Unerlaubt Geld vom Konto abgebucht
Finanzaufsicht Namfisa hat in zwei Jahren 60 Beschwerden untersucht
Von Clemens von Alten, Windhoek
Die Behörde zur Aufsicht namibischer Finanzinstitutionen hat in einem Zeitraum von zwei Jahren 60 Beschwerden unerlaubter Kontoabbuchungen in Höhe von insgesamt 99661 N$ erhalten. „Diese Klagen beinhalten 43 Fälle mit Langzeitversicherern sowie 17 Beschwerden im Sektor kurzfristiger Versicherungen“, erklärte die Namibia Financial Institutions Supervisory Authority (Namfisa) jetzt schriftlich und schreibt, dass bei der Zentralbank (Bank of Namibia, BoN) eingegangene Beanstandungen nicht mitgezählt worden seien.
Namfisa schildert die drei Hintergrund-Szenarien für die Beschwerden: „Entweder wurden zuvor auf legale Art erlangte Dokumente benutzt, um nicht autorisierte Transaktionen zu tätigen; oder es kam zu Kontoabbuchungen, obwohl keine Versicherungspolice abgeschlossen und somit auch kein Abbuchungsauftrag besteht; oder es gab Fälle, wo angeblich eine mündliche Abmachung bestanden habe, der zahlende Kunde aber diese verbale Vereinbarung abstreitet.“ Die Aufsichtsbehörde steht eigenen Angaben zufolge derzeit mit den Versicherungsanbietern in Kontakt, um die Abläufe und das Prozedere zu überprüfen: „Es wird keine Mühe gescheut, dieser Angelegenheit auf den Grund zu gehen.“
Die Finanzaufsicht empfiehlt der Öffentlichkeit, regelmäßig die eigenen Kontoauszüge auf unerlaubte Abbuchungen zu überprüfen. „Wenn man eine Versicherung beantragt, sollten keine Kopien, sondern originale Bankdokumente (bspw. Kontoauszüge) vorgelegt werden“, so die Behörde. Außerdem sollten Kontoinformationen an Versicherungsmakler nur dann herausgegeben werden, wenn auch die Absicht eines entsprechenden Abbuchungsauftrages vom Konto des Verbrauchers bestehe.
Auf AZ-Nachfrage erklärte Namfisa-Sprecher Christopher Swart, wie Klage gegen unerlaubte Kontoabbuchungen eingereicht werden könne: „Der Beschwerdeführer muss persönlich oder durch einen autorisierten Vertreter seine Beanstandung in Englisch bei Namfisa einreichen.“ Im Anschluss sei es die Aufgabe des Namfisa-Beschwerdeverwalters sicherzustellen, dass die nötigen Unterlagen (u.a. beglaubigte Kopie von Ausweis bzw. Reisepass oder Führerschein) vorhanden sind. Und sollte dann der Fall in den Zuständigkeitsbereich der Behörde fallen, werde der Beschwerdeführer darüber informiert, derweil Namfisa einen Fachmann auf die Untersuchung ansetze.
„Der Kunde sollte innerhalb von drei Tagen über den Fortschritt seiner Beschwerde in Kenntnis gesetzt werden“, so Swart. Ihm zufolge verlangt Namfisa von dem jeweiligen Versicherungsdienstleister eine Erklärung samt begründender Dokumentation. „Ist die Rechtfertigung zufriedenstellend, wird der Beschwerdeführer schriftlich darüber informiert. Ist die Erklärung nicht ausreichend, wird die Angelegenheit mit dem Finanzdienstleister besprochen und der jeweilige Kunde über Ausgang unterrichtet“, erklärt die Aufsichtsbehörde. Daraufhin habe die klagende Person 14 Tage Zeit, Einspruch zu erheben, sonst werde die Angelegenheit als geklärt angesehen. Swart zufolge dauert dieser Vorgang in der Regel rund 30 Tage.
Die Behörde zur Aufsicht namibischer Finanzinstitutionen hat in einem Zeitraum von zwei Jahren 60 Beschwerden unerlaubter Kontoabbuchungen in Höhe von insgesamt 99661 N$ erhalten. „Diese Klagen beinhalten 43 Fälle mit Langzeitversicherern sowie 17 Beschwerden im Sektor kurzfristiger Versicherungen“, erklärte die Namibia Financial Institutions Supervisory Authority (Namfisa) jetzt schriftlich und schreibt, dass bei der Zentralbank (Bank of Namibia, BoN) eingegangene Beanstandungen nicht mitgezählt worden seien.
Namfisa schildert die drei Hintergrund-Szenarien für die Beschwerden: „Entweder wurden zuvor auf legale Art erlangte Dokumente benutzt, um nicht autorisierte Transaktionen zu tätigen; oder es kam zu Kontoabbuchungen, obwohl keine Versicherungspolice abgeschlossen und somit auch kein Abbuchungsauftrag besteht; oder es gab Fälle, wo angeblich eine mündliche Abmachung bestanden habe, der zahlende Kunde aber diese verbale Vereinbarung abstreitet.“ Die Aufsichtsbehörde steht eigenen Angaben zufolge derzeit mit den Versicherungsanbietern in Kontakt, um die Abläufe und das Prozedere zu überprüfen: „Es wird keine Mühe gescheut, dieser Angelegenheit auf den Grund zu gehen.“
Die Finanzaufsicht empfiehlt der Öffentlichkeit, regelmäßig die eigenen Kontoauszüge auf unerlaubte Abbuchungen zu überprüfen. „Wenn man eine Versicherung beantragt, sollten keine Kopien, sondern originale Bankdokumente (bspw. Kontoauszüge) vorgelegt werden“, so die Behörde. Außerdem sollten Kontoinformationen an Versicherungsmakler nur dann herausgegeben werden, wenn auch die Absicht eines entsprechenden Abbuchungsauftrages vom Konto des Verbrauchers bestehe.
Auf AZ-Nachfrage erklärte Namfisa-Sprecher Christopher Swart, wie Klage gegen unerlaubte Kontoabbuchungen eingereicht werden könne: „Der Beschwerdeführer muss persönlich oder durch einen autorisierten Vertreter seine Beanstandung in Englisch bei Namfisa einreichen.“ Im Anschluss sei es die Aufgabe des Namfisa-Beschwerdeverwalters sicherzustellen, dass die nötigen Unterlagen (u.a. beglaubigte Kopie von Ausweis bzw. Reisepass oder Führerschein) vorhanden sind. Und sollte dann der Fall in den Zuständigkeitsbereich der Behörde fallen, werde der Beschwerdeführer darüber informiert, derweil Namfisa einen Fachmann auf die Untersuchung ansetze.
„Der Kunde sollte innerhalb von drei Tagen über den Fortschritt seiner Beschwerde in Kenntnis gesetzt werden“, so Swart. Ihm zufolge verlangt Namfisa von dem jeweiligen Versicherungsdienstleister eine Erklärung samt begründender Dokumentation. „Ist die Rechtfertigung zufriedenstellend, wird der Beschwerdeführer schriftlich darüber informiert. Ist die Erklärung nicht ausreichend, wird die Angelegenheit mit dem Finanzdienstleister besprochen und der jeweilige Kunde über Ausgang unterrichtet“, erklärt die Aufsichtsbehörde. Daraufhin habe die klagende Person 14 Tage Zeit, Einspruch zu erheben, sonst werde die Angelegenheit als geklärt angesehen. Swart zufolge dauert dieser Vorgang in der Regel rund 30 Tage.
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Allgemeine Zeitung
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