Von Unfällen und Verkehrs-Voyeuren
Schaulustige, Gaffer, Voyeure, Zaungäste, Katastrophentouristen: Die Bezeichnungen für Menschen, die an Unfallstellen verweilen, sind mitunter zu Unrecht ausschließlich negativ behaftet.
Natürlich ist es indiskutabel, wenn Autofahrer aus reiner Sensationslust oder Neugier an Unglücksorten anhalten und den Verkehr oder Rettungskräfte behindern. Und freilich ist es geschmacks- und pietätlos, wenn sie dort Fotos von Opfern machen und diese mit meist unqualifizierten Analysen über die Unfallursache in sozialen Netzwerken verbreiten.
Dass Anstand und Respekt vor den Opfern ein solches Verhalten verbietet, versteht sich von selbst. Und dass die bewusste Weiterverbreitung derlei Bilder die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt und öffentliche Mutmaßungen über die Schuldfrage einer Vorverurteilung gleichkommt, ebenso.
Es gibt aber auch eine Kehrseite. Zum Beispiel die Frau, die vor kurzem auf der Fernstraße B1 nicht weggeschaut hat, sondern hingegangen ist und ein Kleinkind nach einem Frontalzusammenstoß gerettet hat. Oder den Fahrzeugführer, der einen offenbar unter Drogeneinfluss stehenden Geisterfahrer gefilmt und damit seine Verhaftung ermöglicht hat. Oder die Hobbyfilmer, die auf sozialen Netzwerken haarsträubende Überholmanöver dokumentieren und damit nicht nur zur Bewusstseinsförderung beitragen, sondern auch öffentlichen Druck auf deren Verursacher ausüben.
Zugegeben: Das sind nicht die Unfall-Voyeure, denen die Polizei nun mit Strafverfolgung gedroht hat. Es sind aber eine Frau, die durch ihre Zivilcourage bekannt wurde, weil sie bei ihrem Rettungseinsatz gefilmt wurde und ein Verkehrsteilnehmer, der die mutmaßliche Drogenabhängigkeit eines Arztes durch ein Video von dessen Fahrverhalten öffentlich gemacht hat.
Und es sind die zahlreichen Handynutzer, die Verkehrsrowdys filmen oder fotografieren und damit nicht nur gelegentlich zur Aufklärung eines Unfallhergangs beitragen, sondern auch eine Abschreckung gegen Nachahmer schaffen.
Marc Springer
Natürlich ist es indiskutabel, wenn Autofahrer aus reiner Sensationslust oder Neugier an Unglücksorten anhalten und den Verkehr oder Rettungskräfte behindern. Und freilich ist es geschmacks- und pietätlos, wenn sie dort Fotos von Opfern machen und diese mit meist unqualifizierten Analysen über die Unfallursache in sozialen Netzwerken verbreiten.
Dass Anstand und Respekt vor den Opfern ein solches Verhalten verbietet, versteht sich von selbst. Und dass die bewusste Weiterverbreitung derlei Bilder die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt und öffentliche Mutmaßungen über die Schuldfrage einer Vorverurteilung gleichkommt, ebenso.
Es gibt aber auch eine Kehrseite. Zum Beispiel die Frau, die vor kurzem auf der Fernstraße B1 nicht weggeschaut hat, sondern hingegangen ist und ein Kleinkind nach einem Frontalzusammenstoß gerettet hat. Oder den Fahrzeugführer, der einen offenbar unter Drogeneinfluss stehenden Geisterfahrer gefilmt und damit seine Verhaftung ermöglicht hat. Oder die Hobbyfilmer, die auf sozialen Netzwerken haarsträubende Überholmanöver dokumentieren und damit nicht nur zur Bewusstseinsförderung beitragen, sondern auch öffentlichen Druck auf deren Verursacher ausüben.
Zugegeben: Das sind nicht die Unfall-Voyeure, denen die Polizei nun mit Strafverfolgung gedroht hat. Es sind aber eine Frau, die durch ihre Zivilcourage bekannt wurde, weil sie bei ihrem Rettungseinsatz gefilmt wurde und ein Verkehrsteilnehmer, der die mutmaßliche Drogenabhängigkeit eines Arztes durch ein Video von dessen Fahrverhalten öffentlich gemacht hat.
Und es sind die zahlreichen Handynutzer, die Verkehrsrowdys filmen oder fotografieren und damit nicht nur gelegentlich zur Aufklärung eines Unfallhergangs beitragen, sondern auch eine Abschreckung gegen Nachahmer schaffen.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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