung für ein Ermittlungsverfahren, scheinen der Anti-Korruptionskommission (ACC) jedoch trotz mehrfacher Belehrung durch die Justiz weiterhin Fremdworte zu sein.
Es gibt zahlreiche Urteile gegen die ACC, die fast alle die eigentlich überflüssige Feststellung enthalten, verfassungsrechtliche Grundsätze dürften nicht auf dem Altar der Kriminalitätsbekämpfung geopfert werden. Im Klartext bedeutet diese selbstverständliche Ermahnung, dass sich die ACC an Vorschriften zu halten hat und Persönlichkeitsrechte nicht dem Ziel unterordnen darf, mutmaßliche Verbrecher zu überführen.
Genau das tun ACC-Ermittler aber immer wieder, indem sie ohne richterlichen Beschluss eigenmächtig Wohnungen durchsuchen, Konten durchleuchten, Telefone abhören oder angeblich illegal erlangte Waren beschlagnahmen. Das hat nun erneut eine Spedition leidvoll erfahren, von der die ACC vor rund fünf Monaten eine Lieferung Holz konfisziert hat.
Wie üblich erfolgte die Maßnahme ohne Angabe von Gründen oder richterlichen Beschluss. Und wie üblich ist die ACC dabei nach dem Grundsatz verfahren, dass ein zum Verdächtigen erkorener Bürger im Zweifelsfall schuldig ist und selbst das Gegenteil belegen soll. Dass die ACC dabei eine Umkehr der Beweislast vornimmt und sich am Rande der Rechtsbeugung bewegt, hat Folgen für die unfreiwillig in die Rolle des Klägers gezwungene Spedition.
Während sich die ACC auf der beschlagnahmten Fracht wie auf einer Trophäe ausruht, muss die Firma Anwälte bemühen, muss Eingaben verfassen, muss Unterlagen zusammentragen, muss astronomische Lagerungsgebühren für die festgesetzte Lieferung bezahlen und den wachsenden Vertrauensverlust des Kunden hinnehmen, der sie bestellt hat.
Und warum das alles? Weil die ACC keine Begründung für die Beschlagnahmung der Fracht genannt und den Klägern nicht die Möglichkeit gegeben hat, den legalen Ursprung derselben zu belegen.
Marc Springer
Es gibt zahlreiche Urteile gegen die ACC, die fast alle die eigentlich überflüssige Feststellung enthalten, verfassungsrechtliche Grundsätze dürften nicht auf dem Altar der Kriminalitätsbekämpfung geopfert werden. Im Klartext bedeutet diese selbstverständliche Ermahnung, dass sich die ACC an Vorschriften zu halten hat und Persönlichkeitsrechte nicht dem Ziel unterordnen darf, mutmaßliche Verbrecher zu überführen.
Genau das tun ACC-Ermittler aber immer wieder, indem sie ohne richterlichen Beschluss eigenmächtig Wohnungen durchsuchen, Konten durchleuchten, Telefone abhören oder angeblich illegal erlangte Waren beschlagnahmen. Das hat nun erneut eine Spedition leidvoll erfahren, von der die ACC vor rund fünf Monaten eine Lieferung Holz konfisziert hat.
Wie üblich erfolgte die Maßnahme ohne Angabe von Gründen oder richterlichen Beschluss. Und wie üblich ist die ACC dabei nach dem Grundsatz verfahren, dass ein zum Verdächtigen erkorener Bürger im Zweifelsfall schuldig ist und selbst das Gegenteil belegen soll. Dass die ACC dabei eine Umkehr der Beweislast vornimmt und sich am Rande der Rechtsbeugung bewegt, hat Folgen für die unfreiwillig in die Rolle des Klägers gezwungene Spedition.
Während sich die ACC auf der beschlagnahmten Fracht wie auf einer Trophäe ausruht, muss die Firma Anwälte bemühen, muss Eingaben verfassen, muss Unterlagen zusammentragen, muss astronomische Lagerungsgebühren für die festgesetzte Lieferung bezahlen und den wachsenden Vertrauensverlust des Kunden hinnehmen, der sie bestellt hat.
Und warum das alles? Weil die ACC keine Begründung für die Beschlagnahmung der Fracht genannt und den Klägern nicht die Möglichkeit gegeben hat, den legalen Ursprung derselben zu belegen.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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