Unternehmer verklagen Zeitung
Villager soll Entschädigung für angebliche Verleumdung zahlen
Von Marc Springer, Windhoek
Auslöser des Rechtsstreits ist ein im Mai 2017 veröffentlichter und von dem Hauptbeklagten Chris Patrick Haingura verfasster Bericht, in dem jener die beiden Geschäftsleute der Korruption beschuldigt. In dem Artikel unter der Überschrift „Failed Paragonuptas – attempted state capture“ wird den beiden Co-Gründern der Firma Paragon unter anderem vorgeworfen, im Stile der südafrikanischen Gupta-Familie politische Entscheidungsprozesse zu Gunsten ihres Unternehmens beeinflussen zu wollen.
Ferner wird ihnen unterstellt, sie hätten Präsident Hage Geingob durch umfangreiche Wahlkampfhilfe zu seinem Amt verholfen und würden nun versuchen, über jenen „vom namibischen Staat Besitz zu ergreifen“. Laut Kläger würde ferner der Eindruck erweckt, dass sie „unehrlich, kriminell und korrupt“ seien und versuchen würden, aus wirtschaftlichen Eigeninteressen heraus in unlauterer Weise auf namibische Politiker einzuwirken.
Die Antragsteller heben in diesem Zusammenhang hervor, dass der Villager nicht nur national erhältlich sei, sondern über das Internet auch im Ausland gelesen werde. Die Anschuldigungen hätten folglich ein globales Publikum erreicht und nicht nur ihre Würde verletzt, sondern auch ihren Ruf beschädigt.
Dafür sei abgesehen von dem Autor auch dessen nebenbeklagter Chefredakteur Linekela Halwoodi und die als Antragsgegner geführte Verlagsgruppe Omalaeti Media Group verantwortlich, weil jene die angeblich wahrheitswidrige Darstellung nicht überprüft oder korrigiert, bzw. diese veröffentlicht hätten. Damit seien sie ebenfalls für die geschäftsschädigenden Folgen des Berichts haftbar und den Antragstellern dafür eine Wiedergutmachung von 500000 N$ schuldig.
Die von Amunyela und Jacobs angestrengte Entschädigungsklage ist nicht die erste, der sich der Villager ausgesetzt sieht. Unter anderem ist derzeit noch eine Klage der Miss-Namibia-Teilnehmerin Zaphia Zenia Basson anhängig, die auf einen Eintrag auf der Facebook-Seite der Zeitung vom 4. August 2012 zurückgeht. Dort hatte die Redaktion angekündigt, sie werde am nächsten Tag in der Printausgabe aufdecken, dass Basson ein Kind habe, was gegen die Regeln des Schönheitswettbewerbs verstoßen würde.
Basson zufolge habe die Zeitung zwar am nächsten Tag klargestellt, dass es sich bei dem angeblichen Nachwuchs nur um ein Patenkind in Deutschland handele. Der zuvor durch den Facebook-Eintrag entstandene Schaden sei dadurch jedoch nicht behoben worden, weil jener auch international gelesen worden sei.
Auslöser des Rechtsstreits ist ein im Mai 2017 veröffentlichter und von dem Hauptbeklagten Chris Patrick Haingura verfasster Bericht, in dem jener die beiden Geschäftsleute der Korruption beschuldigt. In dem Artikel unter der Überschrift „Failed Paragonuptas – attempted state capture“ wird den beiden Co-Gründern der Firma Paragon unter anderem vorgeworfen, im Stile der südafrikanischen Gupta-Familie politische Entscheidungsprozesse zu Gunsten ihres Unternehmens beeinflussen zu wollen.
Ferner wird ihnen unterstellt, sie hätten Präsident Hage Geingob durch umfangreiche Wahlkampfhilfe zu seinem Amt verholfen und würden nun versuchen, über jenen „vom namibischen Staat Besitz zu ergreifen“. Laut Kläger würde ferner der Eindruck erweckt, dass sie „unehrlich, kriminell und korrupt“ seien und versuchen würden, aus wirtschaftlichen Eigeninteressen heraus in unlauterer Weise auf namibische Politiker einzuwirken.
Die Antragsteller heben in diesem Zusammenhang hervor, dass der Villager nicht nur national erhältlich sei, sondern über das Internet auch im Ausland gelesen werde. Die Anschuldigungen hätten folglich ein globales Publikum erreicht und nicht nur ihre Würde verletzt, sondern auch ihren Ruf beschädigt.
Dafür sei abgesehen von dem Autor auch dessen nebenbeklagter Chefredakteur Linekela Halwoodi und die als Antragsgegner geführte Verlagsgruppe Omalaeti Media Group verantwortlich, weil jene die angeblich wahrheitswidrige Darstellung nicht überprüft oder korrigiert, bzw. diese veröffentlicht hätten. Damit seien sie ebenfalls für die geschäftsschädigenden Folgen des Berichts haftbar und den Antragstellern dafür eine Wiedergutmachung von 500000 N$ schuldig.
Die von Amunyela und Jacobs angestrengte Entschädigungsklage ist nicht die erste, der sich der Villager ausgesetzt sieht. Unter anderem ist derzeit noch eine Klage der Miss-Namibia-Teilnehmerin Zaphia Zenia Basson anhängig, die auf einen Eintrag auf der Facebook-Seite der Zeitung vom 4. August 2012 zurückgeht. Dort hatte die Redaktion angekündigt, sie werde am nächsten Tag in der Printausgabe aufdecken, dass Basson ein Kind habe, was gegen die Regeln des Schönheitswettbewerbs verstoßen würde.
Basson zufolge habe die Zeitung zwar am nächsten Tag klargestellt, dass es sich bei dem angeblichen Nachwuchs nur um ein Patenkind in Deutschland handele. Der zuvor durch den Facebook-Eintrag entstandene Schaden sei dadurch jedoch nicht behoben worden, weil jener auch international gelesen worden sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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