Von juristischem Totalversagen
Wer hierzulande in unterer Instanz einem Strafverfahren ausgesetzt ist, muss zwei Eigenschaften mitbringen oder sich im Rekordtempo aneignen: Geduld und Schicksalsergebenheit.
Das hat sich erneut am Magistrats- und Regionalgericht in Windhoek bestätigt, wo diese Woche zwei fest angesetzte Urteile wegen vermeintlich höherer Gewalt ausgefallen sind. Eines davon hätte den lange verschleppten Mordprozess gegen den Farmer Kai Rust beenden und das andere ein über Jahre verzögertes Korruptionsverfahren gegen den Ex-NWR-Chef Tobi Aupindi abschließen sollen.
Das Rust-Urteil wurde mit der fragwürdigen Begründung verschoben, es sei auf einem kollabierten Computer verfasst und abgespeichert worden, den Informatiker zunächst wiederbeleben müssten. Der angekündigte Befund im Falle Aupindi scheiterte daran, dass dessen Richterin versetzt wurde und angeblich keine Reisespesen erhalten hat, um zwecks Urteilsverkündung nach Windhoek zu fahren.
Beobachter mögen sich fragen, warum ein Dokument, das über die Zukunft eines Menschen entscheidet, nicht ausgedruckt, oder auf externen Datenträger kopiert wurde. Und sie mögen sich wundern, dass die Angeklagten bzw. ihre Anwälte in beiden Fällen nicht vorgewarnt, sondern schlicht wieder weggeschickt wurden, nachdem sie zum Teil von weit auswärts und in Begleitung einiger Angehöriger angereist waren.
Dem Angeklagten, der im Verlauf seines Verfahrens bereits alles erlebt hat, stellen sich solche Fragen nicht, dem ist egal, warum Spesen nicht nachgezahlt werden, oder Computerprobleme nicht früher auffallen. Er hat gelernt, sich fatalistisch zu fügen und stoisch zu akzeptieren, dass sein Prozess kein Ende findet, weil Dolmetscher fehlen, Zeugen abwesend, Anwälte verhindert, Aufnahmegeräte defekt oder Magistratsrichter verreist sind.
Der Defätismus mag die Nerven schonen und als Selbstschutz zweckdienlich sein. Aber er beseitigt nicht die für Angeklagte wohl schlimmste Begleiterscheinung: Die Ungewissheit und das quälende Warten auf ein Ende ihres Verfahrens.
Marc Springer
Das hat sich erneut am Magistrats- und Regionalgericht in Windhoek bestätigt, wo diese Woche zwei fest angesetzte Urteile wegen vermeintlich höherer Gewalt ausgefallen sind. Eines davon hätte den lange verschleppten Mordprozess gegen den Farmer Kai Rust beenden und das andere ein über Jahre verzögertes Korruptionsverfahren gegen den Ex-NWR-Chef Tobi Aupindi abschließen sollen.
Das Rust-Urteil wurde mit der fragwürdigen Begründung verschoben, es sei auf einem kollabierten Computer verfasst und abgespeichert worden, den Informatiker zunächst wiederbeleben müssten. Der angekündigte Befund im Falle Aupindi scheiterte daran, dass dessen Richterin versetzt wurde und angeblich keine Reisespesen erhalten hat, um zwecks Urteilsverkündung nach Windhoek zu fahren.
Beobachter mögen sich fragen, warum ein Dokument, das über die Zukunft eines Menschen entscheidet, nicht ausgedruckt, oder auf externen Datenträger kopiert wurde. Und sie mögen sich wundern, dass die Angeklagten bzw. ihre Anwälte in beiden Fällen nicht vorgewarnt, sondern schlicht wieder weggeschickt wurden, nachdem sie zum Teil von weit auswärts und in Begleitung einiger Angehöriger angereist waren.
Dem Angeklagten, der im Verlauf seines Verfahrens bereits alles erlebt hat, stellen sich solche Fragen nicht, dem ist egal, warum Spesen nicht nachgezahlt werden, oder Computerprobleme nicht früher auffallen. Er hat gelernt, sich fatalistisch zu fügen und stoisch zu akzeptieren, dass sein Prozess kein Ende findet, weil Dolmetscher fehlen, Zeugen abwesend, Anwälte verhindert, Aufnahmegeräte defekt oder Magistratsrichter verreist sind.
Der Defätismus mag die Nerven schonen und als Selbstschutz zweckdienlich sein. Aber er beseitigt nicht die für Angeklagte wohl schlimmste Begleiterscheinung: Die Ungewissheit und das quälende Warten auf ein Ende ihres Verfahrens.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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