Von fataler Fahrlässigkeit
Ein Straftatbestand. Nicht weniger ist es oder sollte es sein, wenn Viehhalter ihre Nutztiere unbeaufsichtigt neben Fernstraßen weiden lassen und damit ebenso leichtfertig wie unnötig das Leben von Verkehrsteilnehmern gefährden.
Dreizehn Tote und 265 Verletzte. Das ist laut Fahrzeugunfallfonds (MVA) das traurige Resultat von 140 Kollisionen mit Nutztieren, die sich allein im Jahre 2016 ereignet haben. Was rät der MVA? Er empfiehlt Viehhaltern frühzeitig nach vermissten Tieren zu suchen, sofern möglich vor allem nachts deren Bewegungsfreiraum einzuschränken und Zäune entlang von Straßen auf mögliche Öffnungen zu untersuchen, durch die Rinder, Ziegen, Schafe oder Esel auf die Fahrbahn gelangen könnten.
Was die gewiss gut gemeinte Ermahnung des MVA verkennt, ist die Tatsache, dass Nutztiere nicht versehentlich oder zufällig auf Straßenkorridore geraten, sondern von ihren Besitzern dazu bewusst ermutigt werden, weil hier im Gegensatz zur abgegrasten Umgebung meist noch spärlich Weide vorhanden ist. Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden, würden die Eigentümer ihre Tiere unter Kontrolle halten.
Daran hindern sie nicht etwa defekte Zäune oder mangelnde Kenntnis der Verkehrsordnung, sondern reine Bequemlichkeit. Und daran würde sich etwas ändern, wenn dem fatalen Zusammenstoß mit einem Nutztier eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen dessen Besitzer folgen und ein Exempel statuiert werden würde. Schließlich ist die Furcht vor Unfällen ohnehin ständiger Beifahrer hiesiger Verkehrsteilnehmer und trägt eine vermeidbare Gefahr wie diese unnötig dazu bei, dass unsere Straßen mitunter einem Schlachtfeld ähneln.
Marc Springer
Dreizehn Tote und 265 Verletzte. Das ist laut Fahrzeugunfallfonds (MVA) das traurige Resultat von 140 Kollisionen mit Nutztieren, die sich allein im Jahre 2016 ereignet haben. Was rät der MVA? Er empfiehlt Viehhaltern frühzeitig nach vermissten Tieren zu suchen, sofern möglich vor allem nachts deren Bewegungsfreiraum einzuschränken und Zäune entlang von Straßen auf mögliche Öffnungen zu untersuchen, durch die Rinder, Ziegen, Schafe oder Esel auf die Fahrbahn gelangen könnten.
Was die gewiss gut gemeinte Ermahnung des MVA verkennt, ist die Tatsache, dass Nutztiere nicht versehentlich oder zufällig auf Straßenkorridore geraten, sondern von ihren Besitzern dazu bewusst ermutigt werden, weil hier im Gegensatz zur abgegrasten Umgebung meist noch spärlich Weide vorhanden ist. Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden, würden die Eigentümer ihre Tiere unter Kontrolle halten.
Daran hindern sie nicht etwa defekte Zäune oder mangelnde Kenntnis der Verkehrsordnung, sondern reine Bequemlichkeit. Und daran würde sich etwas ändern, wenn dem fatalen Zusammenstoß mit einem Nutztier eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen dessen Besitzer folgen und ein Exempel statuiert werden würde. Schließlich ist die Furcht vor Unfällen ohnehin ständiger Beifahrer hiesiger Verkehrsteilnehmer und trägt eine vermeidbare Gefahr wie diese unnötig dazu bei, dass unsere Straßen mitunter einem Schlachtfeld ähneln.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen