TransNamib suspendiert zwei Führungskräfte
Windhoek (nic) • Der Aufsichtsrat des staatlichen Betriebs TransNamib hat am Montag zwei Leute aus der Führungsebene suspendiert. Wie die Nachrichtenagentur Nampa gestern mit Verweis auf eine interne Mitteilung des Bahnunternehmens mitteilte, seien Hippy Tjivikua, bis vor kurzem amtierender Geschäftsführer und Interessensvertreter-Manager (Executive Strategy and Stakeholder Management), sowie Struggle Ihuhua, Eigentumsverwalter (property executive), bis auf weiteres vom Dienst freigestellt worden.
Nampa bezieht sich dabei auf eine interne Mitteilung, die am Montag verschickt worden sei, um die Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass es Tjivikua und Ihuhua von nun an verboten sei, ohne schriftliche Zustimmung des Aufsichtsrates die Räumlichkeiten von TransNamib zu betreten. Dies wurde gestern auch von der Kommunikationsbeauftragten von TransNamib, Ailly Hangula-Paulino, schriftlich bestätigt.
Laut Nampa sind die beiden Suspendierungen durchgesetzt worden, um eine ungehinderte Untersuchung der Vorwürfe gegen die beiden Führungskräfte durchführen zu können. Daher sei auch darum gebeten worden, sich an die Geheimhaltungspflicht, wie sie im Unternehmen allgemein herrsche, zu halten. So dürften die Mitarbeiter bis zum Abschluss der Ermittlungen keine Information an Tjivikua und Ihuhua herausgeben, es sei denn, der Aufsichtsrat habe zuvor schriftlich seine Genehmigung erteilt. Weitere Information zu den Entwicklungen bei TransNamib lesen Sie morgen in der AZ.
Nampa bezieht sich dabei auf eine interne Mitteilung, die am Montag verschickt worden sei, um die Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass es Tjivikua und Ihuhua von nun an verboten sei, ohne schriftliche Zustimmung des Aufsichtsrates die Räumlichkeiten von TransNamib zu betreten. Dies wurde gestern auch von der Kommunikationsbeauftragten von TransNamib, Ailly Hangula-Paulino, schriftlich bestätigt.
Laut Nampa sind die beiden Suspendierungen durchgesetzt worden, um eine ungehinderte Untersuchung der Vorwürfe gegen die beiden Führungskräfte durchführen zu können. Daher sei auch darum gebeten worden, sich an die Geheimhaltungspflicht, wie sie im Unternehmen allgemein herrsche, zu halten. So dürften die Mitarbeiter bis zum Abschluss der Ermittlungen keine Information an Tjivikua und Ihuhua herausgeben, es sei denn, der Aufsichtsrat habe zuvor schriftlich seine Genehmigung erteilt. Weitere Information zu den Entwicklungen bei TransNamib lesen Sie morgen in der AZ.
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Allgemeine Zeitung
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