Urteilsverkündung steht bevor
Maree-Prozess: Antrag auf Kaution soll am 22.Oktober stattfinden
Windhoek (krk/sno) - Der mutmaßliche Pädophiler, der beschuldigt wird, etwa 30 Jungen vergewaltigt und/oder sexuell genötigt zu haben, erschien am Mittwoch vor dem Windhoeker Magistratsgericht. Johann Wickus Maree wird am 22. Oktober das Urteil über seinen Kautionsantrag erhalten.
Maree's Rechtsanwältin Eva Nangolo, argumentierte in ihrem Schlussplädoyer, dass die Staatsanwaltschaft keine starken Indizien gegen Maree habe. „Aus den Zeugenaussagen und Beweisen der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass die Anklage gegen den Angeklagten unzureichend sind“, sagte sie.
Der Staatsankläger Like Phelem seinerseits sagte, dass Maree, im Falles eines Schuldspruchs eine hohe Strafe erhalten würde. „Der Fall ist für Namibia ein Präzedenzfall und wird Geschichte machen“, so Phelem.
Nangolo argumentierte, dass der Staat keine ausreichenden Beweise für körperliches Eindringen (Penetration) der Minderjährigen vorlegen konnte. „Eine Anklage wegen Vergewaltigung kann nur erhoben werden, wenn es zu einer Penetration gekommen ist. Der Staat behauptet, 17 Aussagen von Eltern und Opfern zu haben, aber sie konnten angeblich keinen eindeutigen Fall von Penetration vorlegen.“
Nach Angaben von Nangolo bestreitet Maree alle Vorwürfe und beabsichtigt zu Beginn des Prozesses nicht schuldig zu plädieren. Maree bleibt bis zur Urteilsverkündung am 22. Oktober vorerst in den Polizeizellen von Seeis in Haft.
Maree's Rechtsanwältin Eva Nangolo, argumentierte in ihrem Schlussplädoyer, dass die Staatsanwaltschaft keine starken Indizien gegen Maree habe. „Aus den Zeugenaussagen und Beweisen der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass die Anklage gegen den Angeklagten unzureichend sind“, sagte sie.
Der Staatsankläger Like Phelem seinerseits sagte, dass Maree, im Falles eines Schuldspruchs eine hohe Strafe erhalten würde. „Der Fall ist für Namibia ein Präzedenzfall und wird Geschichte machen“, so Phelem.
Nangolo argumentierte, dass der Staat keine ausreichenden Beweise für körperliches Eindringen (Penetration) der Minderjährigen vorlegen konnte. „Eine Anklage wegen Vergewaltigung kann nur erhoben werden, wenn es zu einer Penetration gekommen ist. Der Staat behauptet, 17 Aussagen von Eltern und Opfern zu haben, aber sie konnten angeblich keinen eindeutigen Fall von Penetration vorlegen.“
Nach Angaben von Nangolo bestreitet Maree alle Vorwürfe und beabsichtigt zu Beginn des Prozesses nicht schuldig zu plädieren. Maree bleibt bis zur Urteilsverkündung am 22. Oktober vorerst in den Polizeizellen von Seeis in Haft.
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Allgemeine Zeitung
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