Vom Roulette der Kautionsvergabe
Wiederholungsgefahr. Weil dieser Begriff bei den meisten Kautionsverhandlungen ein Fremdwort ist, passiert es immer wieder, dass Angeklagte nach der bedingten Freilassung erneut straffällig und Menschen wie der Farmer Detlev Doll unnötig zu Leidtragenden werden.
Doll wäre nicht das erste mutmaßliche Opfer eines bereits wegen Mordes angeklagten Kriminellen. Es gehört zum traurigen Alltag der namibischen Rechtsprechung, dass gemeingefährliche Verbrecher auf Kaution freikommen und danach erneut morden, rauben und vergewaltigen. Das hat auch damit zu tun, dass Kautionsentscheidungen meist in unterer Instanz getroffen werden, wo Flucht- und Verdunkelungsgefahr fast immer im Vordergrund stehen, weil sie schlicht und ergreifend leichter erkennbar sind. Weil es sich zum Beispiel vergleichsweise einfach klären lässt, ob ein Angeklagter die finanziellen Mittel zur Flucht oder Verwandte im Ausland hat, bei denen er Unterschlupf finden könnte.
Weil die Frage relativ rasch beantwortet werden kann, ob er eine familiäre, emotionale oder materielle Bindung an die Heimat hat, die ihn daran hindern sollte, sich ins Ausland abzusetzen und dabei Verwandte oder Vermögenswerte für immer zurückzulassen. Weil sich vergleichsweise einfach das Ausmaß der Verdunkelungsgefahr bestimmen und dabei unter anderem analysieren lässt, ob ein Angeklagter ihm eventuell bekannte Staatszeugen beeinflussen oder Beweismittel in seinem Besitz vor deren Beschlagnahmung vernichten könnte.
Für die Bewertung möglicher Wiederholungsgefahr fehlen hingegen an Magistratsgerichten die Mittel. Weil zur Feststellung der kriminellen Energie oder Gewaltbereitschaft von Angeklagten psychologische Gutachten, Sachverständige und Finanzen erforderlich wären, die nicht vorhanden sind. Wer nicht vorbestraft ist, hat als Angeklagter deshalb gute Chancen auf Kaution, sofern ihm dabei nicht die völlig ungenügende, weil oberflächliche Prüfung einer möglichen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr zum Verhängnis wird.
Marc Springer
Doll wäre nicht das erste mutmaßliche Opfer eines bereits wegen Mordes angeklagten Kriminellen. Es gehört zum traurigen Alltag der namibischen Rechtsprechung, dass gemeingefährliche Verbrecher auf Kaution freikommen und danach erneut morden, rauben und vergewaltigen. Das hat auch damit zu tun, dass Kautionsentscheidungen meist in unterer Instanz getroffen werden, wo Flucht- und Verdunkelungsgefahr fast immer im Vordergrund stehen, weil sie schlicht und ergreifend leichter erkennbar sind. Weil es sich zum Beispiel vergleichsweise einfach klären lässt, ob ein Angeklagter die finanziellen Mittel zur Flucht oder Verwandte im Ausland hat, bei denen er Unterschlupf finden könnte.
Weil die Frage relativ rasch beantwortet werden kann, ob er eine familiäre, emotionale oder materielle Bindung an die Heimat hat, die ihn daran hindern sollte, sich ins Ausland abzusetzen und dabei Verwandte oder Vermögenswerte für immer zurückzulassen. Weil sich vergleichsweise einfach das Ausmaß der Verdunkelungsgefahr bestimmen und dabei unter anderem analysieren lässt, ob ein Angeklagter ihm eventuell bekannte Staatszeugen beeinflussen oder Beweismittel in seinem Besitz vor deren Beschlagnahmung vernichten könnte.
Für die Bewertung möglicher Wiederholungsgefahr fehlen hingegen an Magistratsgerichten die Mittel. Weil zur Feststellung der kriminellen Energie oder Gewaltbereitschaft von Angeklagten psychologische Gutachten, Sachverständige und Finanzen erforderlich wären, die nicht vorhanden sind. Wer nicht vorbestraft ist, hat als Angeklagter deshalb gute Chancen auf Kaution, sofern ihm dabei nicht die völlig ungenügende, weil oberflächliche Prüfung einer möglichen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr zum Verhängnis wird.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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