Trainingsflüge an der Küste
Swakopmund - Der Hubschrauber der französischen Polizei mit der Kennung PN-103 und der Aufschrift "Policia", der am vergangenen Dienstag sehr niedrig über die Lagune des Naturschutzgebietes bei Sandwich-Hafen flog und anschließend über Besuchern am Strand schwebte (AZ berichtete), befand sich Informationen der namibischen Luftfahrtbehörde zufolge auf einem Trainingsflug. Zudem teilte die damalige Ornithologin des Ministeriums für Fischerei und Meeresressourcen, Dr. Jessika Kemper mit, dass derselbe blau-weiße Hubschrauber des Typs Squirrel am 27. Dezember in Lüderitzbucht beobachtet wurde, als er "sehr tief über die Große Lagune flog und mindestens 150 Flamingos und mindestens 600 andere Wattvogelarten verjagte".
Weiterhin sei ein Hubschrauber des gleichen Typs mit der Kennung PN-118 und der Registrationsnummer der französischen Luftfahrtbehörde F-WBGS im vergangenen Jahr am 7. Dezember in 100 Meter Höhe über der Mercury-Insel vor Namibias Küste gekreist, wo zu dem Zeitpunkt hunderte der bedrohten Kaptölpel brüteten und Junge aufzogen (AZ berichtete). Pilot und Passagiere seien deutlich zu erkennen gewesen, einige Personen hätten fotografiert. Zuvor war der Hubschrauber am Strand in der Bucht über dem Wrack der Otavi geschwebt. Angestellte des Fischereiministeriums hatten versucht herauszufinden, was es mit dem Hubschrauber auf sich hatte und woher dieser kam, aber es gab keine Informationen und der Fall wurde nie aufgenommen.
Per Gesetz darf kein Flugzeug unter der Mindesthöhe von 3000 Fuß (ca. 1000 Meter) über einen beim Ministerium für Umwelt und Tourismus proklamierten Park oder über die als Meeresschutzgebiete vom Ministerium für Fischerei und Meeresressourcen proklamierten Inseln fliegen. "Die Piloten verstoßen gegen die Bestimmungen der namibischen Luftfahrtbehörde und der Naturschutzbehörde, da sie viel zu niedrig über Naturschutzgebiete fliegen und schädliche Störungen bei Tieren verursachen", sagte Graham van Niekerk von der Zivilen Luftfahrtbehörde Namibias.
Auch der Hubschrauber PN-103, dessen zwei letzte Buchstaben des Kennzeichens VE sind und der sich, wie aus Kapstadt der Luftfahrtbehörde gegenüber bestätigt, auf Ausbildungsflügen zwischen Kapstadt und Luanda in Angola befindet, hat gegen die geltenden Regeln Namibias verstoßen. "Nur der Direktor der Zivilen Luftfahrtbehörde kann verordnen, dass der besagte Hubschrauber in Namibia am Boden bleiben muss und die nötigen Schritte eingeleitet werden, da Gesetze übertreten wurden; aber der Direktor befindet sich im Augenblick im Urlaub", führte van Niekerk auf AZ-Nachfrage aus.
Weiterhin sei ein Hubschrauber des gleichen Typs mit der Kennung PN-118 und der Registrationsnummer der französischen Luftfahrtbehörde F-WBGS im vergangenen Jahr am 7. Dezember in 100 Meter Höhe über der Mercury-Insel vor Namibias Küste gekreist, wo zu dem Zeitpunkt hunderte der bedrohten Kaptölpel brüteten und Junge aufzogen (AZ berichtete). Pilot und Passagiere seien deutlich zu erkennen gewesen, einige Personen hätten fotografiert. Zuvor war der Hubschrauber am Strand in der Bucht über dem Wrack der Otavi geschwebt. Angestellte des Fischereiministeriums hatten versucht herauszufinden, was es mit dem Hubschrauber auf sich hatte und woher dieser kam, aber es gab keine Informationen und der Fall wurde nie aufgenommen.
Per Gesetz darf kein Flugzeug unter der Mindesthöhe von 3000 Fuß (ca. 1000 Meter) über einen beim Ministerium für Umwelt und Tourismus proklamierten Park oder über die als Meeresschutzgebiete vom Ministerium für Fischerei und Meeresressourcen proklamierten Inseln fliegen. "Die Piloten verstoßen gegen die Bestimmungen der namibischen Luftfahrtbehörde und der Naturschutzbehörde, da sie viel zu niedrig über Naturschutzgebiete fliegen und schädliche Störungen bei Tieren verursachen", sagte Graham van Niekerk von der Zivilen Luftfahrtbehörde Namibias.
Auch der Hubschrauber PN-103, dessen zwei letzte Buchstaben des Kennzeichens VE sind und der sich, wie aus Kapstadt der Luftfahrtbehörde gegenüber bestätigt, auf Ausbildungsflügen zwischen Kapstadt und Luanda in Angola befindet, hat gegen die geltenden Regeln Namibias verstoßen. "Nur der Direktor der Zivilen Luftfahrtbehörde kann verordnen, dass der besagte Hubschrauber in Namibia am Boden bleiben muss und die nötigen Schritte eingeleitet werden, da Gesetze übertreten wurden; aber der Direktor befindet sich im Augenblick im Urlaub", führte van Niekerk auf AZ-Nachfrage aus.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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