19 August 2020 | Natur & Umwelt
Umweltministerium will durch Holzkohleproduktion verursachte Brände verhindern
„Von Angang August bis Ende Dezember dürfen Brennöfen nicht mehr auf dem Farmgelände verstreut sein, sondern müssen sich an einer zentralen Stelle befinden“, so die Erklärung. Zudem müsse unter anderem jegliches Gras in einem Umkreis von fünf Metern um die Sammelstelle beseitigt werden sowie nach der Regenzeit eine Brennschneise von 15 Metern Breite entlang der Farmgrenze geschlagen werden sollte.
„Forstbeamte können jede Holzkohleproduktionsstätte inspizieren, um zu überprüfen, ob die geforderten Verfahren eingehalten werden“, hieß es ferner. Bei Nichtumsetzung der Richtlinien könne es zu einem sofortigen Entzug von Ernte- und Vermarktungsgenehmigungen kommen.