Verfassungsbruch
Die Angeklagten im Caprivi-Hochverrats-Prozess befinden sich nun schon seit drei Jahren und zwei Monaten in Untersuchungshaft, und ein endgültiger Verhandlungsbeginn ist derzeit immer noch nicht absehbar.
Das Urteil im Berufungsverfahren am Obersten Gerichtshof, das den mutmaßlichen Separatisten staatliche Rechtsbeihilfe zugesprochen hatte, besagt ausdrücklich, dass den Angeklagten ein fairer Prozess zusteht. Dieses Grundrecht ist in Paragraph 12 der namibischen Verfassung verankert und weist zudem darauf hin, dass der Verhandlungsbeginn innerhalb eines annehmbaren Zeitraumes stattfinden müsse, ansonsten die Beschuldigten freizulassen sind. Die Anhörung der vergangenen Woche hat erneut gezeigt, dass die Regierung dieses Grundrecht missachtet.
Advokat Rudi Cohrssen, der auch im Berufungsverfahren involviert war, las kürzlich in einem vom Legal Assistance Centre aufgesetzen Schreiben die Bedenken der Angeklagten dem Richter im Grootfonteiner Gericht vor. Diese Worte stoßen allem Anschein nach bei der Regierung auf taube Ohren. Auch im derzeit am Windhoeker Obergericht laufenden Kautionsantrag der beiden gesundheitlich schwer angeschlagenen Häftlinge Geoffrey Mwilima und Bernard Mucheka lehnt der Staat von vornherein kategorisch eine Freilassung auf Kaution ab. Staatsanwalt Lourens Campher ist sogar der Meinung, dass auf die Gesundheit der Angeklagten hinter Gittern besser geschaut würde als "draußen", wo die "süßen Früchte des Lebens", so wie er es ausdrückte, warten. Wenn man sich die Sterberate der Beschuldigten im Caprivi-Prozess ansieht, bekommt man Zweifel, ob die medizinische Versorgung in Strafanstalten wirklich so gut ist, wie Campher versucht, den Richter zu überzeugen. Und aus welchen Gründen sträubt sich die Regierung, einem schwer Herzkranken die notwendige Versorgung zu verweigern?
Jeder einzelne vermeintliche Caprivi-Separatist sieht sich mit jeweils 275 Anklagepunkten konfrontiert, auch wenn dieser am Großteil der ihm vorgeworfenen Taten nicht beteiligt war. Ein so genannter "screening process", der ebenfalls noch vor Verhandlungsbeginn durchgeführt werden muss, soll die Vorwürfe gegen den Einzelnen relativieren. Sollte sich herausstellen, dass der eine oder andere seit August 1999 unschuldig in Haft war, sieht sich der Staat mit einer immensen Entschädigungsforderung der Betroffenen konfrontiert, was den Steuerzahler wiederum unnötig belasten wird.
Das Verhalten der Regierung kann man auch so deuten: Je weniger "Überlebende", desto geringer fallen die Entschädigungszahlungen aus. Es hat den Anschein, als würde die Regierung mit ihrer derzeitigen Vorgangsweise über Leichen gehen. Bevor der Prozess überhaupt noch begonnen haben wird, werden noch mehr Insassen aus Krankheitsgründen die eigene Verhandlung nicht miterleben können. Die Betroffenen in dieser Geschichte sind in jedem Fall die Angehörigen, die unter der Missachtung der Grundrechte leiden -und das schon seit Jahren.
Das Urteil im Berufungsverfahren am Obersten Gerichtshof, das den mutmaßlichen Separatisten staatliche Rechtsbeihilfe zugesprochen hatte, besagt ausdrücklich, dass den Angeklagten ein fairer Prozess zusteht. Dieses Grundrecht ist in Paragraph 12 der namibischen Verfassung verankert und weist zudem darauf hin, dass der Verhandlungsbeginn innerhalb eines annehmbaren Zeitraumes stattfinden müsse, ansonsten die Beschuldigten freizulassen sind. Die Anhörung der vergangenen Woche hat erneut gezeigt, dass die Regierung dieses Grundrecht missachtet.
Advokat Rudi Cohrssen, der auch im Berufungsverfahren involviert war, las kürzlich in einem vom Legal Assistance Centre aufgesetzen Schreiben die Bedenken der Angeklagten dem Richter im Grootfonteiner Gericht vor. Diese Worte stoßen allem Anschein nach bei der Regierung auf taube Ohren. Auch im derzeit am Windhoeker Obergericht laufenden Kautionsantrag der beiden gesundheitlich schwer angeschlagenen Häftlinge Geoffrey Mwilima und Bernard Mucheka lehnt der Staat von vornherein kategorisch eine Freilassung auf Kaution ab. Staatsanwalt Lourens Campher ist sogar der Meinung, dass auf die Gesundheit der Angeklagten hinter Gittern besser geschaut würde als "draußen", wo die "süßen Früchte des Lebens", so wie er es ausdrückte, warten. Wenn man sich die Sterberate der Beschuldigten im Caprivi-Prozess ansieht, bekommt man Zweifel, ob die medizinische Versorgung in Strafanstalten wirklich so gut ist, wie Campher versucht, den Richter zu überzeugen. Und aus welchen Gründen sträubt sich die Regierung, einem schwer Herzkranken die notwendige Versorgung zu verweigern?
Jeder einzelne vermeintliche Caprivi-Separatist sieht sich mit jeweils 275 Anklagepunkten konfrontiert, auch wenn dieser am Großteil der ihm vorgeworfenen Taten nicht beteiligt war. Ein so genannter "screening process", der ebenfalls noch vor Verhandlungsbeginn durchgeführt werden muss, soll die Vorwürfe gegen den Einzelnen relativieren. Sollte sich herausstellen, dass der eine oder andere seit August 1999 unschuldig in Haft war, sieht sich der Staat mit einer immensen Entschädigungsforderung der Betroffenen konfrontiert, was den Steuerzahler wiederum unnötig belasten wird.
Das Verhalten der Regierung kann man auch so deuten: Je weniger "Überlebende", desto geringer fallen die Entschädigungszahlungen aus. Es hat den Anschein, als würde die Regierung mit ihrer derzeitigen Vorgangsweise über Leichen gehen. Bevor der Prozess überhaupt noch begonnen haben wird, werden noch mehr Insassen aus Krankheitsgründen die eigene Verhandlung nicht miterleben können. Die Betroffenen in dieser Geschichte sind in jedem Fall die Angehörigen, die unter der Missachtung der Grundrechte leiden -und das schon seit Jahren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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