Ungenutzte SSC-Ansprüche
Windhoek (NMH/ste) – Die staatliche Sozialversicherungsgesellschaft SSC fordert seine Mitglieder dazu auf, gestellte Ansprüche auch einzufordern. Die Kommission weist darauf hin, das ehemals gestellte Forderungen sich als Bürde erweisen, da alle Ansprüche, die vom staatlichen Versicherungsfonds einmal gutgeheißen worden sind, nicht zurück in den Fonds fließen können, sondern endlos weiterverwaltet werden müssen, bis sie von dem Antragssteller endlich eingefordert wurden. Etwa 1 000 Versicherungsfälle konnten nicht von der SSC abgehandelt werden, weil die Ansprüche zwar gutgeheißen wurden, das Geld aber bisher nicht an die Antragsteller ausgezahlt werden konnte. Außerdem gebe es 260 Fälle in denen Personen nicht ihre rechtmäßigen Forderungen für Schwangerschaften oder weitere Krankheitsfälle gestellt hätten. Es gebe sogar Todesfälle bei denen die Hinterbliebenen die Ansprüche nicht eingereicht hätten. Dies kann per Telefonat an die Windhoeker Telefonnummer 061-280 7055 nachgeholt werden. Laut Pressesprecher Unomengi Kauapirura wird die SSC demnächst auf allen Radiosendern des NBCs die Öffentlichkeit auffordern eventuellen Ansprüchen nachzugehen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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