Verkauf von Fisch illegal
Windhoek - Kein Angler darf seinen Fisch verkaufen, und niemand darf für Langusten oder Muscheln Geld verlangen. Das sagte gestern die Staatssekretärin des Fischereiministeriums, Nangula Mbako, auf Nachfrage hinsichtlich des nicht eindeutigen Textes in den neuen Bestimmungen des Fischereigesetzes.
Staatssekretärin Nangula Mbako betonte gegenüber der AZ, dass es verboten ist, irgendwelche Fische, die ein Brandungsangler fängt, zu verkaufen. Dies gelte auch für Personen, die Langusten fangen oder Muscheln und Seescheiden (Red bait) sammeln.
Hinsichtlich der nicht definierten Strafen für das Benutzen von Borstenwürmern sagte sie, dass eine Anklage und Gerichtsverhandlung zeigen müssten, welche Strafe einer Person auferlegt wird, die sich des illegalen Besitzes und Gebrauches als Köder schuldig macht. Für verschiedene Vergehen der überarbeiteten Fischereibestimmungen wurden die Höchststrafen genau festgelegt (AZ berichtete gestern). Andere Gesetzesübertretungen können mit einer maximalen Strafe von 500000 Namibia-Dollar und/oder zehn Jahren Gefängnis geahndet werden.
In Bezug auf die Angelpermits sagte die Staatssekretärin, dass das Ministerium weitere Permits hat drucken lassen und diese bereits erhältlich sind. Seit Anfang Dezember wurden über 5000 Permits ausgegeben. In Windhoek sind 1500 Monats- oder Jahrespermits gekauft worden, in Walvis Bay über 800, in Lüderitzbucht 229 und in Swakopmund 2200. Von Henties Bay lägen noch keine genauen Zahl vor, aber allein am vergangenen Freitag und Samstag seien dort 255 Permits ausgegeben worden.
In den nächsten Wochen werden in der Erongo Region täglich zwölf Fischerei-Inspektoren im Dienst sein. In Lüderitzbucht sind es sechs, von denen zwei abwechselnd bei der Straßenkontrolle bei Keetmanshoop stationiert sein werden. Fischerei-Inspektoren werden außerdem landesweit bei allen Strassenkontrollen zugegen sein. Deshalb muss jeder Angler, der seine Ausbeute im Fahrzeug mit sich führt, jederzeit sein Permit vorzeigen können.
Staatssekretärin Nangula Mbako betonte gegenüber der AZ, dass es verboten ist, irgendwelche Fische, die ein Brandungsangler fängt, zu verkaufen. Dies gelte auch für Personen, die Langusten fangen oder Muscheln und Seescheiden (Red bait) sammeln.
Hinsichtlich der nicht definierten Strafen für das Benutzen von Borstenwürmern sagte sie, dass eine Anklage und Gerichtsverhandlung zeigen müssten, welche Strafe einer Person auferlegt wird, die sich des illegalen Besitzes und Gebrauches als Köder schuldig macht. Für verschiedene Vergehen der überarbeiteten Fischereibestimmungen wurden die Höchststrafen genau festgelegt (AZ berichtete gestern). Andere Gesetzesübertretungen können mit einer maximalen Strafe von 500000 Namibia-Dollar und/oder zehn Jahren Gefängnis geahndet werden.
In Bezug auf die Angelpermits sagte die Staatssekretärin, dass das Ministerium weitere Permits hat drucken lassen und diese bereits erhältlich sind. Seit Anfang Dezember wurden über 5000 Permits ausgegeben. In Windhoek sind 1500 Monats- oder Jahrespermits gekauft worden, in Walvis Bay über 800, in Lüderitzbucht 229 und in Swakopmund 2200. Von Henties Bay lägen noch keine genauen Zahl vor, aber allein am vergangenen Freitag und Samstag seien dort 255 Permits ausgegeben worden.
In den nächsten Wochen werden in der Erongo Region täglich zwölf Fischerei-Inspektoren im Dienst sein. In Lüderitzbucht sind es sechs, von denen zwei abwechselnd bei der Straßenkontrolle bei Keetmanshoop stationiert sein werden. Fischerei-Inspektoren werden außerdem landesweit bei allen Strassenkontrollen zugegen sein. Deshalb muss jeder Angler, der seine Ausbeute im Fahrzeug mit sich führt, jederzeit sein Permit vorzeigen können.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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