Unverbindliche Vorschriften
Ob Angel-Verordnung, Jagdfoto-Dekret, Scheinwerfer-Verbot oder Verkehrs-Initiative: Die Regierung ist Meister darin, mit halbgaren Vorhaben für Verwirrung zu sorgen und dadurch entstandene Fragen über Wochen unbeantwortet zu lassen.
Das liegt meist daran, dass offizielle Verlautbarungen unvollständig sind und Raum für Interpretationen lassen. Wenn ein Erlass z.B. offen lässt, ob die Einführung einer monatlichen Fischfang-Gebühr von 1500 N$ auch für Tagesangler gilt. Oder wenn ein schlecht kommuniziertes Verbot gegen Abbildungen erlegter Trophäentiere auf sozialen Netzwerken wenig später den falschen Rückschluss erweckt, dass dieses wieder außer Kraft gesetzt wurde.
Gelegentlich erfährt der Bürger eher zufällig oder nachträglich, dass etwas eingeführt wurde, von dem er unmittelbar betroffen werden wird. Wenn z.B. ein Bild die Runde macht, das Techniker beim Hantieren an einer Radarfalle zeigt. Oder wenn plötzlich Autofahrer bei Polizeikontrollen angehalten werden, weil sie vermeintlich unerlaubte LED-Scheinwerfer an ihrem Wagen montiert haben.
Der Bürger hat ein Recht im Vorfeld informiert zu werden, wenn sich für ihn etwas ändern wird. Und er hat Anspruch darauf zu erfahren, ab wann und für wen welche Bestimmung gilt, damit er sein Verhalten der Neuerung anpassen kann. Wo diese Auskunft fehlt, wird das Informationsvakuum durch Mutmaßungen, Spekulationen und Gerüchte gefüllt, werden Missverständnisse provoziert und Unwahrheiten verbreitet.
All dies ließe sich durch eine einzige Mitteilung vermeiden. Eine Presseerklärung z.B. aus der eindeutig hervorgeht, ab wann und auf welcher Strecke zwischen zwei Radarfallen die Durchschnittsgeschwindigkeit von Autofahrern gemessen werden soll. Oder die klärt, weshalb LED-Scheinwerfer verboten werden sollen und welche Strafen bei Zuwiderhandlung drohen.
Weil das oft nicht passiert, müssen entweder Medien für Klarheit sorgen. Oder die unausgegorenen Vorschriften werden einfach solange ignoriert, bis irgendwann Klarheit herrscht.
Marc Springer
Das liegt meist daran, dass offizielle Verlautbarungen unvollständig sind und Raum für Interpretationen lassen. Wenn ein Erlass z.B. offen lässt, ob die Einführung einer monatlichen Fischfang-Gebühr von 1500 N$ auch für Tagesangler gilt. Oder wenn ein schlecht kommuniziertes Verbot gegen Abbildungen erlegter Trophäentiere auf sozialen Netzwerken wenig später den falschen Rückschluss erweckt, dass dieses wieder außer Kraft gesetzt wurde.
Gelegentlich erfährt der Bürger eher zufällig oder nachträglich, dass etwas eingeführt wurde, von dem er unmittelbar betroffen werden wird. Wenn z.B. ein Bild die Runde macht, das Techniker beim Hantieren an einer Radarfalle zeigt. Oder wenn plötzlich Autofahrer bei Polizeikontrollen angehalten werden, weil sie vermeintlich unerlaubte LED-Scheinwerfer an ihrem Wagen montiert haben.
Der Bürger hat ein Recht im Vorfeld informiert zu werden, wenn sich für ihn etwas ändern wird. Und er hat Anspruch darauf zu erfahren, ab wann und für wen welche Bestimmung gilt, damit er sein Verhalten der Neuerung anpassen kann. Wo diese Auskunft fehlt, wird das Informationsvakuum durch Mutmaßungen, Spekulationen und Gerüchte gefüllt, werden Missverständnisse provoziert und Unwahrheiten verbreitet.
All dies ließe sich durch eine einzige Mitteilung vermeiden. Eine Presseerklärung z.B. aus der eindeutig hervorgeht, ab wann und auf welcher Strecke zwischen zwei Radarfallen die Durchschnittsgeschwindigkeit von Autofahrern gemessen werden soll. Oder die klärt, weshalb LED-Scheinwerfer verboten werden sollen und welche Strafen bei Zuwiderhandlung drohen.
Weil das oft nicht passiert, müssen entweder Medien für Klarheit sorgen. Oder die unausgegorenen Vorschriften werden einfach solange ignoriert, bis irgendwann Klarheit herrscht.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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