Verdacht auf Fehlinformation
Unbegründet. Dass dieses Wort als Befund viele Untersuchungen der Anti-Korruptionskommission (ACC) und des Ombudsmanns beschließt, zeigt auch, wie jene als Instrument für private Rachefeldzüge missbraucht werden.
Die ACC hat vergangenes Jahr 400 Hinweise auf vermeintlich korruptes Verhalten untersucht, von denen nur 49 einen Anfangsverdacht ergeben haben und der Generalstaatsanklägerin mit der Empfehlung übertragen wurden, ein Strafverfahren gegen die jeweils Beschuldigten einzuleiten. In weiteren 333 Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt, weil sich die Hinweise entweder als falsch erwiesen haben, oder nicht belegt werden konnten.
Das Büro des Ombudsmanns erhält jährlich über 2000 Beschwerden aus der Öffentlichkeit, von denen sich nur knapp die Hälfte bestätigt und der Rest als haltlos erweist. Dazu gehören Vorwürfe über angebliche Diskriminierung, vermeintlich rechtswidrige Entlassungen und mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen, die sich häufige gegen ehemalige Arbeitgeber richten.
Die unverhältnismäßig hohe Anzahl für gegenstandslos befundener Beschwerden bei ACC und Ombudsmann lässt nur einen Rückschluss zu: Dass es sich dabei nicht allein um Missverständnisse oder Irrtümer, sondern häufig um bewusste Falschangaben handelt, die vor allem dem jeweils belasteten Beschuldigten schaden soll.
Die Gefahr solcher Denunzierung ist vor allem bei der ACC stark ausgeprägt, weil Informanten oft ungenannt bleiben und sich nicht nachträglich belangen lassen. Da liegt die Versuchung nahe, durch anonymen Hinweis bei der ACC an dem ungeliebten Vorgesetzten, dem Firmenkonkurrenten oder untreuen Ex-Partner Vergeltung zu üben.
Marc Springer
Die ACC hat vergangenes Jahr 400 Hinweise auf vermeintlich korruptes Verhalten untersucht, von denen nur 49 einen Anfangsverdacht ergeben haben und der Generalstaatsanklägerin mit der Empfehlung übertragen wurden, ein Strafverfahren gegen die jeweils Beschuldigten einzuleiten. In weiteren 333 Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt, weil sich die Hinweise entweder als falsch erwiesen haben, oder nicht belegt werden konnten.
Das Büro des Ombudsmanns erhält jährlich über 2000 Beschwerden aus der Öffentlichkeit, von denen sich nur knapp die Hälfte bestätigt und der Rest als haltlos erweist. Dazu gehören Vorwürfe über angebliche Diskriminierung, vermeintlich rechtswidrige Entlassungen und mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen, die sich häufige gegen ehemalige Arbeitgeber richten.
Die unverhältnismäßig hohe Anzahl für gegenstandslos befundener Beschwerden bei ACC und Ombudsmann lässt nur einen Rückschluss zu: Dass es sich dabei nicht allein um Missverständnisse oder Irrtümer, sondern häufig um bewusste Falschangaben handelt, die vor allem dem jeweils belasteten Beschuldigten schaden soll.
Die Gefahr solcher Denunzierung ist vor allem bei der ACC stark ausgeprägt, weil Informanten oft ungenannt bleiben und sich nicht nachträglich belangen lassen. Da liegt die Versuchung nahe, durch anonymen Hinweis bei der ACC an dem ungeliebten Vorgesetzten, dem Firmenkonkurrenten oder untreuen Ex-Partner Vergeltung zu üben.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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